Betreff
Fachakademie für Sozialpädagogik und Berufsfachschule für Kinderpflege;
a) Errichtung einer Privatschule durch die Johanniter
b) Antrag der CSU/FDP Fraktion vom 25.02.2022
c) Berufsfachschule für Kinderpflege
Vorlage
2022/0628
Aktenzeichen
1/11/Bildung/Fachakademie
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 10.04.2019, 27.06.2019 und 01.10.2019

zuletzt im SFB-Ausschuss am 11.03.2020, TOP 7ö

 

Nach dem Bericht über den Planungsstand hat der SFB-Ausschuss am 11.03.2020 die Verwaltung beauftragt,

1.    auf der Basis des vorgestellten Raumprogrammes die schulaufsichtliche
Genehmigung für die Berufsschule, die Berufsfachschule und die Fachakademie einzuholen.

2.    mit der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg über eine künftige
Kooperation zu verhandeln und dem SFB-Ausschuss entsprechend zu
berichten.

 

Zu 1.:

Den von unseren externen Beratern erarbeitete Raumbedarf hat die Regierung von Ober­bayern (mit leichten Anpassungen) im Mai letzten Jahres schulaufsichtlich grundsätzlich anerkannt. Grundlage für die Schulaufsichtliche Genehmigung bilden dann die konkreten Baupläne.

 

Die Bauleitplanung für das vorgesehene Grundstück wurde mit dem Aufstellungsbeschluss Ende 2019 eingeleitet und wird nach derzeitiger Schätzung der Stadt Grafing wohl frühes­tens 2023 abgeschlossen sein. Bislang wurden die Erschließung und die verkehrliche An­bindung gesichert; die Bürger- und Behördenbeteiligung steht aber noch aus.

 

Prof. Dr. Piazolo hat am 29.11.2021 die Zustimmung des Finanzministeriums zur Errichtung einer Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege im Landkreis Ebersberg mitgeteilt (Anlage 3).

 

Zu2.:

Zum Standort Grafing-Bahnhof bietet sich auf Schloss Zinneberg die Möglichkeit, nach Renovierung Räume für die Fachakademie für Sozialpädagogik unterzubringen und so die Bau- und Investitionskosten des Berufsschulzentrums deutlich zu reduzieren.

Im Rahmen des Raumprogramms würden in der Außenstelle neben den Unterrichtsflächen der Fachakademie im Umfang von 713 m² auch „allgemeine Flächen“ für Verwaltung, Pädagogisches Personal, Lager etc. realisiert, deren Umfang noch schulaufsichtlich ermittelt wird.

Ein weiterer Vorteil sind die dortigen Synergien zwischen der vorwiegend fachtheoretischen Ausbildung an der Fachakademie und dem Praxisbezug durch die verschiedenen Angebote der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg:

-       Kinderkrippe „Guter Hirte“

-       Heilpädagogische Tagesstätte

-       Heilpädagogisches Heim für Mädchen und Frauen mit verschiedenen Wohngruppen und betreutem Wohnen

-       Staatlich anerk. priv. Förderzentrum,
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (5. - 9. Klasse)

-       Staatlich anerkannte private Berufsschule
(Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsjahre (BVJ/ BIJ) in den Schwerpunkten: Bäckereifach/Gartenbau/ Hauswirtschaft , Pflegedienste/ Gastronomie, EDV/Verkauf, sowie Fachklassen für einzelne Ausbildungsberufe)

-       Sozialpädagogische Fördergruppe für Grundschüler*innen, durchgeführt an der Seerosenschule SFZ Poing.

-       Offene Ganztagsschule

-       u.s.w.

Verbessert werden müsste die ÖPNV-Anbindung von Zinneberg nach Grafing-Bahnhof, um vor allem den jüngeren Schüler*innen eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen.

 

a) Errichtung einer Privatschule durch die Johanniter

 

Auf Initiative der Marktgemeinde Kirchseeon entstand in Kooperation mit den Johannitern und dem Berufsbildungswerk St. Zeno ein Konzept für eine private Fachakademie im Landkreis Ebersberg.

