Die AfD-Kreistagsfraktion
stellte am 29.06.2024 folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu
prüfen, inwieweit ein die aktuell sehr hohen Bau- und Finanzierungskosten
abmildernder Teuerungsausgleich zu Gunsten der Landkreis-Wohnbau-GmbH zusätzliche
Impulse aussendet für die Wohn-raumversorgung der Landkreisbürger sowie für
dringend benötigte Arbeits-kräfte in Landkreis-Unternehmen und welcher
finanzieller Aufwand dafür vom Landkreis für eine wirkungsvolle
Zusatz-Förderung aufzubringen wäre.“
Die Landeshauptstadt
München (LHM) hat einen sogenannten Teuerungsausgleich für den Konzeptionellen
Mietwohnungsbau (KMB) eingeführt. Mit dem KMB unterstützt die LHM den Bau von
preisgedämpften, freifinanzierten Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen
oberhalb der Grenzen der Wohnraumförderprogramme liegen. Der befristete – 2023
bis 2026 - Teuerungsausgleich soll auf die zuletzt stark gestiegenen Baukosten
reagieren. Die LHM stellt hierfür 270 Mio. € bereit.
Neben den städtischen
Wohnungsbaugesellschaften (GWG München, GEWOFAG) und privaten Dritten werden
mit diesem insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften unterstützt, die seit
Jahren durch ihre günstigen Mieten und dem nachbarschaftlichen Engagement zum
Erhalt lebenswerter Wohnquartiere beitragen. Merkmale dieses
Teuerungsausgleichs sind die Koppelung an den Baupreisindex, Festlegung eines
Sockelbetrags pro m² Wohnfläche (Wfl.) sowie ratenweise Auszahlungen des
Zuschusses. Die LHM fördert eingetretene Baukostensteigerungen mit einem
Sockelbetrag in Höhe von 1.300,00 €/m² Wohnfläche. Außerdem hat die LHM hierfür
eine befristete Stelle (Sachbearbeitung 1,0 VZÄ (A 8 / E 8) geschaffen.
Der Antrag der AfD Kreistagsfraktion
stützt sich auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung (SZ): „Neuer Wohnraum –
ein Wagnis“ vom 24.06.2024.
Der Freistaat Bayern
fördert die Errichtung von sog. einkommensorientierten Wohnungen
(EoF-Wohnungen) mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
Der Landkreis Ebersberg
fördert bereits die Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau, die innerhalb
der Mietpreisobergrenzen des Jobcenters liegen - sog. EoF-Wohnungsbau /
kommunale Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP – mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung (freiwillige Leistung). Dem zugrunde liegt die Richtlinie
für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den
Landkreis Ebersberg.
Anstatt
einen Teuerungsausgleich zu schaffen, könnte der bestehende Baukostenzuschuss
angepasst werden. Ein zusätzliches Programm verursacht nur zusätzlichen
Verwaltungsaufwand und die Verwaltung rät davon ab.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch den Antrag.