Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 14.10.2020,
TOP 9ö
Das erste seniorenpolitische Gesamtkonzept
(SPGK) für den Landkreis Ebersberg stammt aus dem Jahre 2010 und sollte, einem
Beschluss des Kreistages folgend, alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Im
Jahr 2015 verabschiedete der Kreistag, anstelle der Fortschreibung des
seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, ein demografisches Gesamtkonzept, in das
die Maßnahmen der Seniorenarbeit als Handlungsempfehlungen eingebettet wurden. Nachdem
Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) den Landkreis
allerdings zur fortlaufenden Aktualisierung des seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes verpflichtet, wurde von Seiten der Verwaltung alles
unternommen, um eine Fortschreibung im Jahr 2020 sicherzustellen. Aufgrund der
Pandemie gelang es aber nicht, das seniorenpolitische Gesamtkonzept in seiner
Gänze fristgerecht zu erstellen.
Um der Verwaltung und den weiteren Akteuren ausreichend Zeit zu geben, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit praktisch zu erproben, schlägt die Verwaltung einen zehnjährigen Rhythmus bei der künftigen Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes vor. Dies erscheint auch insofern angebracht, als für jede Fortschreibung ein mittlerer fünfstelliger Betrag aufzuwenden ist.
Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept verschafft allen Akteuren in diesem
Themenfeld einen Überblick über den gegenwärtigen Zustand der Seniorenarbeit im
Landkreis Ebersberg. Ziel war die Erfassung und Bewertung der vorhandenen
Strukturen und aller zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen rund um das
Thema Senioren und Seniorenarbeit seit der Ersterfassung im Jahr 2010. Auf
diesen Erkenntnissen aufbauend, wurde ein Katalog von Maßnahmeempfehlungen erarbeitet,
welcher die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen
Versorgungsstrukturen sowie die erforderlichen Wohn- und Pflegeformen für
ältere und pflegebedürftige Menschen sicherstellen und verbessern soll.
Allen Maßnahmeumsetzungen und Handlungsempfehlungen wurden konkrete Stellen
und/oder Institutionen zugeordnet. Dabei wurde insbesondere zwischen Maßnahmen
unterschieden, die in der Verantwortung des Landkreises selbst, seiner Kommunen
oder der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege sowie sonstiger Akteure der
Seniorenarbeit liegen. Außerdem wird zwischen kurz-, mittel-, langfristigen und
dauerhaften Maßnahmen und Empfehlungen differenziert.
An dieser Stelle bittet die Verwaltung zu beachten, dass alle Maßnahmen,
die in die Zuständigkeit der Kommunen fallen, stets als Prüfauftrag zu
verstehen sind, d.h. die Kommunen sollen prüfen, ob die jeweiligen Maßnahmen
bedarfsgerecht, also notwendig und unter den gegebenen Bedingungen finanzierbar
und somit umsetzbar sind.
Die Ermittlung der Bedarfe und Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes fußt dabei auf folgenden Bausteinen:
1.Erstellung
einer Bevölkerungsberechnung inkl. Pflegebedarfsberechnung:
Auf Basis der Bevölkerungsdaten der Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring im Landratsamt wurde vom Institut SAGS eine Pflegebedarfsprognose erstellt.
2.
Kommunalbefragung (quantitativ):
Hierfür wurden alle Kommunen mittels standardisiertem Fragebogen gebeten, die vorhandenen Strukturen und Entwicklungen seit dem Jahr 2010 zu bewerten und zu analysieren.
3.
Schriftliche Befragung der Seniorenvertretungen (quantitativ):
Ebenfalls mittels standardisiertem Fragebogen wurden die Strukturen und Entwicklungen seit 2010 aus der Perspektive der Seniorenvertretungen abgefragt.
4.
Schriftliche Befragung der Anbieter im Landkreis Ebersberg (quantitativ):
Bei allen ambulanten, (teil-) stationären und Einrichtungen der Tagespflege im Landkreis Ebersberg wurde mittels standardisierter Fragebögen eine Bestandserhebung durchgeführt. Diese dient als Planungsgrundlage, um zukünftige Angebote bedarfsgerecht danach ausrichten zu können.
5.
Schriftliche Befragung von 5.000 zufällig ausgewählten Bürgern ab einem Alter
von 65 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Ebersberg (quantitativ):
Mit dem Ziel, mehr über die Lebens- und Wohnsituation der älteren Bevölkerung in Erfahrung zu bringen, aber auch um deren Vorstellungen, Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen zu können, wurde unter zufällig ausgewählten Seniorinnen und Senioren eine Befragung mittels standardisiertem Fragebogen durchgeführt.
6.
Durchführung von Expertenworkshops (qualitativ):
Zu verschiedenen relevanten Themen wie beispielsweise Mobilität, präventive Angebote, Betreuung und Pflege, Hospizversorgung, bürgerschaftliches Engagement u.v.m. wurden, unter breiter Beteiligung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure, die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen seit 2010 beleuchtet. Die Ergebnisse der Expertenworkshops flossen ebenfalls in die Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ein.
7.
Begleitgremium (qualitativ):
Aufgabe des Begleitgremiums war es, die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die geplanten Maßnahmen zu diskutieren und festzuschreiben. Das Begleitgremium setzte sich aus drei Bürgermeister*innen, der Sprecherin der Wohlfahrtsverbände, Seniorensprechern, Vertretern der stationären Pflege sowie allen relevanten Akteuren der Verwaltung zusammen.
An dieser Stelle sei vermerkt, dass die quantitativen Umfragen bereits im Jahr 2019 und somit vor Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt wurden.
Mit der Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (inkl. Pflegebedarfsprognose) waren die wissenschaftlichen Institute AfA (Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung) und SAGS (Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik) betraut. Der Entwurf des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Rahmen der Dienstbesprechung am 27.09.2021 vorgestellt und stieß dort auf Zustimmung.
Die Geschäftsführerin der AfA, Frau Wenng, und ihr Kollege von SAGS, Herr Rindsfüßer, werden den Ausschussmitgliedern die wichtigsten Ergebnisse aus der Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Ebersberg vorstellen. Von Seiten der Verwaltung wird der zuständige Teamleiter des Teams Demografie, Herr Specht, zusätzlich die Maßnahmen beleuchten, die in die Verantwortung des Landkreises fallen.
Dem
SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der SFB-Ausschuss empfiehlt dem Kreis-
und Strategieausschuss sowie dem Kreistag, die Fortschreibung des
seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes zu beschließen. Dieses ist Bestandteil des
Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
2.
Der SFB-Ausschuss empfiehlt dem Kreis-
und Strategieausschuss sowie dem Kreistag, den Rhythmus für künftige
Fortschreibungen auf zehn Jahre festzulegen. Die nächste Fortschreibung erfolgt
im Jahr 2030.
Auswirkung auf den Haushalt:
Zur Umsetzung der Maßnahmen, die in die
Zuständigkeit des Landkreises fallen, sind im Haushaltsansatz 2022 10.000 Euro
veranschlagt.