Im Rahmen eines Austauschtreffens zwischen dem
Kreisjugendring Ebersberg (KJR) und dem Kreisjugendamt Ebersberg wurden die
Entwicklungen im Bereich der Förderung der Jugendarbeit erörtert und die
Zuschussrichtlinien auf ihre Aktualität überprüft. Die gelb markierten
Änderungen wurden diskutiert, um die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg zu
fördern und die inflationsbedingten Preissteigerungen aufzufangen.
Der KJR berichtete, dass sich die Jugendarbeit im
Landkreis nach den Corona-Jahren wieder erholt hat. Im vergangenen Jahr wurden
430 Zuschussanträge registriert. Die Förderung inklusiver Maßnahmen wurde
besonders gut angenommen, was darauf hindeutet, dass die Organisationen ihre
Angebote zunehmend inklusiver gestalten.
Jedoch stiegen im Bereich der Freizeiten unter
anderem die Transportkosten innerhalb eines Jahres erneut deutlich an. Gleiches
gilt für den notwendigen Verpflegungssatz pro Teilnehmer und Tag. Auch die
Übernachtungskosten erfuhren eine spürbare Steigerung.
Die Kostenentwicklung trifft laut KJR jede Art von
Aktivität in der Jugendarbeit und zwingt die Vereine den Kostendruck durch
erhöhte Beiträge an die Teilnehmer weiterzureichen. Dies wiederum führt dazu,
dass sich immer weniger Familien die Teilnahme ihrer Kinder und Jugendlichen an
den angebotenen Aktivitäten leisten können. Zudem gelingt es vielen Vereinen
unter diesen Bedingungen nicht, biologische oder regionale Lebensmittel und
Produkte einzusetzen, was aber im Sinne der Nachhaltigkeit sinnvoll und
notwendig wäre.
Um die Mitgliedsorganisationen vor diesem
Hintergrund bestmöglich unterstützen und fördern zu können, regte der KJR eine
Änderung der Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis
Ebersberg an. Gemeinsam mit dem Kreisjugendamt Ebersberg
wurden folgende Vorschläge erarbeitet, die es den
Mitgliedsorganisationen trotz der stark gestiegenen Preise ermöglichen sollen,
ihre Angebote für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis Ebersberg
kostengünstig anzubieten und ehrenamtliches Engagement stärker zu fördern:
Ø Im
Bereich Veranstaltung mit Übernachtung: Anhebung des
Teilnehmerzuschusses pro Nacht von 9,50 Euro auf 10
Euro
Ø Im
Bereich Veranstaltung mit Übernachtung: Anhebung des
Betreuerzuschusses
pro Nacht von 15 Euro auf 17 Euro.
Alle anderen Zuschussbereiche bleiben, auch im
Sinne der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für den Landkreis, unverändert.
Die Änderungen sind in den Zuschussrichtlinien farblich gelb markiert.
Dem
Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Den veränderten
Zuschussrichtlinien wird zugestimmt.
2. Die Zuschussrichtlinien treten zum
01.01.2025 in Kraft, sofern das Budget des KJR eine derartige Erhöhung zulässt,
ohne die Pflichtleistungen des Rahmenvertrages einzuschränken.
Auswirkung auf den Haushalt:
Um die Erhöhung der Fördersätze finanzieren zu
können, muss das Budget für die Förderung der Jugendarbeit entsprechend
angehoben werden, für das Jahr 2025 sind das etwa 18.000 €.