Das Jugendamt ist gemäß § 42 Absatz 1 Sozialgesetzbuch-Achtes
Buch (SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen
in seine Obhut zu nehmen, wenn
1.
das Kind oder der Jugendliche um
Obhut bittet oder
2.
eine dringende Gefahr für das
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
a)
die Personensorgeberechtigten
nicht widersprechen oder
b)
eine familiengerichtliche
Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
3.
[…]
Kinder
oder Jugendlichen, die dieser Regelung unterfallen, müssen kurzfristig und oft
noch am selben Tag für eine unbestimmte Dauer bei einer geeigneten Person oder
in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Die Unterbringung dauert
so lange, bis die weitere Perspektive geklärt ist. Die Dauer der Inobhutnahme
variiert daher von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. Das
Kreisjugendamt Ebersberg strebt allerdings immer an, die Unterbringungsdauer so
kurz wie möglich zu halten.
Ebenfalls
kurzfristig und vorübergehend müssen Kinder untergebracht werden, wenn Eltern
und insbesondere Alleinerziehende nicht in der Lage sind, ihr Kind z.B. wegen
einem Krankenhausaufenthalt selbst zu betreuen und eine geeignete Betreuung im
sozialen Umfeld nicht zur Verfügung steht.
Das
Kreisjugendamt Ebersberg deckt derartige Bedarfe im Landkreis Ebersberg unter
anderem über Bereitschaftspflegeverhältnisse ab.
Im
Landkreis Ebersberg gibt es derzeit zehn Bereitschaftspflegefamilien, die sich
bereit erklärt haben, nachts, feiertags oder am Wochenende Kinder und
Jugendliche kurzfristig aufzunehmen und so lange wie erforderlich zu betreuen.
Dafür leistet das Kreisjugendamt Ebersberg einen Kostenbeitrag in Höhe von
83,84 Euro pro Tag. Dieser Tagessatz orientiert sich an den Empfehlungen des
bayerischen Landkreistages und liegt über dem Tagessatz einer Vollzeitpflege,
aber deutlich unter dem Tagessatz einer Inobhutnahme Stelle gemäß § 42 SGB
VIII.
Nach
einer Belegung folgt in der Regel eine Belegungspause, um die Bereitschaftspflegefamilien
zu entlasten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich emotionalen Abstand zu
verschaffen als Voraussetzung, um erneut Kinder und Jugendliche gelingend
aufnehmen zu können.
Waren
es im Jahr 2021 noch 19 Unterbringungen, so stieg deren Zahl von 27 im Jahr
2022 auf zuletzt 32 Unterbringungen im Jahr 2023 an. Nichts desto trotz ist das
Kreisjugendamt Ebersberg dank des Engagements der Bereitschaftspflegfamilien
bis dato in der Lage, den bayernweit vorherrschenden Mangel an Inobhutnahme
Plätze auszugleichen und Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht und wohnortnah unterzubringen.
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bei Bereitschaftspflegefamilien fielen im Haushaltsjahr 2023 203.338 Euro an. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde für diesen Bereich 219.124 Euro eingeplant.