Betreff
Klimaneutralität landkreiseigene Liegenschaften; Antrag der Fraktion ödp/DIE LINKE vom 01.09.2021
Vorlage
2021/0455/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

12. LSV-Ausschuss am 29.09.2021, TOP 11 Ö

Durch die Ausschussgemeinschaft ÖDP/DIE LINKE im Landkreis Ebersberg wurde ein Antrag hinsichtlich der Klimaneutralität der landkreiseigenen Liegenschaften gestellt.

Dieser Antrag vom 01.09.21 ging am 02.09.2021 im Landratsamt ein. Der Antrag sollte in der LSV-Sitzung am 29.09.2021 behandelt werden.

Aufgrund der kurzfristigen Einreichung und der sehr aufwendigen Vorbereitung kann die Vorstellung im LSV-Ausschuss erst in der Sitzung am 09.12.2021 erfolgen.

 

Einige der im Antrag gestellten Fragen, wurden bereits in der ULV-Sitzung vom 20.07.2020 beantwortet (Anfrage der SPD-Fraktion von 06.07.2019) und sollen mit den aktuellen Zahlen und Daten von 2020 im Dezember 2021 im ULV-Ausschuss erneut vorgestellt werden. 

 

Zum Antrag

Der Landkreis Ebersberg hat sich am 15.10.2012 mit einem Kreistagsbeschluss zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Dazu sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung einer breiten Palette erneuerbarer Energien ergriffen werden. Im Wärmebereich sollen 50% des Verbrauchs von 2007 eingespart werden.

 

Ergänzend wurde in der Sitzung vom Kreistag am 27.04.2015 in TOP10 folgender Beschluss zusätzlich gefasst.

9. Der Kreistag setzt sich (neben den Bauleitlinien vom 15.10.2012) zum Ziel, bis 2020 mindestens

 

a)    90% des Energiebedarfs seiner Liegenschaften mit regenerativen Energieträgern abzudecken.

Stand 2021 werden 59% des Energiebedarf mit regenerativen Energieträgen
abgedeckt.

b)    15% des Energieverbrauchs bezogen auf die Bruttogeschossfläche zu reduzieren. Dies soll in erster Linie durch verhaltensbedingte Einsparungen an den Liegenschaften geschehen.

Stand 2019 sind 24 % des Energieverbrauchs bezogen auf 2007 reduziert worden.
Das Jahr 2020 mit 19 % ist nicht repräsentativ, wegen der Corona-Pandemie und des geänderten Nutzerverhaltens. Gemäß dem Rahmenhygieneplan, der vom Kultusministerium für die Schulen vorgegeben wird, ist auf einen intensiven Luftaustausch durch Quer- und Stoßlüften zu achten, um die Aerosolkonzentration möglichst gering zu halten. Diese Infektionsschutzmaßnahmen führen in der kalten Jahreszeit zu Wärmeverlusten und somit höheren Energieverbräuchen. Hier wird deutlich welchen Einfluss das Nutzerverhalten auf den Energieverbrauch hat.   

 

Das Ziel der Klimaneutralität für die kreiseigenen Liegenschaften laut Beschluss des Kreistages bis 2020, gibt es nicht.

 

Das Ingenieurbüro Specht wird in der Sitzung eine Präsentation zur Begrifflichkeit „Klimaneutralität“ vortragen.

 

Der aktuelle Sachstand zum Energieverbrauch der einzelnen Liegenschaften wurde und wird in folgenden Ausschüsse vorgestellt.

 

-       am 29.11.2021 im ULV-Ausschuss bis einschließlich 2020 (jährlicher Turnus)

-       am 09.12.2021 im LSV-Ausschuss bis einschließlich 2020

Außerdem werden die jährlichen Energieverbräuche in den Jahresberichten das SG13 Kreishochbau und Liegenschaften veröffentlicht. Der aktuelle Jahresbericht 2020  steht allen Bürgern auf der Homepage des Landratsamtes zu Verfügung.

zu Punkt A des Antrages:

1.    Sachstandsbericht zur Stromversorgung

Der Landkreis Ebersberg bezieht zu 100 % Ökostrom.

Dabei ist Ökostrom elektrische Energie

·         aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom,

·         wenn aus Wasserkraftanlagen geliefert wird, dürfen diese nicht älter sein als 20 Jahre. Weiterhin gibt es keine Einschränkungen.

