Betreff
Schuldenentwicklung realistisch betrachten in Bezug auf Schulneubauten; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2024
Vorlage
2024/1198/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit Schreiben vom 12.02.2024 beantragten Bündnis 90/Die Grünen das Berechnungsmodell zur Belastung durch Investitionen um einige Parameter zu ergänzen und das Ergebnis am 29.04.2024 im Kreis- und Strategieausschuss sowie am 13.05.2024 im Kreistag vorzustellen.

 

Der Antrag wurde am 04.03.2024 vom Kreis- und Strategieausschuss einstimmig angenommen.

 

Folgende Parameter wurden dem Berechnungsmodell hinzugefügt:

1.    Der Kassenkredit in Höhe von 23,5 Mio. € (vollständige Tilgung Dezember 2025)

Bis einschließlich Anfang 2024 konnten für die Rückzahlung des Kassenkredites bereits rund 13,9 Mio. € angespart werden. Laut Antrag sollen jeweils für 2024 und 2025 weitere 2 Mio. € für den Kassenkredit zurückgelegt werden. Unter Abzug dieser 4 Mio. € und der Zinserträge aus den bereits angelegten Beträgen ergibt sich eine Restschuld in Höhe von 5,1 Mio. € zum Ende 2025. Dabei sind Zinserträge für die Wiederanlage aufgrund des Auslaufens der bestehenden Verträge vor der Rückzahlung des Kassenkredites noch nicht berücksichtigt. Für die 5,1 Mio. € soll laut Antrag ein neuer Kassenkredit aufgenommen und die Ansparung von 2 Mio. € pro Jahr beibehalten werden. Die 2 Mio. € pro Jahr Ansparung für den Kassenkredit sowie die Rückzahlung des Restbetrages und die Neuaufnahme wurden in dem Berechnungsmodell eingearbeitet.

Folgend eine Übersicht zu den bereits angesparten Beträgen:

Kassenkredit

23,5 Mio. €

Bis Ende 2024 angesparte Summe inkl. Zinsen laut Verträgen

14,1 Mio. €

Zinsen 2025 laut Verträge

0,3 Mio. €

Zinsen für Wiederanlagen für ausgelaufene Verträge vor Ende 2025

Noch unklar

Aus Ergebnisüberschuss 2024 und 2025 je 2 Mio. €

4 Mio. €

Restbetrag Ende 2025

5,1 Mio. €

 

Zu beachten ist, dass die Gelder für die Ansparung des Kassenkredites aus dem Ergebnisüberschuss erwirtschaftet werden müssen. D.h. dass diese Gelder nicht für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung stehen. Dadurch verschlechtert sich der Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil und der Schuldenstand nimmt zu.

 

Stellungnahme des Finanzmanagements

Das Finanzmanagement unternimmt alle Anstrengungen um den Kassenkredit Ende 2025 vollständig zurückzahlen zu können. Es ist wirtschaftlicher, Investitionskredite aufzunehmen als Kassenkredite. Deshalb ist die Verletzung des Warnindikators Eigenfinanzierungsanteil in Kauf zu nehmen.

2.    Ergebnisüberschüsse

Die Ergebnisüberschüsse wurden laut Antrag mit 5 Mio. € in 2025, 6 Mio. € in 2026 und

7 Mio. € in 2027 in das Berechnungsmodell übernommen.

3.    Neu-Investitionen

Auch dieser Parameter wurde laut Antrag umgesetzt. Zu dem Investitionsvermögen laut Haushaltsplanung 2024 wurden in 2025 zusätzlich 7,5 Mio. € addiert, in 2026 10 Mio. € und in 2027 7,5 Mio. €. Von diesen zusätzlichen Investitionsvermögen werden 30% Haushaltsreste pro Jahr gebildet und im Modell dargestellt.

 

Stellungnahme des Finanzmanagements

Die 30% Regelung für die Haushaltsreste könnte vernachlässigt werden, weil Haushaltsreste „nur“ eine Verschiebung des Investitionsvolumens auf das folgende Jahr darstellen. Die Verschuldung ist nach dem geplanten Investitionsvolumen berechnet und damit im Schuldenstand auch ohne Berücksichtigung der 30 % Regelung berücksichtigt. Dennoch sieht die Verwaltung das Ergebnis, ein Investitionsvolumen zwischen 18 Mio. € und 25 Mio. € pro Jahr als realistisch an.

4.    Ergebnis

Unter Berücksichtigung der oben genannten Parameter ergibt sich ein Schuldenstand von 97,4 Mio. € zum Ende des Jahres 2027. Das entspricht einer Steigerung von 70,6 % zu jetzigen Haushaltsplanung, in der der Schuldenstand bei 57,1 Mio. € zum Ende des Jahres 2027 liegt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2024 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch den Antrag keine.