Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV- Ausschuss am 19.07.2018, TOP 4 Ö
ULV- Ausschuss am 19.03.2019, TOP 9 Ö
ULV- Ausschuss am 20.07.2020, TOP 4 Ö
Im Zuge der Planungen für den Umbau der A99 Autobahnring München-Ost und des 8-streifigen Ausbau zwischen Kirchheim und Haar mit Ausbau des Ostkreuzes, wurden auch verschiedene Varianten zur Verlegung der Kreisstraße EBE 4/ M 18 untersucht. Bisher wurde in der Beschlusslage auf eine Beibehaltung der heutigen Linienführung der EBE 4 tendiert.
Der ULV-Ausschuss fasste in seiner Sitzung am 20.07.2020 folgenden Beschluss:
- Der Landkreis hält am Beschluss vom 19.03.2019 fest, in den zu
untersuchenden Varianten eine Variante zu berücksichtigen, die die EBE 4
in der heutigen Linienführung beibehält.
- Dem ULV-Ausschuss wird über die weiteren Entwicklungen in
spätestens einem Jahr berichtet.
Mittlerweile wurde durch die
Autobahn GmbH, Niederlassung Südbayern eine weitere Variante 5 in die
Untersuchungen mit aufgenommen. Diese Variante würde eine Verlegung der EBE 4
nach Süden bedeuten und auch eine Südumgehung von Weißenfeld beinhalten. Bei
dieser Variante würde die Bestandsunterführung (EBE 4) zwar entfallen und die
bestehende Kreisstraße müsste zurückgebaut werden. Allerdings wäre diese Trasse
viel weiter vom Pferdehof entfernt als die Variante 2, die diesen
durchschneidet. Die große Umfahrungsvariante von Weißenfeld und Parsdorf würde
ggf. dann nicht mehr weiterverfolgt werden.
Die Planungen wurden bereits
in den Gremien der betroffenen Gemeinden Feldkirchen und Vaterstetten
vorgestellt. Der Gemeinderat Feldkirchen fasste den Beschluss, die Varianten 1,
2 und 5 ergebnisoffen weiter zu untersuchen (Anlage 1). Der Gemeinderat
Vaterstetten sprach sich für die weitere Untersuchung der Variante 5 aus (Anlage
2). Begründet wird dies damit, dass die Variante 5 die verkehrlichen Belange
der Gemeinde Vaterstetten berücksichtigt und insbesondere eine
Verkehrsentlastung für den stark belasteten Ortsteil Weißenfeld bedeutet. Ein
weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass sich der finanzielle Aufwand auf
einen Bruchteil reduzieren würde.
Die Autobahn GmbH wird die
neuen Planungen in der Sitzung vorstellen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Sachvortrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der ULV-Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Gemeinderats Vaterstetten an. In den weiteren Planungen soll die Variante 5 weiter untersucht werden.
3. Dem ULV- Ausschuss wird über die weiteren Entwicklungen berichtet.
Durch den Autobahnbau verursachte Eingriffe in das Straßennetz, trägt die Autobahn GmbH als Veranlasserin. Darüber hinaus gehende Optimierungseffekte müssen im Einzelnen beraten und ggf. gesondert beschlossen werden.