·         Die erzeugenden Anlagen werden zum Zeitpunkt des Nachweises namentlich benannt und müssen an das Übertragungsnetz angeschlossen sein.

·         Die Lieferung muss in den Bilanzkreis tennet erfolgen. Dies ist das für Ebersberg gültige vorgelagerte Netz. In diesem Bilanzkreis wird die Menge vom Lieferanten an den Netzbetreiber übergeben.

·         Die Bilanzierung muss im Kalenderjahr der Lieferung erfolgen.

Der Nachweis erfolgt über die entwerteten Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes. Dies ist der amtliche Weg in Deutschland. Beworben haben sich drei Unternehmen, von denen die Gemeindewerke Oberhaching das günstigste Angebot abgegeben haben. Diese lagen knapp vor einem regionalen Anbieter.

 

2.    Sachstandsbericht zu den PV-Anlagen auf den Liegenschaften

Übersicht über die PV-Anlagen

 

 

Insgesamt wurden im Jahr 2020 auf allen PV-Anlagen des Landkreises 3.769.883 kWh erzeugt.

Der gesamte Stromverbrauch aller Liegenschaften beträgt 2.094.309 kWh. Der erzeugte Strom aus PV-Anlagen, der für den Eigenverbrauch genutzt wurde, liegt bei 74.413 kWh,

 

Der Anteil der Eigenversorgung ist bezogen auf die einzelnen Liegenschaften sehr unterschiedlich. Es gibt ältere Einspeisungsverträge mit hoher EEG-Förderung. Eine Umstellung auf Eigenversorgung würde zwar eine 100 % eigene Nutzung der PV-Anlage bedeuten, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich. Aus ökologischer Sicht bringt eine Herausnahme aus der EEG-Förderung auch keine Vorteile.

 

In Planung sind folgende PV-Anlagen, die im Zusammenhang mit den jeweiligen Erweiterungen realisiert werden.

 

·         Realschule Ebersberg:                       2022 mit 27 kWp

·         Gymnasium Vaterstetten:                   2023 mit 99 kWp

·         Johann-Comenius-Schule Grafing:    2024 mit 64 kWp

Es sind nicht alle Dachflächen an den Liegenschaften/Schulen mit PV-Modulen belegt. Zum einen gibt es denkmalgeschützte Gebäude z.B. die Alte Brennerei oder das Gebäude der Landwirtschaftsschule, die eine Montage mit PV-Anlagen nicht erlauben und zum anderen gibt es Dachflächen, die sich als nicht geeignet erwiesen haben (wie beispielsweise Dachflächen mit sehr vielen Lichtkuppeln oder fehlenden statischen Voraussetzung usw.)   

Grundsätzlich wird bei allen Dachsanierungen, Erweiterungen oder Neubauten  die Montage eine PV-Anlage geprüft und soweit dies realisierbar ist auch umgesetzt.

Am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ sind zusätzlich Deponie-Flächen für PV-Anlagen mit einer Leistung 3.100 kWp verpachtet.

 

3.    Sachstandsbericht Wärmeversorgung

Übersicht der Liegenschaften mit Wärmeerzeugern und Heizmedium


 

 

Stand 2021 werden 59% des Energiebedarfs mit regenerativen Energieträgen abgedeckt.


In Planung sind folgende Umstellungen:

·         Gymnasium und Realschule Markt Schwaben auf Fernwärme (KUMS) mit eigenem BHKW für die Grundlast

·         Johann-Comenius-Schule Grundwasserwärmepumpe für die Süderweiterung mit Option für den Altbau


            Das Ziel frei von fossilen und anderen Energieträgern zu sein kann nur in
            Zusammenarbeit mit den Fernwärmeanbietern erreicht werden.

            Das Ziel der Gemeindewerke Vaterstetten ist der Einsatz von Geothermie, die Fa.
            Rothmoser in Grafing hat die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage
beantragt.

           

Außerdem gibt es seitens der Stadt Ebersberg Überlegungen das Fernwärmenetz zu
erweitern. Dadurch würde sich die Möglichkeit ergeben, die dann letzten mit Erdgas versorgten Liegenschaften nämlich das Landratsamt und die Alte Brennerei, auf Fernwärme umzustellen.
           

