Betreff
Änderung der Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
Vorlage
2024/1258
Aktenzeichen
6
Art
Sitzungsvorlage

Im Rahmen eines Austauschtreffens zwischen dem Kreisjugendring Ebersberg (KJR) und dem Kreisjugendamt Ebersberg wurden die Entwicklungen im Bereich der Förderung der Jugendarbeit erörtert und die Zuschussrichtlinien auf ihre Aktualität überprüft. Die gelb markierten Änderungen wurden diskutiert, um die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg zu fördern und die inflationsbedingten Preissteigerungen aufzufangen.

 

Der KJR berichtete, dass sich die Jugendarbeit im Landkreis nach den Corona-Jahren wieder erholt hat. Im vergangenen Jahr wurden 430 Zuschussanträge registriert. Die Förderung inklusiver Maßnahmen wurde besonders gut angenommen, was darauf hindeutet, dass die Organisationen ihre Angebote zunehmend inklusiver gestalten.

 

Jedoch stiegen im Bereich der Freizeiten unter anderem die Transportkosten innerhalb eines Jahres erneut deutlich an. Gleiches gilt für den notwendigen Verpflegungssatz pro Teilnehmer und Tag. Auch die Übernachtungskosten erfuhren eine spürbare Steigerung.

 

Die Kostenentwicklung trifft laut KJR jede Art von Aktivität in der Jugendarbeit und zwingt die Vereine den Kostendruck durch erhöhte Beiträge an die Teilnehmer weiterzureichen. Dies wiederum führt dazu, dass sich immer weniger Familien die Teilnahme ihrer Kinder und Jugendlichen an den angebotenen Aktivitäten leisten können. Zudem gelingt es vielen Vereinen unter diesen Bedingungen nicht, biologische oder regionale Lebensmittel und Produkte einzusetzen, was aber im Sinne der Nachhaltigkeit sinnvoll und notwendig wäre.

 

Um die Mitgliedsorganisationen vor diesem Hintergrund bestmöglich unterstützen und fördern zu können, regte der KJR eine Änderung der Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg an. Gemeinsam mit dem Kreisjugendamt Ebersberg

wurden folgende Vorschläge erarbeitet, die es den Mitgliedsorganisationen trotz der stark gestiegenen Preise ermöglichen sollen, ihre Angebote für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis Ebersberg kostengünstig anzubieten und ehrenamtliches Engagement stärker zu fördern:

 

Ø  Im Bereich Veranstaltung mit Übernachtung: Anhebung des

Teilnehmerzuschusses pro Nacht von 9,50 Euro auf 10 Euro

Ø  Im Bereich Veranstaltung mit Übernachtung: Anhebung des

Betreuerzuschusses pro Nacht von 15 Euro auf 17 Euro.

 

Alle anderen Zuschussbereiche bleiben, auch im Sinne der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für den Landkreis, unverändert. Die Änderungen sind in den Zuschussrichtlinien farblich gelb markiert.

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Den veränderten Zuschussrichtlinien wird zugestimmt.

2.    Die Zuschussrichtlinien treten zum 01.01.2025 in Kraft, sofern das Budget des KJR eine derartige Erhöhung zulässt, ohne die Pflichtleistungen des Rahmenvertrages einzuschränken.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Um die Erhöhung der Fördersätze finanzieren zu können, muss das Budget für die Förderung der Jugendarbeit entsprechend angehoben werden, für das Jahr 2025 sind das etwa 18.000 €.