Nach den Richtlinien für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im
Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg ist Grundvoraussetzung
insbesondere, dass der Mietraum durch den Freistaat Bayern gefördert sein muss.
Entweder im Bayerischen Wohnungsbauprogramm durch die „Staatliche Förderung zur
Finanzierung von Mietwohnungen in Bayern“ (sog. EoF-Wohnungsbau) oder durch das
kommunale Wohnungsförderungsprogramm –KommWFP-.
Die WBE plante die Förderung von 22 Wohnungen nach dem KommWFP ein und
damit einhergehend auch nach den Richtlinien für die Förderung bei Neuschaffung
von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg. Dementsprechend
wurde am 10.11.2021/12.01.2022 zwischen dem Landkreis Ebersberg und der WBE ein
öffentlicher Vertrag geschlossen, der im Tenor die Gewährung eines einmaligen
verlorenen Baukostenzuschusses i.H.v. 110.000 € für 22 durch den Freistaat
Bayern im Rahmen des „Kommunalen Förderungsprogramms –KommWFP- geförderten
Mietwohnungen vorsah (5.000 € pro geförderter Wohnung).
Mit mittlerweile bestandskräftigem Bescheid v. 3.07.2023 hat die
Regierung von Oberbayern lediglich 19 (von 22) Mietwohnungen auf Grundlage des
kommunalen Wohnraumförderungsprogramms gefördert. Für 3 Wohneinheiten wurde
keine Förderung ausgesprochen. Dies begründete die Regierung von Oberbayern in
ihrer Stellungnahme vom 27.10.2023 wie folgt:
- „Drei Wohneinheiten wurden freifinanziert errichtet. Hierfür konnte
also keine Förderung als dem KommWFP gewährt werden.“
- „Insbesondere können keine Fördermittel für freifinanzierten, nicht
gebundenen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.“
Da die Landkreisförderung in ihren Richtlinien zwingend auf die Förderung
der Regierung von Oberbayern aufsetzt, konnte dementsprechend auch nur für 19
Mietwohnungen ein einmaliger verlorener Baukostenzuschuss i.H.v. insgesamt
95.000 € gewährt werden.
Eine Förderung der weiteren 3 Mietwohnungen i.H.v. insgesamt 15.000 € in
Anlehnung an die Richtlinien für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im
Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg erscheint jedoch vor dem
Hintergrund angebracht, dass die errichteten Mietwohnungen vom Sinn und Zweck
her mit dem in der Richtlinie festgehaltenem überlagerndem Förderungsziel im
Einklang stehen (s. Ausführungen in der Vorbemerkung der Richtlinien). Ziel ist
die Förderung des sozialen Wohnungsbaus der insbesondere beim günstigen
Wohnungsbau innerhalb der Mietpreisobergrenzen, die das Jobcenter anerkennt,
verwirklicht wird. Die von der WBE geschaffenen weiteren 3 Mietwohnungen entsprechen
diesem Ziel.
Die gescheiterte Förderung für die 3 Mietwohnungen nach dem kommunalen
Wohnraumförderungsprogramm –KommWFP- basiert auf folgendem Missverständnis im
Handlungsablauf:
Die Regierung von Oberbayern hat zunächst einen Aufzug gefordert. Dadurch
konnten bei der Antragsstellung nur 19 Wohnungen angegeben werden. Tatsächlich
wurden aber sodann 22 Wohnungen errichtet – Pflegepersonal benötigt keinen
Aufzug. Dass nun die Förderung anteilig für 19 Wohnungen gekürzt wurde, ist
nicht nachvollziehbar, da die Regierung schließlich ursprünglich den Aufzug
gefordert und damit einhergehend auch die unterlassene Angabe von weiteren 3
Wohnungen bei der Antragsstellung in der Folge zu tragen hat.
Dieser „Fehler“ lässt zwar nun die Förderung der weiteren 3 Mietwohnungen
nach dem KommWFP scheitern, sollte jedoch nicht mit einem vollständigen
Scheitern der Förderung durch den Landkreis Ebersberg einhergehen, da auch die
geschaffenen weiteren 3 Mietwohnungen zu 100 % mit dem in den Richtlinien
verankerten überlagernden Förderungsziel einhergehen. Es erscheint
dementsprechend als sachgerecht eine Förderung i.H.v. insgesamt 15.000 € für
die weiteren 3 Mietwohnungen in Anlehnung an die Richtlinien für die Förderung
bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg
zu gewähren.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Zum
Zeitpunkt der Ladung hat die Sitzung des SFB-Ausschusses noch nicht
stattgefunden. Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses
vorgetragen!
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
In Anlehnung an die Richtlinien für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg werden der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gkU insgesamt 15.000 € als einmaliger verlorener Baukostenzuschuss für die 3 weiteren geschaffene Mietwohnungen in dem Objekt Pfarrer-Guggetzer-Straße 6, die bislang nicht von einer Landkreisförderung abgedeckt sind, gewährt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Es stehen dem Haushalt jährlich 200.000 € als Fördersumme zur Verfügung, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschöpft sind.