Die Umstellung auf erneuerbare Energieträger alleine reicht jedoch nicht aus, um das Ziel CO2-frei zu werden. Die Energieträger haben selber noch eine eigene CO2-Emission oder eine „CO2-Äquivalente“ Emission.

 

Unterschieden wird hier nach dem Gesetz, welches vorschreibt, wie der einzelne Brennstoff zu betrachten ist und dem, was wissenschaftlich untersucht und Realität ist.

 

Fall 1: Betrachtung der gesetzlichen Lage:

Demnach ist es so, dass Biomethan, Hackschnitzel und ähnliches mit einer Emission von 0 gr/kWh betrachtet werden. Diese Brennstoffe sind dann auch nicht mit der BEHG-Abgabe (CO2-Steuer) belastet. (BEHG = Brennstoffemissionshandelsgesetz). Das BEHG gilt seit dem 01.01.21 und bepreist die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger.

 

Die Aufstellung nach BEHG ist in der folgenden Tabelle:

 

 

 

Nimmt man aber den Ansatz, der in Deutschland in der Regel genutzt wird, um Klimabilanzen zu erstellen – auch die des Landkreises Ebersberg – fällt die Wärmebilanz um ein vielfaches höher aus mit 795 t/ a. Hierauf wird detaillierter in der Sitzung eingegangen.

Dieser Vergleich zeigt, dass die gesetzliche Betrachtung unter 50% der „BISKO“ Betrachtung liegt.

 

Eine „Null Emission“ nach BISKO ist aber auch nicht möglich, da es keine Stoffe gibt, die wirklich CO2-frei sind. (BISKO = Bilanzierungssystematik Kommunal)

 

Erst wenn alle Lieferketten und Liefervorketten den „0“ Standard erreichen – hier vor allem auch der Transport, die Düngung und keine Lecks in Gasspeichern, kann eine 0-Emission erreicht werden.

 

Das Gleiche gilt für die Stromversorgung. Eine reine Versorgung mit gekauftem Ökostrom ist nur nach rechtlichen Maßstäben, nicht wahren Begebenheiten oder der BISKO-Methode ausreichend, um die CO2-Bilanz auf „0“ zu stellen.

 

Als mögliche Übergangslösung bis das Ziel frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern erreicht ist, besteht die Möglichkeit zusätzliche CO2-Minderungszertifikate zu erwerben.

 

4.    Sachstandsbericht energetische Optimierung zur Energieeinsparung

Eine Aufstellung der Maßnahmen gibt es aktuell von 2009 bis 2022. Siehe Anlage 1 zum Top 4 /Bericht über Klimaschutzmaßnahmen an den kreiseigenen Liegenschaften.

 

Es gab im Jahr 2009 eine energetische Untersuchung aller Liegenschaften des Landkreises im Rahmen des Förderprogramms zur energetischen Sanierung, bekannt unter Konjunkturpaket II, der bayerischen Regierung.

 

Es wurden 9 Maßnahmen beantragt, drei über das Konjunkturpaket umgesetzt.

Ein Großteil der restlichen Maßnahmen wurde über den laufenden Haushalt seit 2009 umgesetzt. Diese sind auch in der Übersichtstabelle der Maßnahmen zu finden.

 

Im Jahresbericht des Landkreises wird der Wärmeverbrauch in kWh pro m2 BGF (Bruttogeschossfläche) und Liegenschaft aufgeführt.

 

Um die Spanne besser darzustellen, hier der Vergleich zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Wert.

Bei dem Passivhaus Realschule Poing inkl. Turnhalle lag er 2019 bei 11,5 kWh/m2 BGF und am Gymnasium Markt Schwaben inkl. Turnhalle bei 83,35 kWh/m2 BGF.

Das Gymnasium Markt Schwaben hat den höchsten Wärmeverbrauch bei den kreiseigenen Liegenschaften pro m2 BGF, was der Bauweise aus dem Jahr 1978-1982 geschuldet ist.
Es konnten an Außenflächen nur die Dächer nachträglich gedämmt werden. Die Klinkerfassade ist zwar eine sehr langlebige Fassadenverkleidung, aber eine Dämmung auf der Klingerfassade wäre technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar und würde wenig wirksam sein.


