Betreff
Übertragung der Entscheidungsbefugnisse vom Kreistag auf den Kreis- und Strategieausschuss; Aufhebung des Beschlusses der Kreistagssitzung vom 14.12.2020
Vorlage
2021/0388/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreistag am 14.12.2020

Kreis- und Strategieausschuss am 08.05.2023

 

Aufgrund der im Jahr 2020 bestehenden pandemischen Lage fasste der Kreistag am 14.12.2020 folgenden einstimmigen Beschluss:

Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Kreistagsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, FW-BP, SPD, CSU-FDP und der Ausschussgemeinschaft ödp/DIE LINKE vom 13.12.2020:

1.   Alle Entscheidungsbefugnisse des Kreistages, mit Ausnahme der in Art. 30 LKrO genannten Angelegenheiten, werden mit Wirkung zum 15.12.2020 vorübergehend auf den Kreis- und Strategieausschuss übertragen, sofern am Tag der Ladung für eine Kreistagssitzung im Landkreis Ebersberg ein Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen von 200 auf Basis der aktuellen Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts überschritten wird. Auf die Zuständigkeits- und Aufgabenbeschreibung des Kreistags gem. § 29 GeschO-KT wird ausdrücklich Bezug genommen.

2.   Die Übertragung der Entscheidungsbefugnisse kann jederzeit durch einen Beschluss des Kreistages wieder geändert werden. Die Übertragung der Entscheidungsbefugnisse wird spätestens dann wieder aufgehoben, sobald Sitzungen des Kreistages unter Infektionsschutzaspekten generell wieder unproblematisch sind.

3.   Die Verpflichtung zur Einberufung des Kreistages, wenn ein Drittel der Kreisrätinnen und Kreisräte dies beantragt (Art. 25 LKrO) bleibt ausdrücklich unberührt.

 

Zumal nach Aussage auch des Bundesgesundheitsministeriums die Corona-Pandemie als überwunden anzusehen ist, sollte der vom Kreistag gefasste Beschluss aufgehoben werden.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss fasste daher in dessen Sitzung am 08.05.2023 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2020 zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse auf den Kreis- und Strategieausschuss wird aufgehoben. Die Aufhebung gilt ausdrücklich für sämtliche drei Ziffern des Beschlusses.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2020 zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse auf den Kreis- und Strategieausschuss wird aufgehoben. Die Aufhebung gilt ausdrücklich für sämtliche drei Ziffern des Beschlusses.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

- Keine -