Der Jugendhilfeausschuss besteht aus beschließenden und aus beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt. Bei einer Umbesetzung der beratenden Mitglieder im Laufe der Wahlperiode kann der Jugendhilfeausschuss nach derzeitiger Beschlusslage die neuen Mitglieder selbst bestätigen.
Dazu fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 27.07.2020 unter TOP 6ö für die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses folgenden Beschluss:
[…] „Die
beratenden Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Stellen benannt und
vom Kreistag bestellt. Bei einer Umbesetzung der beratenden Sitze im Lauf der
Amtsperiode, kann der Jugendhilfeausschuss nach derzeitiger Beschlusslage die
neuen Mitglieder selbst bestätigen.
Der Kreistag
hat in seiner Sitzung am 14.12.1998 folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreistag
beschließt, dass immer dann von der Bestellung nachrückender beratender
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Sinne von Art. 7 Abs. 1 BayKJHG durch
den Kreistag ausgegangen werden kann, wenn der Jugendhilfeausschuss der
Bestellung nach dem Vorschlag der entsendenden Stelle zustimmt und auf diese
Weise die Nachfolge regelt.
Diesen
Beschluss haben die Kreistage für die 13. und 14. Wahlperiode gleichlautend
erneut gefasst. Es wird vorgeschlagen, in der 15. Wahlperiode ebenso zu
verfahren.“ […]
Nach Art. 19 Absatz 1 Ziffer 7 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg vom 15. April 1996 gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter an.
Bisher war Herr Helmut Hintereder für die Polizei als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord soll künftig Herr Andreas Petermeier dessen stellvertretenden beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss einnehmen.
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Herr Helmut Hintereder scheidet mit Wirkung vom 21.03.2024 als stellvertretendes
beratendes Mitglied aus dem Jugendhilfeausschuss aus.
- Den stellvertretenden beratenden Sitz für die Polizei (Art. 19
Absatz 1 Ziffer 7 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das
Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 21.03.2024 Herr
Andreas Petermeier ein.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine