Die AfD-Kreistagsfraktion stellte am 29.06.2024 folgenden Antrag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ein die aktuell sehr hohen Bau- und Finanzierungskosten abmildernder Teuerungsausgleich zu Gunsten der Landkreis-Wohnbau-GmbH zusätzliche Impulse aussendet für die Wohn-raumversorgung der Landkreisbürger sowie für dringend benötigte Arbeits-kräfte in Landkreis-Unternehmen und welcher finanzieller Aufwand dafür vom Landkreis für eine wirkungsvolle Zusatz-Förderung aufzubringen wäre.“

 

Die Landeshauptstadt München (LHM) hat einen sogenannten Teuerungsausgleich für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) eingeführt. Mit dem KMB unterstützt die LHM den Bau von preisgedämpften, freifinanzierten Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Grenzen der Wohnraumförderprogramme liegen. Der befristete – 2023 bis 2026 - Teuerungsausgleich soll auf die zuletzt stark gestiegenen Baukosten reagieren. Die LHM stellt hierfür 270 Mio. € bereit.

 

Neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften (GWG München, GEWOFAG) und privaten Dritten werden mit diesem insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften unterstützt, die seit Jahren durch ihre günstigen Mieten und dem nachbarschaftlichen Engagement zum Erhalt lebenswerter Wohnquartiere beitragen. Merkmale dieses Teuerungsausgleichs sind die Koppelung an den Baupreisindex, Festlegung eines Sockelbetrags pro m² Wohnfläche (Wfl.) sowie ratenweise Auszahlungen des Zuschusses. Die LHM fördert eingetretene Baukostensteigerungen mit einem Sockelbetrag in Höhe von 1.300,00 €/m² Wohnfläche. Außerdem hat die LHM hierfür eine befristete Stelle (Sachbearbeitung 1,0 VZÄ (A 8 / E 8) geschaffen.

 

Der Antrag der AfD Kreistagsfraktion stützt sich auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung (SZ): „Neuer Wohnraum – ein Wagnis“ vom 24.06.2024.

 

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung von sog. einkommensorientierten Wohnungen (EoF-Wohnungen) mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.

 

Der Landkreis Ebersberg fördert bereits die Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau, die innerhalb der Mietpreisobergrenzen des Jobcenters liegen - sog. EoF-Wohnungsbau / kommunale Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP – mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung (freiwillige Leistung). Dem zugrunde liegt die Richtlinie für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg.

 

Anstatt einen Teuerungsausgleich zu schaffen, könnte der bestehende Baukostenzuschuss angepasst werden. Ein zusätzliches Programm verursacht nur zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die Verwaltung rät davon ab.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch den Antrag.