Im Lichte der angespannten Haushaltslage versucht die Verwaltung stetig neben der Regulierung der Ausgaben auch eine Steigerung der Einnahmen durch Förderungen oder andere Drittmittel zu erzielen. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung am 16. Februar 2023 einen Förderantrag nach der Richtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR) beim zuständigen Landesamt für Pflege (LfP) eingereicht. Dieser umfasst im Wesentlichen zwei Bestandteile der orginären Aufgaben des Sachgebietes 23 „Sozialplanung und Demografie“:
1. Pflegebedarfsplanung für den Landkreis
Ebersberg:
Gemäß Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) sind die Landkreise verpflichtet, eine Pflegebedarfsprognose im eigenen Wirkungskreis zu erstellen. Anders als in vielen anderen Landkreisen wird diese Pflichtaufgabe im Sachgebiet 23 selbst durchgeführt und nicht extern vergeben. Hierdurch werden bereits Kosten im unteren fünfstelligen Bereich eingespart. Zuständig hierfür ist die Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring die derzeit mit Frau Aschenbrenner besetzt ist.
2. Etablierung einer Pflegekonferenz für den
Landkreis Ebersberg:
Seit einigen Jahren findet im Landkreis Ebersberg im halbjährigen Rhythmus der „Runde Tisch Pflege“ statt. Diese Struktur hat sich als wichtiges beratendes Austauschgremium zwischen Politik, Verwaltung und den Anbietern im Bereich der Pflege etabliert. Kosten fallen neben Bewirtungskosten keine an. Ziel der Verwaltung ist es nunmehr, diesen „Runden Tisch Pflege“ zu einer offiziellen Pflegekonferenz auszubauen. Neben den bestehenden Akteuren wären dann auch die Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu einer Teilnahme verpflichtet. Die Gesamtverantwortung und Koordination obliegt dem SG 23, Sozialplanung, Demografie.
Der obengenannte Förderantrag nach GutePflegeFöR beinhaltete folglich keine neuen Aufgaben und Kosten, sondern bezieht sich lediglich auf Bestandsaufgaben. Am 10. Oktober 2024 hat die Verwaltung der entsprechende Zuwendungsbescheid erreicht, der eine Zuweisung von insgesamt 56.922,82 Euro in Aussicht stellt. Um formell wirksam zu sein, ist die rückwirkende Bestätigung der Förderung durch den SFB-Ausschuss erforderlich.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Förderung von bereits bestehenden Kosten, also um eine reine Ertragssteigerung handelt, bittet die Verwaltung dem rückwirkend zuzustimmen.
Der vorläufige Förderbescheid ist der Anlage zu entnehmen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der SFB-Ausschuss bestätigt den Förderantrag nach GutePflegeFöR vom
16.02.2024 (Az. 45-G8300-2022/6857) und begrüßt die darin enthaltenen
Förderziele.
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch die Zuweisung nach GutePflegeFöR steigert sich der Ertrag auf der Kostenstelle 203 (Sozialplanung und Demografie) bis ins Jahr 2027 um insgesamt bis zu 56.922,82 Euro.
Diese Erträge teilen sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre auf:
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
5.111,49 Euro |
20.482,52 Euro |
20.482,52 Euro |
10.846,30 Euro |
Die Erträge werden das Ergebnis der Kostenstelle entsprechend verbessern.