Sitzung: 14.06.2023 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: 2023/0987
ULV- Ausschuss am 19.07.2018, TOP 4 Ö ULV- Ausschuss am 19.03.2019, TOP 9 Ö ULV- Ausschuss am 20.07.2020, TOP 4 Ö |
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Sachvortragende(r): |
Frauke Mazur, Autobahn GmbH des
Bundes, Niederlassung Südbayern |
Der Landrat führt in das Thema ein und informiert über den
derzeitigen Planungsstand im Hinblick auf die Variantenuntersuchung für die
Verlegung der EBE 4/M 18 im Zuge der Planungen für den Umbau der A99
Autobahnring München-Ost und des 8-streifigen Ausbaus zwischen Kirchheim und
Haar mit Ausbau des Ostkreuzes. Zwischenzeitlich sei auf Anregung von KR
Leonhard Spitzauer eine weitere Variante 5 in die Untersuchungen mit
aufgenommen. Diese beinhalte eine Verlegung der EBE 4 in Richtung Süden nebst
Südumgehung von Weißenfeld. Die Planungen seien bereits in den Gremien der
betroffenen Gemeinden Feldkirchen und Vaterstetten behandelt worden;
Feldkirchen habe für eine ergebnisoffene Weiteruntersuchung plädiert,
Vaterstetten befürworte die Variante 5. Sodann begrüßt er Frauke Mazur,
Teamleiterin im Geschäftsbereich Planung der Autobahn GmbH des Bundes,
Niederlassung Südbayern.
Frauke Mazur hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation
(Anlage 3 zum Protokoll).
KR Leonhard Spitzauer erläutert die Vorteile der in die
Planung neu aufgenommenen Variante 5 und geht dabei zunächst auf die
Entwicklungsgeschichte ein. Die Gemeinde Vaterstetten habe die verschiedenen
Varianten untersucht. Dabei sei die Idee einer Verlängerung der Variante 2
entstanden, welche zudem eine Entlastung für Weißenfeld schaffen würde. Ein
weiteres Argument für die neue Variante sei der damit verbundene geringere
Landverbrauch, zudem orientiere sich diese an den landwirtschaftlichen Fluren
sowie der Landkreisgrenze. Dies habe eine geringere Durchschneidung der
Nutzflächen zum Vorteil. Der Gemeinderat Vaterstetten habe der Variante 5
bereits zugestimmt.
Frauke Mazur informiert über den Stand der Variantenplanung.
Die Variante 5 sei noch nicht detailliert untersucht worden, dies erfolge
voraussichtlich ab August dieses Jahres nach Abschluss der Entwurfsplanung der
Hauptmaßnahme. Es seien viele Fragen offen, auch eine rechtliche Prüfung müsse
noch durchgeführt werden. Eine Aufnahme der Variante 5 in die Untersuchungen
sei jedoch grundsätzlich zu unterstützen.
Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass das staatliche Bauamt
Rosenheim vor den Kosten (z. B. aufgrund von Baukostensteigerungen,
Interimslösung) der ursprünglich befürworteten Variante 1 gewarnt habe. Diese
sei zunächst favorisiert worden, auch nach Rückkopplung mit den betroffenen
Einwohnern aus Weißenfeld. Bei dieser Variante würden sich zudem für den Landkreis
dauerhaft Anforderungen und Kosten (z. B. Untertunnelung und Kreuzungsrecht)
ergeben. Damit sei die Variante 5, insbesondere als gute Zusammenführung der
verschiedenen Interessen, zu befürworten. Er schlage daher vor, den
Beschlussvorschlag mit der Favorisierung der Variante 5 sowie dem Ausschluss
der Variante 2 zu ergänzen. Sodann erkundigt er sich nach der Anbindung der
Reitanlage Hölzlhof der Familie Holly, welche in den Varianten 2 und 5
grundsätzlich nicht vorgesehen sei. Diesbezüglich sei jedoch eine kleine
Verbindungsstrecke im Gespräch gewesen, was auch dem Landkreis ein großes
Anliegen sei.
Dieses Anliegen werde in der Variantenplanung mitaufgenommen,
so Frauke Mazur. Die Thematik sei jedoch mit dem Geldgeber und der Zentrale
rückzukoppeln, ein derartiges Individualinteresse sei nach seiner rechtlichen
Umsetzbarkeit zu prüfen.
KR Manfred Schmidt erkundigt sich nach möglichen
Grundstücksproblemen in dem betroffenen Gebiet, welche durch den Landkreis zu
lösen seien. Möglicherweise sei der, im Rahmen der zwischenzeitlich obsoleten großen
Umfahrungslösung, diskutierte Grundstückstauschvertrag zur Verwirklichung der
Variante 5 zu aktualisieren. Sodann berichtet er über die einstige Bildung
eines Haushaltsrestes für die Umfahrung Weißenfeld und bittet um Information
wieviel davon, aufgrund der jetzigen Realisierung einer „kleinen“ Lösung, nun
aufgelöst werden könne und damit der Entlastung des Kreishaushalts diene.
Der Grundstückstausch sei, mangels Umsetzung der damals
geplanten Umfahrungslösung, nicht vollzogen worden, das zu diesem Zweck
erworbene Grundstück stehe als Ausgleichsfläche weiterhin zur Verfügung, so der
Landrat. Betroffen sei nun, sowohl im Norden als auch im Süden, der gleiche
Grundstückseigentümer, dessen Grund damit kompensiert werden könne.
Bezugnehmend auf die zweite Frage informiert er über den einst gefassten
Beschluss des Kreistags einer Finanzierungsbeteiligung des Landkreises i. H. v.