Alle Dächer bis auf BT 1 wurden bereits gedämmt. Die Sanierung, u.a. auch der Dachfläche von BT1 wird im Jahr 2022 untersucht.
Bei der Dreifachturnhalle, die verbrauchsmäßig mit in die Bilanz einfließt, ist die Außenhülle nicht energetisch saniert.

  Auszug aus dem Jahresbericht

 

Zu Punkt B des Antrages:

 

Alle Maßnahmen die im Bauunterhalt und in den Investitionen geplant und umgesetzt werden, werden mit dem Ziel bearbeitet eine Treibhausgasreduzierung zu erreichen.

Bei allen Neubauten und Erweiterungen der Liegenschaften werden die Ziele des Landkreises umgesetzt.

 

Aktuelle Maßnahmen in 2022 zur Energieeinsparung im Wärmebereich

·         Es wird 2022 die Lüftungsanlage in der Dr.-Wintrich-Halle erneuert.
Aktuell ist in der Dr. Wintrich-Halle eine getrennte Zu- und Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung im Betrieb. Mit der neuen Lüftungsanlage (Beschluss LSV-Ausschuss vom 29.09.2021) gibt es eine Wärmerückgewinnung zwischen 80-85%.

Diese Maßnahme wird durch die BAFA gefördert!

·         Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik für die Lüftungsanlage der Dreifachturnhalle am Gymnasium Vaterstetten für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage mit CO2 Sensoren. Diese Maßnahme wird durch die BAFA gefördert!

 

·         Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Lüftungsanlagen der Chemie und Physikräume Bauteil 3 am Gymnasium Markt Schwaben für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage mit CO2 Sensoren.

Diese Maßnahme wird durch die BAFA gefördert!

·         Die geplante Süderweiterung an der Johann-Comenius-Schule wird mit einer Grundwasser-Wärmepumpe im Winter beheizt und im Sommer gekühlt. Es wird aktuell überprüft, ob auch der Altbau an die Wärmepumpe mit angeschlossen werden kann.

·         Einführung eines digitalen Energie-Monitorings für alle Liegenschaften im Rahmen des Wettbewerbs KommunalDigital des Digitalministeriums der Regierung von Oberbayern.
Ziel eines effizienten digitalen Energiemanagements ist es, Energieverbräuche von Gebäuden in annähernd Echtzeit zu erfassen, zu analysieren und möglichst
ressourcenschonend einzusetzen. Nur durch das Erkennen von hohen Energieverbräuchen oder möglicher Synergieeffekte können geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Es werden im Zuge der Errichtung des digitalen Energie-Monitorings auch Zähler nachgerüstet um Schwachstellen besser einzugrenzen und zu erkennen.

 

 

Zu Punkt C des Antrages:

 

Originaltext aus Antrag der ÖDP/Die Linke:

„Das notwendige Budget, um die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen, soll ab dem Haushalt 2022 bis zum Jahr 2030 eingestellt werden. Hierbei geht es nicht um eine Detailplanung, sondern nur um eine grobe Abschätzung der benötigten jährlichen Summen. Das ehemalige Sparkassengebäude soll dabei nicht betrachtet werden, da in diesem Fall zu vielen Optionen für die Verwertung bestehen.

Falls die derzeitige Personalstärke in der Liegenschaftsabteilung nicht ausreicht, um dieses Ziel im Sinne eines begleitenden Energiemanagements für die Liegenschaften zu erreichen, soll eine Stelle ab 2022 hierfür geschaffen werden. Die Klimaschutzmanagerin und die Energieagentur sollen in die Planung der Maßnahmen mit eingebunden werden.“

 

Klimaziele zu erreichen ist für alle eine große Herausforderung. Eine Sonderrolle nehmen hier Städte, Gemeinden und Landkreise ein. Klimaschutzmaßnahmen sind als ganzheitlicher Prozess zu verstehen. Die Gebäude des Landkreises Ebersberg sind nur ein kleiner Teilbereich, um die Klimaneutralität des Landkreises Ebersberg bis 2030 zu erreichen. Es gibt viele weitere Stellschrauben, die notwendig sind, um dem Klimawandel erfolgreich zu begegnen. 

