Betreff
Pauschalzuschuss Caritaszentrum Ebersberg; Jugendsuchtberatung
Vorlage
2021/0428
Art
Sitzungsvorlage

Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Finanzierung der Beratungsangebote für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Für Beratungen der unter 18-jährigen jungen Menschen, die mit Substanzmitteln experimentieren oder Gefahr laufen, eine Abhängigkeit zu entwickeln, besteht seitens des Bezirks keine Möglichkeit der finanziellen Förderung von Beratungsleistungen.

 

Es bestand daher die Notwendigkeit zur Schaffung einer Fachstelle speziell für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Substanzgebrauch, nachdem die Anzahl der suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen die letzten Jahre stetig zugenommen hatte und junge Menschen, im Gegensatz zu Erwachsenen, einer anderen und intensiveren Form von Betreuung und Beratung bedürfen. Gerade bei Jugendlichen ist die Früherkennung und Frühintervention von zentraler Bedeutung. Eine langfristige Betreuung, der Aufbau von Vertrauen und der partnerschaftliche Umgang mit den Jugendlichen, verbunden mit einer pragmatischen Herangehensweise, sind für eine zielführende Intervention und Unterstützung von jungen Menschen unabdingbar.

 

Der Jugendhilfeausschuss folgte dieser Argumentation und beschloss am 10.10.2019 die Schaffung einer Fachstelle für Jugendsuchtberatung beim Caritaszentrum Ebersberg nach dem als Anlage 2 beigefügten fachlichen Konzept.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und der Fachambulanz für Suchterkrankungen im Caritaszentrum Ebersberg wurde die Jugendsuchtberatung zunächst mit einem Stellenumfang von 30 Wochenstunden und befristet für zwei Jahre eingerichtet. In diesem Zeitraum sollen die Beratungszahlen und eingeleiteten Maßnahmen erhoben werden, um die Wirksamkeit und Effizienz der Jugendsuchtberatung darlegen zu können.

 

Die Fachambulanz für Suchtfragen berichtet im Jugendhilfeausschuss über ihre zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen anhand fester Kennzahlen, die im Zuge des Konzepts gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung erarbeitet wurden und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Aufschluss über die Notwendigkeit einer weitergehenden Finanzierung der Jugendsuchtberatung bis zum Jahr 2023 vermitteln sollen (siehe Anlage 3).

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Vorschlag unterbreitet:

 

  1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, der Jugendsuchtberatung folgenden Zuschuss:

 

Zuschuss lt. Antrag:                         81.065,44 Euro

(Veränderung zu 2021:                +  11.304,44 Euro = 16,20 %)

 

  1. Der Zuschussbetrag wird für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 festgeschrieben.

 

  1. Nach Ablauf von zwei Jahren wird die Fachambulanz für Suchterkrankungen über die Wirksamkeit und Effizienz der Jugendsuchtberatung anhand der festgelegten Kennzahlen erneut berichten.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss wird nach Vorlage des Berichts, in der Oktobersitzung des Jugendhilfeausschusses 2023, über die weitere Finanzierung der Jugendsuchtberatung entscheiden.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es entstehen Ausgaben in Höhe von 81.065,44 Euro, das sind 11.304,44 Euro bzw. 16,20 % mehr als im Vorjahr.