Betreff
Klimaneutralität landkreiseigene Liegenschaften; Antrag der Fraktion ödp/DIE LINKE vom 01.09.2021
Vorlage
2021/0455
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Durch die Ausschussgemeinschaft ödp/ DIE LINKE im Landkreis Ebersberg wurde am 01.09.2021 ein Antrag hinsichtlich der Klimaneutralität der landkreiseigenen Liegenschaften gestellt.

 

Einige der im Antrag gestellten Fragen, wurden bereits in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 20.07.2020 beantwortet (Anfrage der SPD-Fraktion von 06.07.2019) und sollen mit den aktuellen Zahlen und Daten von 2020 am 01.12.2021 erneut dem ULV-Ausschuss vorgestellt werden. 

Aufgrund der kurzfristigen Einreichung, der urlaubsbedingten Abwesenheiten und der sehr aufwendigen Vorbereitung kann die inhaltliche Arbeit des Antrags der Ausschussgemeinschaft erst in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 09.12.2021 vorgestellt werden.

 

Das Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften verweist bis dahin auf den Jahresbericht 2020, der allen Bürgern auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung steht und gute Einblicke in Verbräuche und Maßnahmen an den Liegenschaften des Landkreises gibt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Antrag der Ausschussgemeinschaft ödp/ DIE LINKE vom 01.09.2021 wird in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 09.12.2021 erneut behandelt.

2.    Das Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften wird mit der Aufarbeitung des Fragenkatalogs beauftragt.

3.    Die Klimaschutzmanagerin wird beauftragt, bei vergleichbaren Landkreisen ebenfalls diese Fragen zu recherchieren, deren Erfahrungen einzusammeln und die Unterschiede herauszuarbeiten.

4.    Das Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften wird beauftragt, auf Basis dieser Ergebnisse die Prioritäten bei der Maßnahmenumsetzung mit den eigenen Zeit- und Ressourcenplänen unter Berücksichtigung einer effizienten CO2-Reduzierung (Kosten- Nutzenabwägung) abzugleichen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine.