Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
06. Kreistag am 14.12.2020, TOP 04 ö
Aufgrund der im Jahr 2020 bestehenden pandemischen Lage fasste der Kreistag am 14.12.2020 folgenden einstimmigen Beschluss:
Abstimmung
über den Dringlichkeitsantrag der Kreistagsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen,
FW-BP, SPD, CSU-FDP und der Ausschussgemeinschaft ödp/DIE LINKE vom 13.12.2020:
1.
Alle
Entscheidungsbefugnisse des Kreistages, mit Ausnahme der in Art. 30 LKrO
genannten Angelegenheiten, werden mit Wirkung zum 15.12.2020 vorübergehend auf
den Kreis- und Strategieausschuss übertragen, sofern am Tag der Ladung für eine
Kreistagssitzung im Landkreis Ebersberg ein Inzidenzwert an
Corona-Neuinfektionen von 200 auf Basis der aktuellen Veröffentlichung des
Robert-Koch-Instituts überschritten wird. Auf die Zuständigkeits- und
Aufgabenbeschreibung des Kreistags gem. § 29 GeschO-KT wird ausdrücklich Bezug
genommen.
2.
Die
Übertragung der Entscheidungsbefugnisse kann jederzeit durch einen Beschluss
des Kreistages wieder geändert werden. Die Übertragung der
Entscheidungsbefugnisse wird spätestens dann wieder aufgehoben, sobald
Sitzungen des Kreistages unter Infektionsschutzaspekten generell wieder
unproblematisch sind.
3.
Die
Verpflichtung zur Einberufung des Kreistages, wenn ein Drittel der
Kreisrätinnen und Kreisräte dies beantragt (Art. 25 LKrO) bleibt ausdrücklich
unberührt.
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Zumal nach Aussage auch des Bundesgesundheitsministeriums die Corona-Pandemie als überwunden anzusehen ist, sollte der vom Kreistag gefasste Beschluss aufgehoben werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2020 zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse auf den Kreis- und Strategieausschuss wird aufgehoben. Die Aufhebung gilt ausdrücklich für sämtliche drei Ziffern des Beschlusses.
Auswirkung auf den Haushalt:
- Keine -