Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
· SFB- und LSV-Ausschuss am
04.10.2017
· Kreis- und
Strategieausschuss am 09.10.2017
· SFB-Ausschuss am 05.10.2018
· LSV-Ausschuss am 27.05.2019
· SFB-Ausschuss am 29.05.2019
· SFB-Ausschuss am 29.06.2021
· SFB-Ausschuss am 23.03.2022
· LSV-Ausschuss am 06.04.2022
· LSV-Ausschuss am 08.12.2022
· SFB-Ausschuss am 18.10.2023
· SFB-Ausschuss am 09.04.2024
· LSV-Ausschuss am 25.04.2024
Das von der Schule in Abstimmung mit
Sachgebiet 11 Bildung und IT ursprünglich erarbeitete Raumkonzept aus dem Jahr
2019 hätte zu Kosten in Höhe von 22 bis 28 Mio € geführt. Deshalb wurde eine
Leistungsphase 0 vorgeschaltet, deren Ergebnis im SFB-Ausschuss am 09.04.2024
vorgestellt wurde.
Am
09.04.2024 hat der SFB-Ausschuss folgenden einstimmigen Beschluss
gefasst:
1. Das Gymnasium Kirchseeon wird
entsprechend des ermittelten Flächenbedarfes um eine Bruttogeschoßfläche (BGF)
von 3.957,40 m² erweitert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen.
3. Die Erweiterung soll der Schulfamilie
spätestens zum Schuljahresbeginn 2026 / 2027 zur Verfügung stehen.
4. Der LSV-Ausschuss wird sich mit
der Art der baulichen Umsetzung befassen und den Startbeschluss des Kreistags
am 13.05.2024 vorbereiten. Dabei ist eine Ausführungsform zu wählen, die die
schnellstmögliche zeitliche Verfügbarkeit für den Schulbetrieb sicherstellt.
Überarbeitung Raumprogramm – Flächenreduzierung:
Nach
Durchführung der Leistungsphase 0 hat das Beratungsbüro LernLandSchaft ein
Pädagogisches Raumfunktionsbuch erarbeitet und das Raumprogramm entsprechend
überarbeitet. Statt der ursprünglich 3.146 m² Hauptnutzfläche (HNF) konnte der Erweiterungsbedarf so um 1.169 m²
auf 1.977 m² reduziert werden. Nach Angaben des Beratungsbüros LernLandSchaft
reduziert sich die frühere Bruttogeschoßfläche
(BGF) von 5.082 m² (Grundlage Machbarkeit 6-zügige Erweiterung) um 1.124,60 m²
auf 3.957,40 m².
Die
interfraktionelle Arbeitsgruppe Schulneubauten hat sich am 22.03.2024 im
Beisein der Schulleitung einstimmig für die schnellstmögliche Umsetzung des
reduzierten Raumprogramms ausgesprochen.
Nach
der Sitzung des SFB-Ausschusses am 09.04.2024 haben der Landrat, die
Schulleitung sowie das beauftragte Büro LernLandSchaft das neue pädagogische
Raumfunktionsbuch unterzeichnet.
Die
Kosteneinschätzung für die bauliche
Umsetzung des überarbeiteten Raumprogramms (3.957,40 m² BGF) wurden
durch das Beratungsbüro LernLandSchaft mit ca. 19,6 Mio. EUR (incl. Baukostensteigerung 2023 in Höhe von 6,82 %) und
ohne Berücksichtigung eines Risikozuschlags angegeben:
Der
Grobkostenrahmen für das ursprüngliche
Raumprogramm (6-zügige Erweiterung) wurde dem LSV-Ausschuss am 08.12.2022
mit der Machbarkeitsstudie
vorgestellten. Der Grobkostenrahmen wurde damals zwischen 22,15 Mio. EUR und
26,62 Mio. EUR benannt. Wird hierin ein Preissteigerungsindex (2022-2023) in
Höhe von 6,82 % berücksichtigt ergibt sich ein aktualisierter Grobkostenrahmen
zwischen 23,7 Mio. EUR und 28,4 Mio. EUR
ohne Berücksichtigung eines Risikozuschlags. Diese Kosten sind mit den 19,6 Mio
€ als Ergebnis der Leistungsphase 0 vergleichbar.
