Vorberatung        

ULV- Ausschuss am 19.07.2018, TOP 4 Ö

ULV- Ausschuss am 19.03.2019, TOP 9 Ö

ULV- Ausschuss am 20.07.2020, TOP 4 Ö

Sachvortragende(r):

Frauke Mazur, Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern

Der Landrat führt in das Thema ein und informiert über den derzeitigen Planungsstand im Hinblick auf die Variantenuntersuchung für die Verlegung der EBE 4/M 18 im Zuge der Planungen für den Umbau der A99 Autobahnring München-Ost und des 8-streifigen Ausbaus zwischen Kirchheim und Haar mit Ausbau des Ostkreuzes. Zwischenzeitlich sei auf Anregung von KR Leonhard Spitzauer eine weitere Variante 5 in die Untersuchungen mit aufgenommen. Diese beinhalte eine Verlegung der EBE 4 in Richtung Süden nebst Südumgehung von Weißenfeld. Die Planungen seien bereits in den Gremien der betroffenen Gemeinden Feldkirchen und Vaterstetten behandelt worden; Feldkirchen habe für eine ergebnisoffene Weiteruntersuchung plädiert, Vaterstetten befürworte die Variante 5. Sodann begrüßt er Frauke Mazur, Teamleiterin im Geschäftsbereich Planung der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern.

Frauke Mazur hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

KR Leonhard Spitzauer erläutert die Vorteile der in die Planung neu aufgenommenen Variante 5 und geht dabei zunächst auf die Entwicklungsgeschichte ein. Die Gemeinde Vaterstetten habe die verschiedenen Varianten untersucht. Dabei sei die Idee einer Verlängerung der Variante 2 entstanden, welche zudem eine Entlastung für Weißenfeld schaffen würde. Ein weiteres Argument für die neue Variante sei der damit verbundene geringere Landverbrauch, zudem orientiere sich diese an den landwirtschaftlichen Fluren sowie der Landkreisgrenze. Dies habe eine geringere Durchschneidung der Nutzflächen zum Vorteil. Der Gemeinderat Vaterstetten habe der Variante 5 bereits zugestimmt.

Frauke Mazur informiert über den Stand der Variantenplanung. Die Variante 5 sei noch nicht detailliert untersucht worden, dies erfolge voraussichtlich ab August dieses Jahres nach Abschluss der Entwurfsplanung der Hauptmaßnahme. Es seien viele Fragen offen, auch eine rechtliche Prüfung müsse noch durchgeführt werden. Eine Aufnahme der Variante 5 in die Untersuchungen sei jedoch grundsätzlich zu unterstützen.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass das staatliche Bauamt Rosenheim vor den Kosten (z. B. aufgrund von Baukostensteigerungen, Interimslösung) der ursprünglich befürworteten Variante 1 gewarnt habe. Diese sei zunächst favorisiert worden, auch nach Rückkopplung mit den betroffenen Einwohnern aus Weißenfeld. Bei dieser Variante würden sich zudem für den Landkreis dauerhaft Anforderungen und Kosten (z. B. Untertunnelung und Kreuzungsrecht) ergeben. Damit sei die Variante 5, insbesondere als gute Zusammenführung der verschiedenen Interessen, zu befürworten. Er schlage daher vor, den Beschlussvorschlag mit der Favorisierung der Variante 5 sowie dem Ausschluss der Variante 2 zu ergänzen. Sodann erkundigt er sich nach der Anbindung der Reitanlage Hölzlhof der Familie Holly, welche in den Varianten 2 und 5 grundsätzlich nicht vorgesehen sei. Diesbezüglich sei jedoch eine kleine Verbindungsstrecke im Gespräch gewesen, was auch dem Landkreis ein großes Anliegen sei.

Dieses Anliegen werde in der Variantenplanung mitaufgenommen, so Frauke Mazur. Die Thematik sei jedoch mit dem Geldgeber und der Zentrale rückzukoppeln, ein derartiges Individualinteresse sei nach seiner rechtlichen Umsetzbarkeit zu prüfen.

KR Manfred Schmidt erkundigt sich nach möglichen Grundstücksproblemen in dem betroffenen Gebiet, welche durch den Landkreis zu lösen seien. Möglicherweise sei der, im Rahmen der zwischenzeitlich obsoleten großen Umfahrungslösung, diskutierte Grundstückstauschvertrag zur Verwirklichung der Variante 5 zu aktualisieren. Sodann berichtet er über die einstige Bildung eines Haushaltsrestes für die Umfahrung Weißenfeld und bittet um Information wieviel davon, aufgrund der jetzigen Realisierung einer „kleinen“ Lösung, nun aufgelöst werden könne und damit der Entlastung des Kreishaushalts diene.

Der Grundstückstausch sei, mangels Umsetzung der damals geplanten Umfahrungslösung, nicht vollzogen worden, das zu diesem Zweck erworbene Grundstück stehe als Ausgleichsfläche weiterhin zur Verfügung, so der Landrat. Betroffen sei nun, sowohl im Norden als auch im Süden, der gleiche Grundstückseigentümer, dessen Grund damit kompensiert werden könne. Bezugnehmend auf die zweite Frage informiert er über den einst gefassten Beschluss des Kreistags einer Finanzierungsbeteiligung des Landkreises i. H. v. 2,4 Mio.€ (ohne Indexierung) für die ursprüngliche Lösung. Dieser Betrag stehe nach wie vor als Pauschalzuschuss für das gesamte Umfahrungswerk zur Verfügung, ein derartiger Beschluss erfolge jedoch nicht in der heutigen Sitzung. Sodann bittet er die Autobahn GmbH des Bundes in ihren weiteren Planungsschritten einen geäußerten Wunsch der Anbindung von Weißenfeld an Feldkirchen über die Ottendichler Straße zu berücksichtigen, die beiden Ortschaften würden eine enge Beziehung pflegen.

