Betreff
Digitalisierung;
a) Einführung eines Digitalen Abstimmungsverfahrens
b) Hybridsitzungen - Zwischenbericht
c) Benutzung Mandatos App - Beratung über den Lizenzerwerb
Vorlage
2021/0414/1
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Zu a)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

AG PuV am 27.09.2021, TOP 3a NÖ

1. Aktuelle Situation

§ 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreis- und Strategieausschuss und die weiteren Ausschüsse (Anlage 1) lautet wie folgt:

„Es wird grundsätzlich durch Handaufheben abgestimmt.“

§ 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ebersberg (Anlage 2) lautet wie folgt:

„Es wird durch Handaufheben abgestimmt, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses namentliche Abstimmung verlangt.“

Die Erfahrung aus der laufenden Wahlperiode zeigt, dass Abstimmungsergebnisse teilweise sehr knapp zustande kommen, was beim Auszählen der durch Handaufheben abgegebenen Stimmen in Sitzungen des Kreistagsplenums zu Fehlern führen kann.

2. Mögliche Optimierung

Um Fehler bei der Auszählung der durch Handaufheben abgegebenen Stimmen in Sitzungen des Kreistagsplenums zu vermeiden, kann auf ein digitales Abstimmungssystem ausgewichen werden. Die Abstimmung gestaltet sich hier sehr einfach. Die Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten zu Beginn der Sitzung ein Abstimmgerät mit einer Nummer. Diese Nummer wird im System dem jeweiligen Namen zugeordnet. Bei Abstimmungen erscheint hinter dem Namen die jeweilige Abstimmung farbig. Rot für Nein und Grün für ja. Nach Beendigung der Abstimmung erscheint auch ein Balkendiagramm mit den entsprechenden Abstimmungen.

Ein Anbieter eines solchen digitalen Abstimmungssystems ist die Firma Infowhyse GmbH aus Friedberg, die das System CouncilARS im Rahmen der Sitzung der AG PuV am 27.09.2021 vorstellte. Für 65 Endgeräte, Empfänger und Software betragen die Kosten ca. 3.003,50 €. Es fallen keine zusätzlichen Wartungskosten an.

Sollte sich der Kreistag mehrheitlich für die Einführung eines digitalen Abstimmungssystems entscheiden, müsste § 24 Abs. 3 GeschO-KT wie folgt geändert (Änderungen rot):

 

„1Es wird durch Handaufheben abgestimmt, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses namentliche Abstimmung verlangt. 2Möglich ist auch eine Abstimmung unter Benutzung eines digitalen Abstimmungsgeräts, welches das Abstimmungsverhalten eines jeden Ausschussmitglieds (Ja/Nein) anzeigt.

Für den Fall, dass das Abstimmungssystem auch im Jugendhilfeausschuss zur Anwendung kommen sollte, müsste auch § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ebersberg wie folgt geändert werden (Änderungen rot):

„1Es wird durch Handaufheben abgestimmt, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses namentliche Abstimmung verlangt. 2Möglich ist auch eine Abstimmung unter Benutzung eines digitalen Abstimmungsgeräts, welches das Abstimmungsverhalten eines jeden Ausschussmitglieds (Ja/Nein) anzeigt.

3. Meinungsbild der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung und weiteres Vorgehen

In der Sitzung der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung vom 27.09.2021 war man sich zum einen darüber einig, dass das digitale Abstimmungssystem allenfalls in Sitzungen des Kreistags zur Anwendung kommen sollte. Zum anderen wurde folgendes einstimmiges Meinungsbild abgegeben:

Bevor eine Entscheidung über den Erwerb eines digitalen Abstimmungssystems getroffen wird, erfolgt eine Testsitzung mit dem Kreistag.

In der Sitzung des Kreistags am 13.12.2021 wird das Abstimmungssystem getestet.

 

Zu b)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

AG PuV am 12.04.2021, TOP 2a NÖ

AG PuV am 05.07.2021, TOP 5 NÖ

AG PuV am 27.09.2021, TOP 3b NÖ

 

Wie bereits in mehreren Gremiensitzungen thematisiert und besprochen, besteht aktuell die bis 2022 befristete Möglichkeit, Gremiensitzungen teilweise als Videokonferenzen durchzuführen (sog. Hybrid-Sitzungen).

 

Die Verwaltung konnte bei umliegenden Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden deren Erfahrungswerte abfragen:

 

-       Landratsamt Erding:               Es werden keine Hybridsitzungen durchgeführt.

 

-       Landratsamt Rosenheim:       Es werden keine Hybridsitzungen durchgeführt.

 

-       Landratsamt Traunstein:         Es sind Hybridsitzungen geplant.