In
beiden Kosteneinschätzungen sind
folgende Ausführungen nicht enthalten, Kostenschätzungen liegen weder für das
ursprüngliche noch für das aktuelle Raumprogramm vor:
Wird
bei der Kosteneinschätzung des Beratungsbüro LernLandSchaft ein Risikozuschlag
in Höhe von 30% berücksichtigt, ergibt sich ein notwendiges Gesamtbudget in Höhe von ca. 25,5 Mio. EUR, während
sich beim ursprünglichen Grobkostenrahmen hierdurch ein Budget von 30,8 Mio €
bis zu 36,9 Mio € ergeben hätte. Durch das Sachgebiet Kreishochbau und
Liegenschaften wird die Einrechnung eines angemessenen Risikozuschlags dringend
empfohlen, da im jetzigen Stadium noch keinerlei Planung zum späteren Gebäude
vorliegt, sondern lediglich ungenaue Flächenangaben.
Vom
Finanzmanagement wird ein
Risikozuschlag künftig aus zwei Gründen generell nicht mehr empfohlen:
-
Kosteneinhaltung wird suggeriert,
obwohl der Risikozuschlag ausgeschöpft wurde (beispielsweise Gymnasium Vaterstetten:
Risikozuschlag wurde sogar überschritten, obwohl er eingeplant war, zeitliche
Umsetzung hat sich enorm verzögert).
-
Schnelleres Bauen vermeidet
inflationäre Kostensteigerung und kann sogar zu Kostensenkungen führen.
Hinweis:
Die
durch das Beratungsbüro LernLandSchaft abgegebene Kosteneinschätzung und Bruttogeschossflächen (BGF) wurden durch das
Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften bisher aus Zeitgründen nicht
verifiziert. Eine Leistungsphase 0 (LPH0) hat nicht den Detailgrad einer
Machbarkeitsstudie und ist dadurch möglicherweise mit einer größeren
Kostenunsicherheit belastet, Erfahrungen hierzu fehlen.
Geht man allerdings von Kosten pro errichteten Quadratmeter BGF in Höhe
von 5.000 € aus, führt das bei einer reduzierten Flächenerrichtung von 1.124,60
qm zu Einsparungen in Höhe von rund 5,6 Mio €, was sich auch an den veränderten
Gesamtkosten im Kostenvergleich „Vor und nach Durchführung der LP 0“ zeigt.
Projektabwicklungsmöglichkeiten:
Gegenüberstellung Modulbau – konventionelle Bauweise:
Merkmale |
Modulbau |
Konventionelle Bauweise |
Planung |
§ komprimierte
integrale Planung bei frühzeitiger Einbindung (Beauftragung) des Modulbauers |
§ Abwicklung
nach Leistungsphasen der HOAI |
Konstruktion |
§ Schlanke
Konstruktion § Max.
6 Geschosse § Ab
ca. 1.000 qm BGF wirtschaftlich § Sehr
geringe Flexibilität bei späteren Nutzungsänderungen (z.B. Zusammenlegung von
Räumen) |
§ Unbegrenzte
Geschosszahl § Hohe
Bautoleranzen § Hohe
Flexibilität bei späteren Nutzungsänderungen |
Statik |
§ Bindung
an vorgegebene Planraster (Module/Systeme) |
§ Unbegrenzt |
Abwicklung |
§ Hoher
Vorfertigungsgrad § Kontrollierte
Fertigungsabläufe § Saubere
und leise Baustelle, kürzere Bauphase durch höheren Vorfertigungsgrad § Planungsänderungen
kaum umsetzbar |
§ Bauen
vor Ort (witterungsabhängig) § Baubegleitende
Planung möglich § längere
Bauphase § Planungsänderungen
in gewissem Umfang möglich |
Kosten |
§ Ähnliche
Kosten wie Massivbau, frühere Kostensicherheit, keine Kostenersparnis. Ggf.
höhere Kosten durch Koordinierungszuschläge |
§ längeres
Kostenrisiko |
Bauzeit |
§ kürzere
Bauzeit |
§ längere
Rohbauphase |
Zeitliche Umsetzung Modulbau –
konventionelle Bauweise:
Für die Projektabwicklung von der
Projektvorbereitung bis zur Fertigstellung wird derzeit von nachfolgenden
Laufzeiten ausgegangen:
konventionelle Bauweise: ca. 58 Monate
Modulbau: ca.
48 Monate
Recherchen Finanzmanagement:
Beispiele der Landeshauptstadt München zeigen, dass
eine reine Bauzeit bei diesen Modellen von unter 1 Jahre bereits realisiert
wurde.
- Schulförderzentrum Rothpelzstraße (Baubeginn: 4.
Quartal 2019 – Baufertigstellung: 3. Quartal 2020)
- Berufsschulpavillonanlage Bergsonstraße 109
(Baubeginn: 1. Quartal 2021 – Baufertigstellung 3. Quartal 2021)
- Gymnasium Georg-Zech-Allee (Baubeginn: 1. Quartal 2019
– Baufertigstellung 1. Quartal 2020)
Damit gibt es hinreichend konkrete Beispiele, wie eine
bauliche Umsetzung innerhalb eines Jahres und sogar kürzer möglich ist.