KR Thomas von Sarnowski zeigt sich erfreut, dass die Verwirklichung der Variante 5 mit einer deutlichen Reduzierung des erforderlichen Landverbrauchs einhergehe. Bedauerlicherweise steigere die Umsetzung des Bauvorhabens die Attraktivität der Autobahnnutzung, was sich einerseits schwer mit den Klimazielen des Landkreises vereinbaren ließe und andererseits zu einem gewissen Dominoeffekt führe. Durch die Ortsumfahrung von Weißenfeld steige der Verkehrsdruck in anderen Gemeinden (z. B. Kirchseeon), was wiederum zu einer weiteren Umfahrung führe. Erstaunt sei er über die Notwendigkeit einer Interimslösung in derartiger Größenordnung. Das betroffene Gebiet befinde sich in einem großen Straßengeflecht, ein Interimsbau sei seines Erachtens damit nicht erforderlich.

Derartige Interimslösungen seien durchaus üblich, so Frauke Mazur. In vorliegendem Fall habe sowohl das Straßenverkehrsamt Ebersberg als auch Rosenheim eine Sperrung der Straße untersagt, dies entspreche auch der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes.

Der Landrat berichtet über die extrem hohe Straßenfrequentierung in Weißenfeld, davon betrage der Durchgangsverkehr rund 80 %. Der Ort leide sehr darunter und eine Entlastung sei äußerst willkommen, zumal die Problematik mit der Variante 5 elegant gelöst werden könnte. Vorteilhaft sei auch die deutlich geringere Durchschneidung der Landschaft. Unter Berücksichtigung aller Aspekte erachte er diese Variante als beste Lösung für Mensch und Natur.

Auch KRin Magdalena Föstl spricht sich für die Variante 5 aus, insbesondere aufgrund der geringsten Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Als wichtig erachte sie zudem eine gute und einvernehmliche Lösung für die Anbindung des Pferdehofes.

Nach Ansicht von KRin Bianka Poschenrieder stelle die Variante 5 eine charmante Lösung dar, persönlich sei sie zudem erfreut, dass die „Magenta-Variante“ nicht mehr weiterverfolgt werde. Zu bedenken gebe sie jedoch den in der Variante 5 deutlich größeren Flächenfraß gegenüber der Variante 2. Dahingehend erkundigt sie sich über die Bereitstellung von Ausgleichsflächen.

KR Leonhard Spitzauer erklärt sich, in seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten, bereit, bei Realisierung der Variante 5 entsprechende Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen.

Frauke Mazur erläutert, dass die Realisierung der Variante 2 aus Sicht der Autobahn GmbH des Bundes grundsätzlich die zwingende Folge ihrer Hauptmaßnahme sei. Dennoch erachte sie eine detaillierte Prüfung der Variante 5 als sinnvoll. Dabei seien insbesondere auch die Kosten zu betrachten, die vollständige Finanzierung durch die Autobahn GmbH des Bundes sei zu klären. Möglicherweise zeige sich der Bundesrechnungshof hiermit nicht einverstanden.

Der Landrat informiert, dass hierbei auch eine Bezuschussung durch den Landkreis erfolgen könne.

KR Alexander Müller empfindet diesen Zuschuss als sachgemäß, vorliegend sei eine Kreisstraße betroffen. Eine Investition der Autobahn GmbH des Bundes, welche den Bau einer Kreisstraße zur Folge habe, wirke sich positiv für den Landkreis aus. Damit würde eine Entlastung von Weißenfeld herbeigeführt werden und zudem könne das Stauverhalten verringert werden, was sich wiederum positiv auf den CO2-Ausstoß auswirken würde. Er erachte eine rasche Verabschiedung der ursprünglich geplanten Varianten als zielführend, persönlich empfehle er eine Fokussierung auf die Variante 5. Hilfreich wäre, wenn der Kreistag diesbezüglich ein klares Votum abgeben würde.

Bei zwingender Notwendigkeit könne sich die Gemeinde Vaterstetten ebenso finanziell einbringen, so KR Leonhard Spitzauer. Ohnehin sei die Variante 5 die kostengünstigere Alternative.

Auch KR Thomas von Sarnowski spricht sich für die alleinige Fokussierung auf die Variante 5 aus.

Aufgrund der deutlichen Stellungnahme des Gremiums hin zu Variante 5 überarbeitet der Landrat den Beschlussvorschlag und stellt diesen sodann zur Abstimmung.

BESCHLUSS EINFÜGEN

Zudem bittet der Landrat die Autobahn GmbH des Bundes im weiteren Verlauf folgendes zu untersuchen:
Die Anbindung der Ottendichler Straße an die geplante Variante 5 sowie die direkte Verbindung der beiden Hofstellen der Firma Holly.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Der Sachvortrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der ULV-Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Gemeinderats Vaterstetten an. In den weiteren Planungen soll die Variante 5 weiter untersucht werden. Die Variante 2 wird wegen der Nachteile für die Ortschaft Weißenfeld und wegen der Durchschneidung der Grundstücke ausgeschlossen.

3.    Dem ULV- Ausschuss wird über die weiteren Entwicklungen berichtet.