 

Die Energieeinsparung in den kreiseigenen Liegenschaften werden durch Maßnahmen im Bauunterhalt jährlich eingestellt. Diese Maßnahmen sind hauptsächlich in der Priorität B der Haushaltsplanung abgebildet.

 

Die für eine Umsetzung notwendigen Haushaltsmittel müssten auch im Eckwert abgebildet und von Kreistag genehmigt werden. Aktuell können mit den jährlichen Eckwerten nur Maßnahmen der Priorität A umgesetzt werden.

Ferner müssen diese zusätzlichen baulichen Maßnahmen, dann auch personell umsetzbar sein. Im Hinblick auf die gesetzten Ziele, die aus dem Masterplan Schulen resultieren, ist dies mit der derzeitigen vorhandenen Personalausstattung im SG 13 nicht möglich.

 

Auch eine pauschale Aussage zu notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2022 bis 2030, erfordert bereits weitreichende Untersuchungen und Planungsleistungen, für die derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die auch personell nicht zusätzlich zu den Bauunterhaltsmaßnahmen und den bereits laufenden großen Baumaßnahmen aus dem Masterplan gestemmt werden können.

 

Zunächst müssen die noch vorhandenen Schwachstellen eines Gebäudes bekannt sein. Mit Einführung des bereits unter Punkt B beschriebene digitalen Energie-Monitorings für alle Liegenschaften kann dies realisiert werden. Nur durch das Erkennen von hohen Energieverbräuchen und das Ermitteln der Ursache können geeignete Sanierungsmaßnahmen geplant und bei vorhandenen Haushaltsmittel umgesetzt werden. Ein „blindes Dämmen“ ist nicht nachhaltig und verursacht neben den Kosten ggf. unnötige CO²-Produktion in der Vorkette.

 

Konkret ist 2022 geplant für den Bauteil 1 am Gymnasium Markt Schwaben eine Machbarkeitsuntersuchung zur Generalsanierung zu beauftragen, die selbstverständlich dann auch die energetische Sanierung dieses Bauteils mit den erforderlichen Kosten enthält. Dabei kann man jetzt schon davon ausgehen, dass dies Sanierungskosten von bis zu 8 Mio. € verursachen wird.

 

Die Einbindung der Klimaschutzmanagerin und der Energieagentur erfolgt durch Abstimmungsgespräche, die in festgesetzten Turnussen jährlich stattfinden werden. Inwieweit hier dann die Energieagentur Planungen in Funktion und Verantwortung eines Fachplaners übernehmen kann, ist noch nicht geklärt.

 

Neben der Aufarbeitung des Fragenkatalogs durch das Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften wurde die Klimaschutzmanagerin bis zur Sitzung des LSV-Ausschusses am 9.12.2021 gebeten, bei vergleichbaren Landkreisen ebenfalls diese Fragen zu recherchieren und die Unterschiede herauszuarbeiten. Dies könnte dem Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften dazu dienen, die Prioritäten bei der Maßnahmenumsetzung noch einmal mit den eigenen Zeit- und Ressourcenplänen abzugleichen.

 

Die Klimaschutzmanagerin hat andere Kommunen zu den Fragen des ÖDP Antrags befragt und Antwort erhalten von

 

-          Landkreis Ostallgäu

-          Landkreis Oberallgäu

-          Landkreis Landshut

-          Landkreis Günzburg

Zudem konnte aus European Energy Award Management Tool Informationen über folgende Kommunen erhalten werden:

-     Kreis Lippe

-     Kreis Warendorf

-     Kreis Gütersloh

-     Landkreis München

-     Landkreis Biberach

Auch hat der European Energy Award Berater des Energie- und Umweltzentrums Allgäu Informationen zu den Fragen bereitgestellt. Kommunen, die hier mit Beispielen erwähnt werden sind:

 

-          Landkreis Traunstein

-          Landkreis Günzburg

-          Landkreis München

Alle Antworten sind als Anlage verfügbar.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mehrheit der betrachteten Kommunen Ökostrom nutzt, PV auf den Liegenschaften hat, regenerative Energie bei der Wärmeversorgung genutzt wird und Sanierung umgesetzt wird. Im Detail unterscheidet sich die Umsetzung in den Kommunen. Detaillierte Informationen enthält Anlage 2.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Antrag von ödp / Die Linke vom 01.09.2021 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch diesen Bericht.