Zur Bauumsetzung in Form eines Containerbaus
existieren im Bereich Kreishochbau und Liegenschaften keine Erfahrungen. Diese
Umsetzungsform bietet aber große Chancen in der zeitlichen Optimierung wie in
der Kostenoptimierung. Ein zu beauftragender Projektsteuerer soll deshalb auch
diese Form der Realisierung untersuchen und ausschreiben.
Projektsteuerer:
Unmittelbar nach einer positiven
Entscheidung des Kreistags am 13.05.2024 (Startbeschluss nach § 29 Abs. 3 der
GeschO des Kreistages) kann der Projektsteuer gesucht werden. Schon jetzt wurde
ein Projektteam im Haus gebildet (Abteilungsleitung 1, Sachgebiet Kreishochbau
und Liegenschaften, Sachgebiet Bildung, Zentrale Vergabestelle), das die
Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen für den Projektsteuerer
erarbeitet um dann schnellstmöglich nach dem KT-Beschluss ein Vergabeverfahren
eröffnen zu können. Wegen der sachgebietsübergreifend notwendigen
Zusammenarbeit mehrerer Sachgebiete wurde von der Abteilungsleiterin 1 die
Projektverantwortung übernommen. Die erste Sitzung des Projektteams fand am
11.04.2024 statt und die Zweite am 18.04.2024. Innerhalb von 2 – 3 Monaten sollte
nach erfolgreichem Vergabeverfahren ein Projektsteuerer beauftragt werden
können. Im Idealfall ist das noch vor der Sommerpause.
Der Projektsteuerer untersucht dann die
verschiedenen Varianten (vgl. Anlage 1 Seiten 5 - 6). Eine Untersuchung
der Einzelgewerkvergabe wird nicht beauftragt. Das aus der Untersuchung
resultierende Ergebnis wird dann in eine Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) umgesetzt. Genauso ist
Auftragsgegenstand, die Förderfähigkeit der jeweiligen Variante darzustellen
und abzusichern. Im Idealfall kann diese Ausschreibung im 4. Quartal 2024
veröffentlicht werden.
Förderung:
Zur Sicherung der Förderung muss vom
Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften in Zusammenarbeit mit dem
Projektsteuerer und dem Sachgebiet Bildung vor Auftragsvergabe der
Funktionalausschreibung der vorzeitige Maßnahmenbeginn schriftlich zugesichert
sein. Ebenso muss zu diesem Zeitpunkt mindestens ein baulicher Vorbescheid vom
Markt Kirchseeon erteilt worden sein.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Das Gymnasium Kirchseeon wird
entsprechend des ermittelten Flächenbedarfes um eine Bruttogeschoßfläche (BGF)
von 3.957,40 m² erweitert. Die Erweiterung soll der Schulfamilie spätestens zum
Schuljahresbeginn 2026 / 2027 zur Verfügung stehen (Startbeschluss gem. § 29 Abs. 3 der GeschO des Kreistages).
2. Im Rahmen der Haushalts- und
Finanzplanung 2025 werden die bis dahin ermittelten Kosten, die derzeit mit 15
Mio € eingeplant sind, aktualisiert.
Auswirkung auf den Haushalt:
Auf Grundlage des jetzt vorliegenden Raumprogramms, mit einer
geforderten zusätzlichen Hauptnutzfläche (HNF) von 1.977 m², ergibt dies eine
durch das Büro LernLandSchaft angegebene Kosteneinschätzung in Höhe von 19,6
Mio. EUR. (ohne Berücksichtigung einer Risikoreserve).
Bei
der Investitionsplanung 2024 wurde seitens des Kreishochbaus und der
Liegenschaften mit Gesamtkosten aufgrund der Baupreisentwicklung und dem gegebenen
Raumbuch (3.146 m² HNF) mit Kosten von 28,7 Million geplant. In Haushalts-
und Finanzplanung sind bisher (vor Durchführung LP 0) vorsorglich 15 Millionen
für diese Maßnahme bereitgestellt und seitens der Kreistags genehmigt.
Eine
Anpassung der Investitionsplanung ist derzeit weder nötig noch möglich. Sie
muss im Zuge der Haushaltsplanung 2025 durchgeführt werden. In die
Überarbeitung der Haushaltsplanung wird der Projektsteuerer einbezogen.
Die künftigen Nutzungskosten der Erweiterung werden mit mind. 400.000 € /Jahr.