Betreff
Sachstandsbericht Pflegekrisendienst für den Landkreis Ebersberg - Antrag der CSU/FDP - Kreistagsfraktion vom 12.11.2022
Vorlage
2024/1300
Aktenzeichen
2/23
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 14.02.2023, TOP 2ö

SFB-Ausschuss am 18.10.2023, TOP 11ö

 

Die Verwaltung wurde auf Antrag der CSU/FDP – Kreistagsfraktion vom 12.November 2022 beauftragt, die Möglichkeiten zur Einführung eines flächendeckenden Pflegekrisendienstes für die Landkreis Ebersberg zu prüfen.

 

Nach Rücksprache mit den Expertinnen und Experten im runden Tisch Pflege hat sich herausgestellt, dass ein Pflegekrisendienst nach dem Erdinger Modell nicht bedarfsgerecht im Landkreis Ebersberg wäre, da eine Versorgungslücke überwiegend bei kurzfristiger Bedürftigkeit vor Wochenenden und Feiertagen besteht, wohingegen eine generelle Unterversorgung an ambulanten Pflegediensten nicht festzustellen ist. Überdies waren die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis aufgrund der angespannten Haushaltslage aus nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, den Pflegekrisendienst nach dem Erdinger Modell als freiwillige Leistung zu bezuschussen.

 

Aufgrund der oben genannten Rückmeldungen wurde ein Pflegekrisendienst nach dem Erdinger Modell verworfen und stattdessen die Idee eines Pflegekrisendienstes für Wochenenden und Feiertage („Pflegebrücke Ebersberg“) geboren.

 

Der SFB-Ausschuss fasste daher am 18. Oktober 2023 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

1. Der Prüfantrag zur Einführung eines flächendeckenden Pflegekrisendienstes im Landkreis Ebersberg nach dem Erdinger Modell wird nicht mehr weiterverfolgt, nachdem die Gemeinden eine finanzielle Beteiligung ablehnen und die befragten Experten einen Pflegeüberbrückungsdienst an Wochenenden und Feiertagen als bedarfsgerechter einstufen.

 

2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag über drei Jahre, beginnend in 2024, nach der Richtlinie GutePflegeFöR zu stellen.

 

2.2. a) Der Verwaltung werden hierzu zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. maximal 60.000,- Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Das Sachkostenbudget zur Umsetzung des Demografiekonzeptes wird hierzu von 385.000,- Euro pro Jahr auf 445.000,- Euro pro Jahr erhöht.

 

2.2. b) Zur Umsetzung des Pflegekrisendienstes werden 1,25 VZÄ Reservestellen, befristet für drei Jahre, ab 2024 in den Stellenplan aufgenommen, die ausdrücklich nur für den Pflegekrisendienst aktiviert werden dürfen, sofern sich kein externer Träger für die Umsetzung des Dienstes findet und die Verwaltung die Aufgabe selbst übernehmen muss.

 

3. Die Mitglieder des SFB-Ausschusses werden im Zuge des Jahresberichts des Sachgebiets Sozialplanung & Demografie über die Entwicklung des Projekts informiert.

 

4. Der Prüfantrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 12. November 2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig abgearbeitet.

 

 

Gemäß Nummer zwei des obenstehenden Beschlusses hat die Verwaltung fristgerecht einen Förderantrag beim zuständigen bayerischen Landesamt für Pflege im März 2024 eingereicht. Das Konzept der Pflegebrücke Ebersberg sowie der Kosten- und Finanzierungsplan sind im Anhang beigefügt. Leider liegt der Verwaltung bis zum heutigen Tage keine Förderzusage vor, da die Bearbeitung des Antrags von Seiten des Fördergebers noch nicht abgeschlossen ist. Bisher wurde der Verwaltung lediglich mitgeteilt, dass die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung nicht förderfähig sind. Für eine entsprechende Kostenübernahme durch das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention konnte die Verwaltung einen formlosen Antrag einreichen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage liegt noch keine Antwort des Ministeriums vor. Hinsichtlich der Kosten führt dies dazu, dass die Eigenmittel des Landkreises für den Projektzeitraum gleichbleiben, weil auch von einem entsprechenden Eigenanteil i.H.v. 30 v.H.  des Landkreises bei einer Förderung der wissenschaftlichen Begleitung durch das Staatsministerium auszugehen ist.

Gleichzeitig reduziert sich dadurch aber die maximale Fördersumme nach GutePflegeFöR um den entsprechenden Betrag von 214.000 Euro für den gesamten Projektzeitraum. Dieser Umstand wurde bereits im Beschlussvorschlag berücksichtigt.

 

Der im Beschluss genannte Betrag i.H.v. 115.000 € sind folglich die Kosten, die für eine externe Vergabe heranzuziehen sind (Personalkosten Pflegedienst, Sachkostenpauschale und amb. WG Zimmer).

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Leistung der Pflegebrücke durch ambulante Pflegedienste erbracht werden soll, ist ein Trägerauswahlverfahren beziehungsweise ein Vergabeverfahren durchzuführen. Nachdem sowohl die Finanzierung, als auch der konzeptionelle Inhalt des Angebotes durch den eingereichten Förderantrag feststehen, bittet die Verwaltung den SFB-Ausschuss, das weitere Procedere ohne erneute Rücksprache mit dem Gremium abwickeln zu dürfen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.

 

Herr Specht wird im Rahmen der Sitzung über den aktuellen Projektstand zur Pflegebrücke berichten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landrat wird ermächtigt, im Falle einer Förderzusage, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine Umsetzung der Pflegebrücke Ebersberg ohne weitere Verzögerung zu ermöglichen. Insbesondere wird er ermächtigt, nach rechtlicher Prüfung, ein Trägerauswahlverfahren bzw. ein Vergabeverfahren in Eigenregie vorzubereiten, durchzuführen und den Zuschlag bis zu einem Betrag von (jährlich) maximal 115.000 € zu erteilen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Zur Umsetzung der Pflegebrücke Ebersberg sind Eigenmittel i.H.v. 60.000,- Euro ( 30 v.H. der Gesamtkosten gem. Kosten und Finanzierungsplan) für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 einzuplanen, basierend auf der Annahme, dass die Pflegebrücke erst 2025 starten kann und sich somit durch den Förderzeitraum von drei Jahren auf das komplette Jahr 2027 erstreckt.