 

Die Verwaltung [Erich Hanslmayer (Sachgebietsleiter Bildung und IT), Stefan Bauer (Teamleiter IT) und Unterfertigter] konnten am 31.08.2021 im Landratsamt Traunstein die dort aufwändig installierte Medientechnik in Augenschein nehmen. Über diesen Termin wurde in der Sitzung der AG-PuV am 27.09.2021 berichtet. Beim Landratsamt Traunstein wurde die Medientechnik im Rahmen der Ertüchtigung der Sitzungstechnik mit Kosten von ca. 1 Million Euro installiert. Alleine die Videowand kostete den Landkreis Traunstein 100.000 €. Es ist im Landratsamt Traunstein auch viel Geld aufgrund der notwendigen Leitungssysteme „in der Wand versteckt“. Der Sitzungssaal des ehemaligen Sparkassengebäudes, in dem die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Ebersberg und seiner Ausschüsse derzeit stattfinden, ist dagegen nur ein Provisorium.

Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung gab in der Sitzung vom 27.09.2021 hierzu folgendes Meinungsbild ab:

 

Ein Bedarf an Hybridsitzungen wird derzeit nicht gesehen. Sobald ein neuer Sitzungssaal geplant werden soll, wird das Thema dem Gremium erneut zur Beratung vorgelegt.

 

Zu c)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

AG PuV am 17.09.2018, TOP 2 NÖ

AG PuV am 12.04.2021, TOP 4 NÖ

AG PuV am 27.09.2021, TOP 3c NÖ

 

1. Zur Historie

 

Nach einer dreimonatigen Testphase im Jahr 2018, in der drei Kreisräte der vorherigen Wahlperiode die Mandatos App getestet hatten, kam das Gremium zu folgendem Fazit:

 

Die App soll nicht gekauft werden, da kein Mehrwert der App gegenüber dem Ratsinformationssystem gesehen werde.

 

Um trotzdem auf Dokumente im Offlinemodus zugreifen zu können, ist es möglich, entweder eine komplette Sitzung oder auch nur einzelne Vorlagen über Dokumentensammlung (im Ratsinfo) in das eigene Laufwerk zu speichern und dort auch mit Notizen zu versehen. Dies wurde den Kreisräten in der Kreistagssitzung vom 06.10.2020 vorgestellt.

 

Kreisrat Josef Oswald fragte mit Mail vom 29.11.2020 nach, ob eine Möglichkeit bestehe, die App nochmal zu testen. Die Möglichkeit die Dokumentensammlung herunterzuladen und lokal zu speichern sei in seinen Augen aus datenschutzrechtlichen Gründen zumindest für die nichtöffentlichen Vorlagen keine Option.

 

Laut Nachfrage bei LivingData wäre ein erneutes Testen der App kostenfrei.

 

Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung gab in der Sitzung vom 12.04.2021 folgendes Meinungsbild ab:

 

  1. Die Verwaltung testet die „Mandatos-App“.

 

  1. Die Verwaltung stellt per E-Mail allen Kreisräten die Zugangsdaten für die Testversion zur Verfügung.

 

2. Rückmeldungen der Gremiumsmitglieder und Meinungsbild der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung

 

Nach überwiegender Rückmeldung der Gremiumsmitglieder besteht derzeit kein Bedarf an der Beschaffung der Mandatos-App. Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung gab in der Sitzung vom 27.09.2021 daraufhin folgendes einstimmiges Meinungsbild ab.

 

Die Mandatos-App wird nicht eingeführt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Zu a)

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

I)    Sollte die probeweise Nutzung des digitalen Abstimmungssystems CouncikARS der Firma Infowhyse GmbH aus Friedberg in der Sitzung des Kreistags am 13.12.2021 positiv bewertet werden, wird die Verwaltung mit der Beschaffung des Systems beauftragt.

 

II)  Vorbehaltlich der Beschaffung des digitalen Abstimmungssystems wird § 24 Abs. 3 GeschO-KT wie folgt geändert (Änderungen rot):

 

„1Es wird durch Handaufheben abgestimmt, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses namentliche Abstimmung verlangt. 2Möglich ist auch eine Abstimmung unter Benutzung eines digitalen Abstimmungsgeräts, welches das Abstimmungsverhalten eines jeden Ausschussmitglieds (Ja/Nein) anzeigt.

 

Zu b)

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Ein Bedarf an Hybridsitzungen wird derzeit nicht gesehen. Sobald ein neuer Sitzungssaal geplant werden soll, wird das Thema dem Gremium erneut zur Beratung vorgelegt.

 

 

Zu c)

 

Die Mandatos-App wird nicht eingeführt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Zu a) Einmalige Anschaffungskosten in Höhe von 3.003,50 € brutto

 

Zu b) Bei Installation der digitalen Sitzungstechnik über 1 Million Euro.

 

Zu c) Bei Einführung der Mandatos-App zwischen 1.500,00 € und 3.000,00 €.