Betreff
Jahresbericht Hospizinsel; Verstetigung der Förderung ab 2025
Vorlage
2024/1223
Aktenzeichen
6/62
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 13.11.2017, TOP 10ö

SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö

SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 6ö

SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 13ö

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 6ö

SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 4ö

SFB-Ausschuss am 05.07.2023, TOP 5ö

 

Der SFB-Ausschuss fasste im Rahmen seiner Sitzung am 13. Oktober 2021 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

  1. Das Marienheim in Glonn erhält einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 65.000,- Euro.

 

  1. Die ausgehandelte Vereinbarung über den Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Ebersberg wird genehmigt. Die Vereinbarung ist Anlage zur Niederschrift und Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Caritasverband München und Freising e.V. berichtet den Mitgliedern des SFB-Ausschusses einmal jährlich zum Sachstand der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

 

 

Die Hospizinsel im Marienheim Glonn wurde am 10. Mai 2022 im Rahmen eines Festaktes feierlich eröffnet.

 

Für den gemeinsamen Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung stellt der Landkreis Ebersberg bisher jährlich bis zu 65.000,- Euro als Defizitausgleich (freiwillige Leistung) zur Verfügung.

 

Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und dem Caritasverband München und Freising e.V. läuft zum Ende des Jahres 2024 aus. Um beiden Parteien frühzeitig Planungssicherheit zu ermöglichen, wurden bereits erste Verhandlungen über den Fortbestand des Projektes über das Jahr 2024 hinaus geführt.

 

Im Vergleich zum Jahr 2021 sind die Kosten auf Seiten des Caritasverbandes durch Inflation und Tarifsteigerungen weiter gestiegen. Mussten bei einer 80-prozentigen Belegung der Hospizinsel im Jahr 2021 trotz Defizitausgleich des Landkreises noch Eigenmittel i.H.v. ca. 77.000,- Euro pro Jahr eingebracht werden, belaufen sich diese bei gleicher Auslastung mittlerweile auf ca. 88.000,- Euro pro Jahr. Die Verwaltung schlägt daher vor, den maximalen Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel und der SAPV um 10.000,- Euro auf maximal 75.000,- Euro ab dem Jahr 2025 anzuheben. Diese 10.000,- Mehrbelastung im Haushalt können durch die Einsparungen im Bereich der Ehrenamtsplattform „Flex-Hero“ (vgl. SFB-Ausschuss vom 28.02.2021, TOP 4ö) ausgeglichen werden.

 

Mit dem Caritasverband München und Freising e.V. wurde eine Vertragslaufzeit von weiteren fünf Jahren bis 31.12.2029 vereinbart. Um beiden Vertragsparteien eine Sicherheit einzuräumen, beinhaltet die Defizitvereinbarung weiterhin eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

 

Ferner wurde von beiden Vertragsparteien vereinbart, das Thema Drittmittelakquise (Förderungen, Spenden und Sponsoring) in den Fokus zu rücken, um das zu erwartende Defizit möglichst auszugleichen. Die Verwaltung wird den Caritasverband München und Freising e.V. bei diesem Vorhaben unterstützen.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter des Caritasverbandes München und Freising e.V. werden den Ausschussmitgliedern über die Arbeit der Hospizinsel sowie der SAPV im letzten Jahr berichten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Jahresbericht wird zu Kenntnis genommen. Der nächste Jahresbericht erfolgt turnusmäßig im ersten Halbjahr 2025.

2.    Die Vereinbarung über den Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Ebersberg wird bis 31.12.2029 verlängert und umfasst ab dem Jahr 2025 einen maximalen Defizitausgleich i.H.v. 75.000,- Euro pro Jahr. Die Vereinbarung ist Anlage zur Niederschrift und Bestandteil des Beschlusses.

3.    Das Sachkostenbudget des Sachgebiets 62 erhöht sich durch den Beschluss von bisher 435.000,- Euro um 10.000,- Euro auf 445.000,- Euro für das Haushaltsjahr 2025.

Auswirkung auf den Haushalt:

Seit 2014 wurden im Bereich der SAPV jährlich 65.000 € im Haushalt eingeplant, die aber von der Caritas nie in voller Höhe abgerufen wurden.

Folgende Defizite sind in den Geschäftsjahren für den Betrieb der SAPV angefallen:

2014: 19.854,-

2015: 18.200,-

2016: 10.000,-

2017: 56.916,-

 

Seit dem Geschäftsjahr 2018 arbeitet die SAPV kostendeckend.

 

Ab 2022 wurde die Vereinbarung geändert, und neben der SAPV auch die Hospizinsel einbezogen. Seither wurden die 65.000,- Euro auch vollumfänglich als Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel ausbezahlt.

Im Haushaltsjahr 2024 sind Kosten i.H.v. 65.000,- Euro als Defizitausgleich für die Hospizinsel sowie die SAPV eingeplant.

Für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029 sind Kosten i.H.v. maximal 75.000,- Euro als Defizitausgleich für die Hospizinsel und SAPV einzuplanen.

Das Sachkostenbudget des SG 62 Sozialplanung und Demografie erhöht sich dadurch insgesamt von bisher 435.000,- Euro um 10.000,- Euro auf 445.000,- Euro.