Betreff
Jahresabschluss 2018; Erteilung der Entlastung
Vorlage
2021/0400
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Entsprechend Art. 88 Abs. 3 LKrO hat nach der Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses des Landkreises, des Sondervermögens Kreisklinik sowie des konsolidierten Jahresabschlusses die Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erfolgen.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Kreistag mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 

Durch die Entlastung wird ein Vertrauensvotum ausgesprochen; es ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Landrat und Kreistag.

 

Der Landrat als Leiter der Verwaltung ist bei diesem TOP persönlich beteiligt; er nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushaltsführung im Jahr 2018 die Entlastung erteilt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch die Entlastung