Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2024, TOP 4 Ö
Art. 82 Abs. 3 LKrO bestimmt, dass der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen hat. Die Höhe der jeweiligen Beteiligungen sind als Anlagevermögen nach § 98 Nr. 4 i. V. m § 85 Abs. 2 Nr. 1 KommHV-Doppik auszuweisen.
Der Beteiligungsbericht soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz Ausgliederung in Gesellschaften des Privatrechts für die Kommune und den Bürger transparent bleibt. Mit dem Erlass einer Beteiligungsrichtlinie durch den Kreistag wird das Beteiligungsmanagement innerhalb der Landkreisverwaltung gestärkt und Regeln zwischen den Beteiligten aufgestellt.
Berichtspflichtig sind nur Beteiligungen von mindestens 5 %.
Der Kreistag regte an, auch Zahlen zur Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg im Beteiligungsbericht aufzunehmen.
Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag vorzulegen. Die Verwaltung hat die Landkreisbürger über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten, dies geschieht über die Veröffentlichungen im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Darüber hinaus wird der Beteiligungsbericht im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht.
Dem Kreis- und Strategieausschuss wurde der Beteiligungsbericht 2023 am 07.10.2024 vorgelegt, er hatte keine Anmerkungen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Beteiligungsbericht 2023 des Landkreises Ebersberg wird beschlossen. Er ist Bestandteil der Niederschrift und Anlage zum Protokoll. Er wird im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.