Betreff
Besetzung des Jugendhilfeausschusses; Änderung bei den stellvertretenden beratenden Mitgliedern - Polizei
Vorlage
2024/1204
Art
Sitzungsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus beschließenden und aus beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt. Bei einer Umbesetzung der beratenden Mitglieder im Laufe der Wahlperiode kann der Jugendhilfeausschuss nach derzeitiger Beschlusslage die neuen Mitglieder selbst bestätigen.

 

Dazu fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 27.07.2020 unter TOP 6ö für die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses folgenden Beschluss:

 

[…] „Die beratenden Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt. Bei einer Umbesetzung der beratenden Sitze im Lauf der Amtsperiode, kann der Jugendhilfeausschuss nach derzeitiger Beschlusslage die neuen Mitglieder selbst bestätigen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.1998 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Kreistag beschließt, dass immer dann von der Bestellung nachrückender beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Sinne von Art. 7 Abs. 1 BayKJHG durch den Kreistag ausgegangen werden kann, wenn der Jugendhilfeausschuss der Bestellung nach dem Vorschlag der entsendenden Stelle zustimmt und auf diese Weise die Nachfolge regelt.

 

Diesen Beschluss haben die Kreistage für die 13. und 14. Wahlperiode gleichlautend erneut gefasst. Es wird vorgeschlagen, in der 15. Wahlperiode ebenso zu verfahren.“ […]

 

Nach Art. 19 Absatz 1 Ziffer 7 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg vom 15. April 1996 gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter an.

 

Bisher war Herr Helmut Hintereder für die Polizei als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord soll künftig Herr Andreas Petermeier dessen stellvertretenden beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss einnehmen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Herr Helmut Hintereder scheidet mit Wirkung vom 21.03.2024 als stellvertretendes beratendes Mitglied aus dem Jugendhilfeausschuss aus.

 

  1. Den stellvertretenden beratenden Sitz für die Polizei (Art. 19 Absatz 1 Ziffer 7 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 21.03.2024 Herr Andreas Petermeier ein.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine