Betreff
Ebersberger Inngletschermoore; Vorstellung des Projekts
Vorlage
2024/1210
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Vorgeschichte:

 

Die untere Naturschutzbehörde und der Landschaftspflegeverband Ebersberg e.V. planen die Umsetzung eines mehrjährigen Moor-Projektes nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) im Landkreis Ebersberg.


Im Rahmen der LNP-Richtlinien werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert. Die Maßnahmen dienen insbesondere dem Aufbau des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur, der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie sowie den Klimaschutzzielen des Freistaates.

 

Auf Initiative des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz entstand die Projektidee für ein mehrjähriges Projekt „Ebersberger Inngletscher Moore“. Die Projektlaufzeit beträgt (zunächst) 4 Jahre (nach Bewilligung des Antrages Ende 2024 bis Frühjahr 2029). Derzeit gibt es in Oberbayern kein vergleichbares Projekt.

 

Projektziele:

 

Folgende Zielsetzungen werden mit der Projektumsetzung verfolgt:

·         aktives Vorantreiben des ökologischen Moorschutzes im Landkreis Ebersberg

·         Unterstützung der Klimaziele des Landkreises, bis 2030 klimaneutral zu sein

·         wichtiger Beitrag für die Klimaanpassungsziele des Landkreis Ebersberg (Klimaanpassungskonzept Maßnahme M 01 Renaturierung von Moorflächen)

·         Unterstützung der Ziele der bayerischen Staatsregierung zur Renaturierung von 55.000 ha Mooren bis 2040

·         Gewinnung von umfangreichen Fördermitteln für den Landkreis

 

Projektgebiet und Maßnahmen:

 

Zu den priorisierten Moorgebieten

 

  1. Brucker Moos
  2. Katzenreuther Filze
  3. Frauenneuhartinger Filze
  4. Aßlinger Filze
  5. Straußdorfer Moos
  6. Aßlinger Moos
  7. Sensauer Filze,

 

in denen vorrangig die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, kommen noch weitere Bereiche hinzu. In diesen Bereichen besteht die Möglichkeit, Tauschflächen zu erwerben, um tauschwilligen Eigentümern von Moorflächen entsprechende Flächen außerhalb der Moore anbieten zu können.

 

Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen ist die langfristige Sicherung von Moorflächen zur Wiedervernässung und Renaturierung wesentlicher Bestandteil des Projektes. Hier stehen neben dem Grunderwerb auch die langfristige Pacht und dinglich gesicherte Ausgleichszahlungen als Möglichkeit zur Verfügung.

 

In der Projektumsetzung übernimmt der Landschaftspflegeverband Ebersberg e.V. in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde das operative Geschäft. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, enthält der Förderantrag auch die Schaffung von bis zu zwei Vollzeitstellen im fachlichen Bereich und der Verwaltung beim Landschaftspflegeverband.

Der Landkreis Ebersberg tritt als Träger für den Bereich der Grundstücksakquise auf. Er wird Eigentümer der angekauften Flächen und Vertragspartner bei den Pachtverträgen. Das Bindeglied zwischen den beiden Trägern stellt das in der unteren Naturschutzbehörde angesiedelte staatliche Moormanagement dar.

 

1.    Kostenschätzung und Förderung:

 

 

Es handelt sich um einen mehrjährigen Landschaftspflege-Antrag (EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung).

 

Von Seiten des StMUV liegt eine Förderzusage über 100 % vor. Die Finanzierung erfolgt über das StMUV (60%) und EU-Förderung (EFRE, 40%). Die Mittel sind nach der Bewilligung für die Projektdauer entsprechend reserviert und werden nicht anderweitig vergeben. Es wird kein Eigenanteil fällig. In anderen Förderprojekten beläuft sich dieser in der Regel auf 10 bis 30 %. Zudem werden auch sonstige Kaufnebenkosten (Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Makler etc.) zu 100% gefördert.

 

Aber:

Alle Ausgaben müssen im Voraus durch den Träger (Landkreis bzw. Landschaftspflegeverband) bezahlt/verauslagt werden. Die Erstattung erfolgt nach Abschluss der Einzelmaßnahme bzw. aufgrund einer „Abschlagszahlung“ (Auszahlungsantrag). Der Rückfluss der Mittel erfolgt nach Prüfung durch die Regierung von Oberbayern bzw. dem StMUV und somit zeitverzögert in zwei Auszahlungen (Freistaat, EFRE). Es wurde von Seiten des StMUV eine zügige Bearbeitung zugesagt.

