Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Finanzierung der Beratungsangebote
für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Für
Beratungen der unter 18-jährigen jungen Menschen, die mit Substanzmitteln
experimentieren oder Gefahr laufen, eine Abhängigkeit zu entwickeln, besteht
seitens des Bezirks keine Möglichkeit der finanziellen Förderung von
Beratungsleistungen.
Es bestand daher die Notwendigkeit zur Schaffung einer Fachstelle
speziell für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Substanzgebrauch, nachdem
die Anzahl der suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen die letzten Jahre stetig
zugenommen hatte und junge Menschen, im Gegensatz zu Erwachsenen, einer anderen
und intensiveren Form von Betreuung und Beratung bedürfen. Gerade bei
Jugendlichen ist die Früherkennung und Frühintervention von zentraler
Bedeutung. Eine langfristige Betreuung, der Aufbau von Vertrauen und der
partnerschaftliche Umgang mit den Jugendlichen, verbunden mit einer
pragmatischen Herangehensweise, sind für eine zielführende Intervention und
Unterstützung von jungen Menschen unabdingbar.
Der Jugendhilfeausschuss folgte dieser Argumentation und beschloss am
10.10.2019 die Schaffung einer Fachstelle für Jugendsuchtberatung beim
Caritaszentrum Ebersberg nach dem als Anlage 2 beigefügten fachlichen Konzept.
Auf Vorschlag der Verwaltung und der Fachambulanz für Suchterkrankungen
im Caritaszentrum Ebersberg wurde die Jugendsuchtberatung zunächst mit einem
Stellenumfang von 30 Wochenstunden und befristet für zwei Jahre eingerichtet.
In diesem Zeitraum sollen die Beratungszahlen und eingeleiteten Maßnahmen
erhoben werden, um die Wirksamkeit und Effizienz der Jugendsuchtberatung darlegen
zu können.
Die Fachambulanz für Suchtfragen berichtet im Jugendhilfeausschuss über
ihre zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen anhand fester
Kennzahlen, die im Zuge des Konzepts gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung
erarbeitet wurden und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Aufschluss
über die Notwendigkeit einer weitergehenden Finanzierung der
Jugendsuchtberatung bis zum Jahr 2023 vermitteln sollen (siehe Anlage 3).
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Vorschlag
unterbreitet:
- Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushalts 2022, der Jugendsuchtberatung folgenden Zuschuss:
Zuschuss
lt. Antrag: 81.065,44 Euro
(Veränderung
zu 2021: + 11.304,44
Euro = 16,20 %)
- Der Zuschussbetrag wird für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
festgeschrieben.
- Nach Ablauf von zwei Jahren wird die Fachambulanz für
Suchterkrankungen über die Wirksamkeit und Effizienz der
Jugendsuchtberatung anhand der festgelegten Kennzahlen erneut berichten.
- Der Jugendhilfeausschuss wird nach Vorlage des Berichts, in der
Oktobersitzung des Jugendhilfeausschusses 2023, über die weitere
Finanzierung der Jugendsuchtberatung entscheiden.
Auswirkung auf den Haushalt:
Es entstehen
Ausgaben in Höhe von 81.065,44 Euro, das sind 11.304,44 Euro bzw. 16,20 % mehr
als im Vorjahr.