a) Eingabe nach Art. 17 GG
b) zukünftige Handhabung
Zu a) Eingabe
nach Art. 17 GG
Herr Dr. Ludwig Steininger übergab Herrn Landrat
Niedergesäß unter dem Datum des 20.02.2024 die als Anlage beigefügte Eingabe
nach Art. 17 GG: Videoübertragung der Sitzungen
des Kreistags und seiner Ausschüsse
In rechtlicher Hinsicht ist der Kreistag verpflichtet, über die Petition
nach Art. 17 GG zu beraten und zu beschließen, weil die Thematik in die
Verbandskompetenz des Landkreises und zugleich in die Organkompetenz des
Kreistages fällt. Vorab wurde die Thematik in der Arbeitsgruppe Politik und
Verwaltung in der Sitzung vom 18.03.2024 erörtert.
Zutreffenderweise ist jetzt eine Beschlussfassung durch den Kreis- und
Strategieausschuss herbeizuführen und schließlich auch ein Beschluss des
Kreistages.
Zu b) Zukünftige
Handhabung
Art. 46 Abs. 4 LKrO wurde zum 1. Januar 2024 in die Landkreisordnung eingefügt:
(4) 1Die Sitzungen haben
in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden. 2Ergänzend kann der
Landkreis eine Echtzeitübertragung der öffentlichen Sitzungen des Kreistags in
Ton und Bild über das Internet zulassen und die Aufzeichnungen in einer
Sammlung audiovisueller Medien für die Dauer von sechs Wochen zum Abruf für
jedermann bereitstellen. 3Findet die nächste
Sitzung nicht innerhalb von sechs Wochen statt, können die Aufzeichnungen bis
zum Ende der nächsten Sitzung zum Abruf für jedermann bereitgestellt
werden. 4Danach sind die Aufzeichnungen jeweils zu löschen. 5Die Beschlüsse nach
Satz 2 bedürfen jeweils einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder
des Kreistags. 6Mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden
dürfen Ton und Bild von an der Sitzung teilnehmenden Personen nur mit deren stets
widerrufbarer Einwilligung übertragen, aufgezeichnet und gespeichert
werden. 7Eine Übertragung, Aufzeichnung und Speicherung des Bildes
einer unbeteiligten Person
ist nur im Rahmen von Übersichts- oder Hintergrundaufnahmen zulässig und dies
auch nur, falls die räumlichen Verhältnisse Aufnahmen ohne unbeteiligte
Personen nicht zulassen.
Um ergebnisoffen über die Petition beraten zu können, nahmen an der Sitzung der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung am 18.03.2024 auch Mitarbeiter des IT-Teams des Landratsamtes teil. Ziel diesbezüglich war es, die technische Machbarkeit und die realistischen Kosten einschätzen zu können. Dies Kosten wurden insoweit auf mindestens 100.000 Euro beziffert.
In der
Sitzung der AG Politik und Verwaltung vom 18.03.2024 wurde folgendes
einstimmiges Meinungsbild abgegeben.
Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung gibt folgendes
Meinungsbild ab:
1. Der
Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
finanzielle Aufwand zur Schaffung der technischen und administrativen
Voraussetzungen für die Echtzeitübertragung von öffentlichen Sitzungen des
Kreistags und seiner Gremien ins Internet erscheint aufgrund der geringen
Besucherzahlen als zu hoch.
3. Die Petition
wird dem Kreis- und Strategieausschuss und dem Kreistag zur sachlichen
Entscheidung weitergeleitet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und
Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die technischen und administrativen Voraussetzungen für die Echtzeitübertragung von öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Gremien ins Internet werden aus wirtschaftlichen Gründen nicht geschaffen.
2. Die Eingabe wird für erledigt erklärt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Abhängig von der Beschlussfassung. Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2024 nicht zur Verfügung.