2,4 Mio.€ (ohne Indexierung) für die ursprüngliche Lösung. Dieser Betrag stehe
nach wie vor als Pauschalzuschuss für das gesamte Umfahrungswerk zur Verfügung,
ein derartiger Beschluss erfolge jedoch nicht in der heutigen Sitzung. Sodann
bittet er die Autobahn GmbH des Bundes in ihren weiteren Planungsschritten
einen geäußerten Wunsch der Anbindung von Weißenfeld an Feldkirchen über die
Ottendichler Straße zu berücksichtigen, die beiden Ortschaften würden eine enge
Beziehung pflegen.
KR Thomas von Sarnowski zeigt sich erfreut, dass die
Verwirklichung der Variante 5 mit einer deutlichen Reduzierung des
erforderlichen Landverbrauchs einhergehe. Bedauerlicherweise steigere die
Umsetzung des Bauvorhabens die Attraktivität der Autobahnnutzung, was sich
einerseits schwer mit den Klimazielen des Landkreises vereinbaren ließe und
andererseits zu einem gewissen Dominoeffekt führe. Durch die Ortsumfahrung von
Weißenfeld steige der Verkehrsdruck in anderen Gemeinden (z. B. Kirchseeon),
was wiederum zu einer weiteren Umfahrung führe. Erstaunt sei er über die
Notwendigkeit einer Interimslösung in derartiger Größenordnung. Das betroffene
Gebiet befinde sich in einem großen Straßengeflecht, ein Interimsbau sei seines
Erachtens damit nicht erforderlich.
Derartige Interimslösungen seien durchaus üblich, so Frauke
Mazur. In vorliegendem Fall habe sowohl das Straßenverkehrsamt Ebersberg als
auch Rosenheim eine Sperrung der Straße untersagt, dies entspreche auch der
Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes.
Der Landrat berichtet über die extrem hohe
Straßenfrequentierung in Weißenfeld, davon betrage der Durchgangsverkehr rund
80 %. Der Ort leide sehr darunter und eine Entlastung sei äußerst willkommen,
zumal die Problematik mit der Variante 5 elegant gelöst werden könnte. Vorteilhaft
sei auch die deutlich geringere Durchschneidung der Landschaft. Unter
Berücksichtigung aller Aspekte erachte er diese Variante als beste Lösung für
Mensch und Natur.
Auch KRin Magdalena Föstl spricht sich für die Variante 5
aus, insbesondere aufgrund der geringsten Beeinflussung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen. Als wichtig erachte sie zudem eine gute und
einvernehmliche Lösung für die Anbindung des Pferdehofes.
Nach Ansicht von KRin Bianka Poschenrieder stelle die
Variante 5 eine charmante Lösung dar, persönlich sei sie zudem erfreut, dass
die „Magenta-Variante“ nicht mehr weiterverfolgt werde. Zu bedenken gebe sie
jedoch den in der Variante 5 deutlich größeren Flächenfraß gegenüber der
Variante 2. Dahingehend erkundigt sie sich über die Bereitstellung von
Ausgleichsflächen.
KR Leonhard Spitzauer erklärt sich, in seiner Funktion als
Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten, bereit, bei Realisierung der Variante
5 entsprechende Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen.
Frauke Mazur erläutert, dass die Realisierung der Variante 2
aus Sicht der Autobahn GmbH des Bundes grundsätzlich die zwingende Folge ihrer
Hauptmaßnahme sei. Dennoch erachte sie eine detaillierte Prüfung der Variante 5
als sinnvoll. Dabei seien insbesondere auch die Kosten zu betrachten, die
vollständige Finanzierung durch die Autobahn GmbH des Bundes sei zu klären.
Möglicherweise zeige sich der Bundesrechnungshof hiermit nicht einverstanden.
Der Landrat informiert, dass hierbei auch eine Bezuschussung
durch den Landkreis erfolgen könne.
KR Alexander Müller empfindet diesen Zuschuss als sachgemäß,
vorliegend sei eine Kreisstraße betroffen. Eine Investition der Autobahn GmbH
des Bundes, welche den Bau einer Kreisstraße zur Folge habe, wirke sich positiv
für den Landkreis aus. Damit würde eine Entlastung von Weißenfeld herbeigeführt
werden und zudem könne das Stauverhalten verringert werden, was sich wiederum
positiv auf den CO2-Ausstoß auswirken würde. Er erachte eine rasche
Verabschiedung der ursprünglich geplanten Varianten als zielführend, persönlich
empfehle er eine Fokussierung auf die Variante 5. Hilfreich wäre, wenn der
Kreistag diesbezüglich ein klares Votum abgeben würde.
Bei zwingender Notwendigkeit könne sich die Gemeinde
Vaterstetten ebenso finanziell einbringen, so KR Leonhard Spitzauer. Ohnehin
sei die Variante 5 die kostengünstigere Alternative.
Auch KR Thomas von Sarnowski spricht sich für die alleinige
Fokussierung auf die Variante 5 aus.
Aufgrund der deutlichen Stellungnahme des Gremiums hin zu
Variante 5 überarbeitet der Landrat den Beschlussvorschlag und stellt diesen
sodann zur Abstimmung.
BESCHLUSS EINFÜGEN
Zudem bittet der Landrat die Autobahn GmbH des Bundes im
weiteren Verlauf folgendes zu untersuchen:
Die Anbindung der Ottendichler Straße an die geplante Variante 5 sowie die
direkte Verbindung der beiden Hofstellen der Firma Holly.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Sachvortrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der ULV-Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Gemeinderats Vaterstetten an. In den weiteren Planungen soll die Variante 5 weiter untersucht werden. Die Variante 2 wird wegen der Nachteile für die Ortschaft Weißenfeld und wegen der Durchschneidung der Grundstücke ausgeschlossen.
3. Dem ULV- Ausschuss wird über die weiteren Entwicklungen berichtet.