Betreff
Echtzeitübertragungen ins Internet nach Art.46 Abs.4 LkrO.
a) Eingabe nach Art. 17 GG
b) zukünftige Handhabung
Vorlage
2024/1203/1
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Zu a) Eingabe nach Art. 17 GG

 

Herr Dr. Ludwig Steininger übergab Herrn Landrat Niedergesäß unter dem Datum des 20.02.2024 die als Anlage beigefügte Eingabe nach Art. 17 GG: Videoübertragung der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse

 

In rechtlicher Hinsicht ist der Kreistag verpflichtet, über die Petition nach Art. 17 GG zu beraten und zu beschließen, weil die Thematik in die Verbandskompetenz des Landkreises und zugleich in die Organkompetenz des Kreistages fällt. Vorab wurde die Thematik in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung in der Sitzung vom 18.03.2024 erörtert.

 

Zutreffenderweise ist jetzt eine Beschlussfassung durch den Kreis- und Strategieausschuss herbeizuführen und schließlich auch ein Beschluss des Kreistages.

 

 

Zu b) Zukünftige Handhabung

 

Art. 46 Abs. 4 LKrO wurde zum 1. Januar 2024 in die Landkreisordnung eingefügt:

 

(4) 1Die Sitzungen haben in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden. 2Ergänzend kann der Landkreis eine Echtzeitübertragung der öffentlichen Sitzungen des Kreistags in Ton und Bild über das Internet zulassen und die Aufzeichnungen in einer Sammlung audiovisueller Medien für die Dauer von sechs Wochen zum Abruf für jedermann bereitstellen3Findet die nächste Sitzung nicht innerhalb von sechs Wochen statt, können die Aufzeichnungen bis zum Ende der nächsten Sitzung zum Abruf für jedermann bereitgestellt werden. 4Danach sind die Aufzeichnungen jeweils zu löschen. 5Die Beschlüsse nach Satz 2 bedürfen jeweils einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Kreistags. 6Mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden dürfen Ton und Bild von an der Sitzung teilnehmenden Personen nur mit deren stets widerrufbarer Einwilligung übertragen, aufgezeichnet und gespeichert werden. 7Eine Übertragung, Aufzeichnung und Speicherung des Bildes einer unbeteiligten Person ist nur im Rahmen von Übersichts- oder Hintergrundaufnahmen zulässig und dies auch nur, falls die räumlichen Verhältnisse Aufnahmen ohne unbeteiligte Personen nicht zulassen.

 

Um ergebnisoffen über die Petition beraten zu können, nahmen an der Sitzung der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung am 18.03.2024 auch Mitarbeiter des IT-Teams des Landratsamtes teil. Ziel diesbezüglich war es, die technische Machbarkeit und die realistischen Kosten einschätzen zu können. Dies Kosten wurden insoweit auf mindestens 100.000 Euro beziffert.

 

In der Sitzung der AG Politik und Verwaltung vom 18.03.2024 wurde folgendes einstimmiges Meinungsbild abgegeben.

Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung gibt folgendes Meinungsbild ab:

1.   Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

2.   Der finanzielle Aufwand zur Schaffung der technischen und administrativen Voraussetzungen für die Echtzeitübertragung von öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Gremien ins Internet erscheint aufgrund der geringen Besucherzahlen als zu hoch.

3.   Die Petition wird dem Kreis- und Strategieausschuss und dem Kreistag zur sachlichen Entscheidung weitergeleitet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Die technischen und administrativen Voraussetzungen für die Echtzeitübertragung von öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Gremien ins Internet werden aus wirtschaftlichen Gründen nicht geschaffen.

2.    Die Eingabe wird für erledigt erklärt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Abhängig von der Beschlussfassung. Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2024 nicht zur Verfügung.