Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss
am 14.10.2020, TOP 9ö
SFB-Ausschuss
am 13.10.2021, TOP 4ö
Das erste seniorenpolitische Gesamtkonzept (SPGK) für den Landkreis
Ebersberg stammt aus dem Jahre 2010 und sollte, einem Beschluss des Kreistages
folgend, alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Im Jahr 2015 verabschiedete
der Kreistag, anstelle der Fortschreibung des seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes, ein demografisches Gesamtkonzept, in das die Maßnahmen der
Seniorenarbeit als Handlungsempfehlungen eingebettet wurden. Nachdem Artikel 69
des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) den Landkreis allerdings
zur fortlaufenden Aktualisierung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes
verpflichtet, wurde von Seiten der Verwaltung alles unternommen, um eine
Fortschreibung im Jahr 2020 sicherzustellen. Aufgrund der Pandemie gelang es
aber nicht, das seniorenpolitische Gesamtkonzept in seiner Gänze fristgerecht
zu erstellen.
Um der Verwaltung und den weiteren Akteuren ausreichend Zeit zu geben, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit praktisch zu erproben, schlägt die Verwaltung einen zehnjährigen Rhythmus bei der künftigen Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes vor. Dies erscheint auch insofern angebracht, als für jede Fortschreibung ein mittlerer fünfstelliger Betrag aufzuwenden ist.
Das Seniorenpolitische
Gesamtkonzept verschafft allen Akteuren in diesem Themenfeld einen Überblick
über den gegenwärtigen Zustand der Seniorenarbeit im Landkreis Ebersberg. Ziel
war die Erfassung und Bewertung der vorhandenen Strukturen und aller
zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen rund um das Thema Senioren und
Seniorenarbeit seit der Ersterfassung im Jahr 2010. Auf diesen Erkenntnissen
aufbauend, wurde ein Katalog von Maßnahmenempfehlungen erarbeitet, welcher die
Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie die
erforderlichen Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen
sicherstellen und verbessern soll.
Allen Maßnahmenumsetzungen und
Handlungsempfehlungen wurden konkrete Stellen und/oder Institutionen
zugeordnet. Dabei wurde insbesondere zwischen Maßnahmen unterschieden, die in
der Verantwortung des Landkreises selbst, seiner Kommunen oder der öffentlichen
und freien Wohlfahrtspflege sowie sonstiger Akteure der Seniorenarbeit liegen.
Außerdem wird zwischen kurz-, mittel-, langfristigen und dauerhaften Maßnahmen
und Empfehlungen differenziert.
An dieser Stelle bittet die
Verwaltung zu beachten, dass alle Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der
Kommunen fallen, stets als Prüfauftrag zu verstehen sind, d.h. die Kommunen
sollen eigenständig prüfen, ob die jeweiligen Maßnahmen bedarfsgerecht, also
notwendig und unter den gegebenen Bedingungen finanzierbar und somit umsetzbar
sind.
Die Ermittlung der Bedarfe und Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes fußt dabei auf folgenden Bausteinen:
1.Erstellung einer Bevölkerungsberechnung inkl.
Pflegebedarfsberechnung:
Auf Basis der Bevölkerungsdaten der Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring im Landratsamt wurde vom Institut SAGS eine Pflegebedarfsprognose erstellt.
2. Kommunalbefragung
(quantitativ):
Hierfür wurden alle Kommunen mittels standardisiertem Fragebogen gebeten, die vorhandenen Strukturen und Entwicklungen seit dem Jahr 2010 zu bewerten und zu analysieren.
3. Schriftliche Befragung der
Seniorenvertretungen (quantitativ):
Ebenfalls mittels standardisiertem Fragebogen wurden die Strukturen und Entwicklungen seit 2010 aus der Perspektive der Seniorenvertretungen abgefragt.
4. Schriftliche Befragung der
Anbieter im Landkreis Ebersberg (quantitativ):
Bei allen ambulanten, (teil-) stationären und Einrichtungen der Tagespflege im Landkreis Ebersberg wurde mittels standardisierter Fragebögen eine Bestandsermittlung durchgeführt. Dies dient als Planungsgrundlage, um zukünftige Angebote bedarfsgerecht danach ausrichten zu können.
5. Schriftliche Befragung von
5.000 zufällig ausgewählten Bürgern ab einem Alter von 65 Jahren mit Wohnsitz
im Landkreis Ebersberg (quantitativ):
Mit dem Ziel, mehr über die Lebens- und Wohnsituation der älteren Bevölkerung in Erfahrung zu bringen, aber auch um deren Vorstellungen, Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen zu können, wurde unter zufällig ausgewählten Seniorinnen und Senioren eine Befragung mittels standardisiertem Fragebogen durchgeführt.
6. Durchführung von
Expertenworkshops (qualitativ):
Zu verschiedenen, relevanten Themen wie beispielsweise Mobilität, präventive Angebote, Betreuung und Pflege, Hospizversorgung, bürgerschaftliches Engagement u.v.m. wurden, unter breiter Beteiligung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure, die Entwicklungen seit 2010 beleuchtet. Die Ergebnisse der Expertenworkshops flossen ebenfalls in die Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ein.
7. Begleitgremium
(qualitativ):
Aufgabe des Begleitgremiums war es, die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die geplanten Maßnahmen zu diskutieren und festzuschreiben. Das Begleitgremium setzte sich aus drei Bürgermeister*innen, der Sprecherin der Wohlfahrtsverbände, Seniorensprechern, Vertretern der stationären Pflege sowie allen relevanten Akteuren der Verwaltung zusammen.
An dieser Stelle sei vermerkt, dass die quantitativen Umfragen bereits im Jahr 2019 und somit vor Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt wurden.
Mit der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (inkl. Pflegebedarfsprognose) waren die wissenschaftlichen Institute AfA (Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung) und SAGS (Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik) betraut. Der Entwurf des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Rahmen der Dienstbesprechung am 27.09.2021 vorgestellt und stieß dort auf Zustimmung.
Die Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde im Rahmen des Fachausschusses (SFB) am 13.10.2021 ausführlich besprochen. Der zuständige Abteilungsleiter, Herr Salberg, wird den Mitgliedern des KSA-Ausschusses daher lediglich einen kurzen Abriss über die wichtigsten Aspekte vermitteln. Für Maßnahmen, die in die Verantwortung des Landkreises fallen, steht Herr Specht als Leiter des Teams Demografie bei Rückfragen zur Verfügung.
Die Mitglieder des SFB-Ausschusses fassten am 13.10.2021 folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
1. Die
Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wird beschlossen und ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Der
Rhythmus für künftige Fortschreibungen wird auf zehn Jahre festgelegt. Die
nächste Fortschreibung erfolgt im Jahr 2030.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
1. Die
Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wird beschlossen und ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Der
Rhythmus für künftige Fortschreibungen wird auf zehn Jahre festgelegt. Die
nächste Fortschreibung erfolgt im Jahr 2030.
Auswirkung auf den Haushalt:
Zur Umsetzung der Maßnahmen in Zuständigkeit
des Landkreises sind im Haushaltsansatz 2022 10.000 Euro berücksichtigt.