Betreff
Ausbau der Sozialpädagogischen Arbeit an weiterführenden Schulen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2021
Vorlage
2021/0423
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

FSK-Ausschuss am 30.06.2010, TOP 4ö

JH-Ausschuss am 08.07.2010, TOP 4ö

FSK-Ausschuss am 25.10.2010, TOP 5ö

FSK-Ausschuss am 30.03.2011, TOP 6ö

FSK-Ausschuss am 04.07.2011, TOP 7ö

FSK-Ausschuss am 11.10.2011, TOP 7ö

Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011

Jugendhilfeausschuss am 18.10.2012, TOP 12ö

Jugendhilfeausschuss am 14.11.2012, TOP 5.2ö

Jugendhilfeausschuss am 22.04.2013 Top 6ö

Jugendhilfeausschuss am 17.10.2013 Top 3ö

Jugendhilfeausschuss am 13.03.2014, TOP 6ö

Jugendhilfeausschuss am 26.06.2014, TOP 10 ö

Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 9 ö

Jugendhilfeausschuss am 05.03.2015, TOP 5 ö

Jugendhilfeausschuss am 22.10.2015, TOP 20 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 15.02.2016, TOP 7

SFB-Ausschuss am 09.03.2016, TOP 8ö

Jugendhilfeausschuss am 07.04.2016, TOP 7 ö

Jugendhilfeausschuss am 04.04.2019, TOP 7 ö

SFB-Ausschuss am 29.06.2021, TOP 8ö

 

Die Jugendsozialarbeit an Schulen stellt ein eigenständiges Handlungsfeld im Schnittpunkt der Verantwortung von Jugendhilfe und Schule dar. Sie ist nicht auf Grundschulen begrenzt, sondern hat ihren Platz in weiterführenden Schulen sowie in Verbindung mit den Hilfen zur beruflichen Förde­rung auch in der Berufsschule. Ihre Aufgabe ist es, die im schulischen Alltag gegebenenfalls vernach­lässigten persönlichen Stärken junger Menschen zur Geltung zu bringen, die Persönlich­keitsentwicklung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung zu stärken, die sozialen Kompe­tenzen zu verbessern und den Bildungsprozess im engeren Sinne ergänzend zu fördern.

 

Die „Sozialpädagogische Arbeit an weiterführenden Schulen“ (kurz: SaS) ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 13a n.F. SGB VIII. Demzufolge ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung dieser Aufgabe verantwortlich und trägt für deren Umsetzung die Gesamtverantwortung (§ 79 Absatz 1 SGB VIII).

 

Mit Beschluss vom 04.07.2011 erkannte der FSK-Ausschuss „den Bedarf der Realschulen und Gymnasien an sozialpädagogischer Unterstützung an und finanziert je Schule die Hälfte einer halben Stelle.“ Dementsprechend hat der Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011 be­schlossen, dass die Hälfte der Kosten aus dem Budget des Jugendamtes übernommen wird und die andere Hälfte der Kosten der Landkreis als Schulsachaufwandsträger im Budget des FSK-Ausschusses trägt.

 

Ziel war die Schaffung eines niedrigschwelligen Angebotes der Jugendhilfe durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal an allen acht weiterführenden Schulen im Landkreis Ebersberg mit der Maßgabe:

  • eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule zu schaffen,
  • sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeits­entwicklung zu unterstützen und zu fördern,
  • vorrangig einzelne Schüler bei persönlichen, familiären oder schulischen Problemen zu unterstützen, aber auch präventive Gruppenangebote zu ermöglichen.

 

Inhaltlich ist die SaS an das JaS-Konzept[1] (Jugendsozialarbeit an Schulen) des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales angelehnt.

 

 

Zum Ende der ersten Projektphase 2014 meldeten die Schulleiter im Projektbeirat zurück­, dass die SaS-Fachkräfte in den Schulen voll ausgelastet sind und von den Schülern, Lehrern und Eltern sehr gut akzeptiert werden.

 

Am 07.04.2016 stimmte der Jugendhilfeausschuss der Fortführung der SaS zu und beschloss, den Vertrag für den Zeitraum von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption um zwei Jahre auszuschreiben und ab dem Schuljahr 2016/2017 um eine vierte Vollzeitstelle zu erweitern.