 

Wir gehen daher von einer Wartezeit für die Erstattung verauslagter Mittel von maximal 6 Monaten aus. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf den Haushalt sind im Weiteren dargestellt.

 

Hinsichtlich der weiteren Details zum Projekt wird auf die Präsentation in der Sitzung verwiesen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

                                                                       ja, positiv

 

Das Projekt trägt wesentlich zu den Klimaschutzzielen des Freistaates und des Landkreises durch die Renaturierung von Moorflächen bei. Das Potential zur CO2-Einsparung und die mögliche Klimawirkung des Projektes werden in der Sitzung vorgestellt.

Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem KSA wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Ausführungen zum Projekt werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Förderung des Projektes zu stellen.

 

2.    Unter dem Vorbehalt der Bewilligung sind die erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Diese werden als Investitionsausgaben (Grunderwerbskosten) und Investitionseinnahmen (Zuschüsse) in gleicher Höhe veranschlagt. Die Zinsaufwendungen werden ergebniswirksam veranschlagt.

 

3.    Der Landkreis unterstützt den Landschaftspflegeverband Ebersberg e.V. bei der Vorfinanzierung der Personalkosten durch eine Rechnungsstellung zum Jahresende.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

1.    Der Mittelabfluss ist nicht vorhersehbar. Für das Projekt stehen ca. 8,2 Mio. € Fördermittel zur Verfügung. Ein erheblicher Teil i.H.v. 6 Mio. € stellen dabei die Mittel für den Grunderwerb dar. Die Gesamtsumme steht in den vier Projektjahren zur Verfügung. Zu welchem Zeitpunkt welche Zahlung anfällt, lässt sich vorab nicht bestimmen.
Die Mittel für den Grunderwerb stellen Investitionen dar und müssen im Haushalt eingeplant werden.
Der Grunderwerb kann aufgrund der Zeitspanne zwischen Vorfinanzierung und Erstattung (max. 6 Monate) voraussichtlich nicht in jedem Fall über die bestehende Liquidität vorfinanziert werden. Es bedarf daher eines Investitionskredits. Die Einplanung könnte im Haushaltsjahr 2025 und der Mittelabruf nach Bedarf erfolgen.

Für den Zeitraum zwischen Vorfinanzierung und Erstattung ist mit Zinszahlungen zu rechnen, sofern die vorhandenen Liquidität nicht ausreicht.

Folgende Bespielrechnung soll die möglichen Kosten für den Landkreis darstellen:

 

Grundstückskauf:

200.000,-€

500.000,-€

1.500.000,-€

Nebenkosten 10%

20.000,-€

50.000,-€

150.000,-€

Gesamt:

220.000,-€

550.000,-€

1.650.000,-€

Zinslast 3% p.a. auf 1/2 Jahr:

3.300,-€

8.250,-€

24.750,-€

 

Die in der Projektlaufzeit theoretisch maximal zu erwartenden Zinslasten belaufen sich bei einem angenommenen Zinssatz von 3% p.a. auf ca. 90.000 € (3% von 6 Mio. € für 6 Monate). Die anfallenden Zinsen sind nicht erstattungsfähig. Das Projekt wird daher im Ergebnis mit etwas weniger als 100% „netto“ gefördert.

 

2.    Das Projektpersonal ist beim Landschaftspflegeverband (LPV) angesiedelt. Die Verwaltung des Personals des LPV erfolgt bislang durch das Landratsamt Ebersberg gegen monatliche Erstattung der Kosten. Die Verwaltung der (voraussichtlich) zwei zusätzlichen Projektstellen soll auch durch das Landratsamt erfolgen. Zum Gelingen des Projektes ist es aber erforderlich, die Erstattung der Gehälter durch den LPV an den Landkreis für die Projektstellen nicht wie üblich monatlich, sondern möglichst erst nach Eingang der Fördergelder abzurechnen. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca. 14.000,-€. Die Vorfinanzierung ist für sechs bis 12 Monate erforderlich.

3.    Die gegebenenfalls anfallenden Zinsen sind im Haushalt als Aufwand zu buchen. Das Projekt muss daher trotz der erheblichen Investitionen nicht auf die Warteliste.

4.    Ein Startbeschluss nach § 29 Abs. 3 GeschO-KT ist nicht notwendig, da das Projekt zu 100% durch den Freistaat Bayern bzw. die EU finanziert wird.