Betreff
Übertragung der Entscheidungsbefugnisse vom Kreistag auf den Kreis- und Strategieausschuss; Aufhebung des Beschlusses der Kreistagssitzung vom 14.12.2020
Vorlage
2021/0388
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

06. Kreistag am 14.12.2020, TOP 04 ö

 

Aufgrund der im Jahr 2020 bestehenden pandemischen Lage fasste der Kreistag am 14.12.2020 folgenden einstimmigen Beschluss:

Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Kreistagsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, FW-BP, SPD, CSU-FDP und der Ausschussgemeinschaft ödp/DIE LINKE vom 13.12.2020:

1.   Alle Entscheidungsbefugnisse des Kreistages, mit Ausnahme der in Art. 30 LKrO genannten Angelegenheiten, werden mit Wirkung zum 15.12.2020 vorübergehend auf den Kreis- und Strategieausschuss übertragen, sofern am Tag der Ladung für eine Kreistagssitzung im Landkreis Ebersberg ein Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen von 200 auf Basis der aktuellen Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts überschritten wird. Auf die Zuständigkeits- und Aufgabenbeschreibung des Kreistags gem. § 29 GeschO-KT wird ausdrücklich Bezug genommen.

2.   Die Übertragung der Entscheidungsbefugnisse kann jederzeit durch einen Beschluss des Kreistages wieder geändert werden. Die Übertragung der Entscheidungsbefugnisse wird spätestens dann wieder aufgehoben, sobald Sitzungen des Kreistages unter Infektionsschutzaspekten generell wieder unproblematisch sind.

3.   Die Verpflichtung zur Einberufung des Kreistages, wenn ein Drittel der Kreisrätinnen und Kreisräte dies beantragt (Art. 25 LKrO) bleibt ausdrücklich unberührt.

 

 

Zumal nach Aussage auch des Bundesgesundheitsministeriums die Corona-Pandemie als überwunden anzusehen ist, sollte der vom Kreistag gefasste Beschluss aufgehoben werden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2020 zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse auf den Kreis- und Strategieausschuss wird aufgehoben. Die Aufhebung gilt ausdrücklich für sämtliche drei Ziffern des Beschlusses.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

- Keine -