 

Im Juli 2019 entschied die Verwaltung des Kreisjugendamtes Ebersberg, die Verlängerungsoption zu ziehen und damit das Diakonische Werk Rosenheim, Jugendhilfe Oberbayern bis zum 31.08.2021 weiterhin mit der Wahrnehmung der SaS zu betrauen.

 

Nachdem der Vertrag allerdings keine nochmalige Verlängerungsoption enthielt, musste für das Schuljahr 2021/2022 der Träger im Wege des Vergabeverfahrens neu ermittelt werden. Aufgrund einer aktuell anhängigen Klage verzögert sich die Zuschlagserteilung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, weshalb das Kreisjugendamt Ebersberg die Vergabestelle des Landratsamtes Ebersberg beauftragte, eine Interimsvergabe durchzuführen, um den jugendhilferechtlichen Bedarf gemäß § 13a n.F. SGB VIII bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu decken. Eine ebenfalls angestrengte Klage gegen die Interimsvergabe lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 03.08.2021 ab, weshalb die Vergabestelle am 04.08.2021 die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH – Ingolstadt mit der Wahrnehmung der SaS beauftragte, bis über die Zulässigkeit der Vergabe abschließend gerichtlich entschieden wird.

 

Mit Antrag vom 08. Juni 2021 (siehe Anlage 1) spricht sich die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für eine auf drei Jahre befristete personelle Ausstattung der SaS mit insgesamt 6,0 Vollzeitstellen aus, um den Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen des Landkreises ein niederschwelliges Angebot zur Bewältigung der Folgen der Pandemie unterbreiten zu können. Diesen Antrag nahm die Verwaltung zum Anlass, zusammen mit den Schulleitern der weiterführenden Schulen ein Konzept zu entwickeln, das eine Personalausstattung mit 5,5 Vollzeitäquivalente vorsieht und somit nur geringfügig von der beantragten Personalausstattung abweicht, im Übrigen aber die Anregung aufgreift, die personelle Ausstattung der Schulen mit SaS-Fachkräften künftig an der Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler auszurichten (siehe Anlage 2). Dieser Überlegung vermochte sich der SFB-Ausschuss anzuschließen, weshalb er sich in seiner Sitzung am 29.06.2021 einstimmig für das Personalausstattungskonzept des Kreisjugendamtes Ebersberg aussprach.

Nach Mitteilung der Vergabestelle soll die personelle Aufstockung des pädagogischen Personals an den weiterführenden Schulen allerdings erst erfolgen, wenn über das Klageverfahren gerichtlich entschieden wurde, weil sich der Landkreis Ebersberg ansonsten der Gefahr einer neuerlichen Rechtsstreitigkeit aussetzen würde.

Den im Antrag enthaltenen Auftrag zur Prüfung der Förderfähigkeit der zusätzlichen Stellen hat die Verwaltung zwischenzeitlich aufgegriffen. Die Förderung der Stellen wurde allerdings von der für das Zuwendungsverfahren zuständigen Regierung von Oberbayern abgelehnt, weshalb Herr Landrat Niedergesäß die zuständige Sozialministerin Carolina Trautner mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben um Erläuterung bat.

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Dem Personalausstattungskonzept des Kreisjugendamtes Ebersberg für die SaS mit insgesamt 5,5 Vollzeitäquivalente wird zugestimmt.

2.    Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2021 ist damit entsprochen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Nachdem derzeit noch nicht final absehbar ist, wann der Rechtsstreit über das durchgeführte Vergabeverfahren beendet ist, lässt sich der Zeitpunkt der personellen Aufstockung und der damit verbundene finanzielle Mehrbedarf, der durch die personelle Ausweitung von derzeit 4,0 Vollzeitstellen auf 5,5 Vollzeitstellen entsteht, nicht exakt beziffern.

 

Ausgehend von der letzten Angebotsabgabe im Rahmen des Vergabeverfahrens dürften sich die Mehrkosten aber auf rund 130.000 Euro (65.000 Euro im Budget des Jugendhilfeausschusses und 65.000 Euro im Budget des SFB-Ausschusses) für die einzelnen Haushaltsjahre 2022 bis 2025 belaufen. Diese Mehrkosten sind im Haushalt 2022 berücksichtigt.