Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
LSV-Ausschuss am 09.06.2021 – Rückforderung von gewährten Zuschüssen
Die Regierung von Oberbayern fordert vom Landkreis Ebersberg mit Bescheid vom 29.03.2021 gewährte Fördermittel in Höhe von 453.000,00 € zurück. Der Betrag ist zum 20.05.2021 zur Zahlung fällig.
Im SG 13 wurde juristisch geprüft, dass ein Rechtsmittel in der Form eines Widerspruchs oder gar einer Anfechtungsklage gegen den Bescheid keine Erfolgsaussichten hat. Eine verspätete Zahlung würde Säumniskosten nach sich ziehen.
Begründung:
Der Bescheid der Regierung vom 29.03.2021 stützt sich auf den
Zuweisungs-Schlussbescheid vom 04.12.2015. Dort wurden Fördermittel für das im
Jahr 2008 fertiggestellte Gymnasium i.H.v. 6.055.000 € bewilligt und
ausgezahlt. Grundlage hierfür war unter anderem, dass für die Berechnung des
Betrages Kosten für die Sporthalle i.H.v. 3.809.000 € in Ansatz gebracht
wurden. Dies war die Kostenpauschale für
eine Dreifachsporthalle.
Tatsächlich
gebaut wurde jedoch eine Zweifachsporthalle.
Hierfür wäre die Pauschale i.H.v. 2.558.000 € in Ansatz zu bringen gewesen.
Die Fördermittelquote für diesen Differenzbetrag (32,5 %) fordert die
Regierung nun zurück ebenso wie die Fördermittelquote für einen nicht
erstellten Allwetterplatz.
Die
Tatsache, dass in Kirchseeon eine Einfachsporthalle und ein Allwetterplatz
bereits vorhanden waren, wurde in dem der Regierung vorgelegten Raumprogramm
bereits erwähnt. Bei der Auszahlung der Fördermittel wurden diese Informationen
seitens der Regierung jedoch nicht berücksichtigt.
Die
Regierung von Oberbayern wurde vom Bayerischen Obersten Rechnungshof auf diesen
Fehler mit Schreiben vom 22.11.2019 hingewiesen. Mit Schreiben vom 09.03.2020
hat die Regierung von Oberbayern uns Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dies
alles ist fristgerecht innerhalb der Fristen nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz erfolgt.
Ein
Vertrauenstatbestand auf die Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheides ist zwar
grundsätzlich im Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu beachten, gilt jedoch
nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichte nicht für Kommunen und Kreise
als Behörden, d. h. auch auf den Vertrauenstatbestand können wir uns mit Erfolg
nicht berufen.
Die
Regierung von Oberbayern hat eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen.
Im Vordergrund steht das öffentliche Interesse an der Beseitigung eines
rechtswidrigen Verwaltungsaktes und insbesondere das Interesse an der sparsamen
Verwendung staatlicher Haushaltsmittel.
Fazit:
Ein Widerspruch oder eine Klage würde
kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Ein Schaden ist dem Landkreis nicht entstanden.
Die Beratungen im LSV-Ausschuss erfolgten einstimmig.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Kreistag genehmigt die Entscheidung,
kein Rechtsmittel gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom
29.03.2021 auf Rückzahlung zu viel gezahlter Fördermittel in Höhe von
453.000,00 € einzulegen.
2. Die außerplanmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt durch die Rückforderung bezahlter Zuschüsse in Höhe von 453.000,00 € werden genehmigt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch die Rückzahlungsverpflichtung entstehen außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 453.000 Euro auf der Kostenstelle 959 Gymnasium Kirchseeon.