 

In der virtuellen Bürgermeisterdienstbesprechung am 07.02.2022 stellte Olivia Spanier das Projekt des Johanniter Regionalverband München und südöstliches Oberbayern zur Gründung einer Fachakademie für Sozialpädagogik vor (s. Anlage 1).

 

Interessierte mit Mittelschulabschluss, (Fach-)Abitur oder anderweitig abge­schlossener Ausbildung können in verschiedenen Modellen zum staatlich anerkannten Erzieher ausgebildet werden (u.a. duale Ausbildung im „Optiprax-Modell“).

 

Geplant ist der Start der Fachakademie für Sozialpädagogik mit einer Ausbildungsklasse im September 2022 (25 Studierende), die die klassische vierjährige Ausbildung zum Erzieher durchlaufen (Mindestvoraussetzung mittlerer Schulabschluss).

 

Im September 2023 startet die Ausbildung 25 dualer Studierende im „Optiprax-Modell“ in Kooperation mit Kindertagesseinrichtungen des Landkreises Ebersberg als Ausbildungs­stellen. Die Studierenden sind ab Start der dualen Ausbildung an zwei Tagen in der Woche in einer Kita tätig und lernen an drei Tagen in der Woche in der Akademie. In den darauf­folgenden Jahren wird die Fachakademie jeweils mindestens eine weitere Klasse, nach Möglichkeit in Form der dualen Optiprax-Ausbildung aufnehmen.

 

Die Kosten müssten von den Gemeinden und u.U. auch vom Landkreis getragen werden“. Martin Swoboda, Vorstand Johanniter Regionalverband, betonte, dass es für Bayern noch keine „Blaupause“ für ein solches Finanzierungs-Modell gäbe.

 

Zur Finanzierung der privaten, zunächst staatlich zu genehmigenden und später staatlich anerkannten Fachakademie weißt die Verwaltung darauf hin, dass eine kommunale Betei­ligung nicht vorgesehen ist.

 

Vor dem Hintergrund von Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Grundgesetz wonach die Errichtung zu ge­nehmigen ist, „wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“, unterstützt der Staat die Privatschulen finanziell: Die Träger können „aus­kömmliche“ staatliche Zuschüsse (Schulgeldersatz, Klassenboni, Betriebszuschuss) beantragen und verlangen regelmäßig kein Schulgeld. Auch die Johanniter würden auf ein Schulgeld verzichten.

 

Nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG ersetzt der Staat das Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich anerkannten Ersatzschule (...) besuchen, bis zu 110 EUR je Unterrichtsmonat. „Das Schulgeld wird in Höhe des von der jeweiligen Schule erhobenen Betrags bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen ersetzt.“ § 22 Abs. 1 AVBaySchFG.

 

Für den notwendigen Personalaufwand und Schulaufwand staatlich anerkannter Fach­akademien erhält der Schulträger gemäß Art. 41 Abs. 1 Satz 1, 3 Ziffer 3 BaySchFG einen Betriebszuschuss in Höhe von 100 % des Lehrpersonalaufwands.

 

Ersatzschulen, wie eine private Fachakademie, haben keinen Anspruch auf die Erhebung von Gastschulbeiträgen. Aktuell besuchen 156 Vollzeit- und 262 Teilzeitschüler*innen aus dem Landkreis Ebersberg staatliche Fachakademien in der Landeshauptstadt München sowie den Landkreisen Starnberg und Freising.

 

Fazit der Schulverwaltung:

 

·         Die geplante private Fachakademie für Sozialpädagogik schließt eine große Lücke in der beruflichen Fachkräfteausbildung im Landkreis Ebersberg und ersetzt ggf. die staatliche Fachakademie innerhalb des geplanten Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof. Für die Kindertagesstätten im Landkreis Ebersberg wäre dieses Ausbildungsangebot sehr wichtig, um das dringend benötigte Personal auf diesem Wege generieren zu können. Das vor allem sehr zeitnahe Angebot ist damit sehr zu begrüßen.

 

·         Von einer engen Zusammenarbeit, insbesondere mit der geplanten Berufsfachschule für Kinderpflege, würden beide Einrichtungen profitieren.

 

·         Eine finanzielle Beteiligung seitens des Landkreises Ebersberg ist rechtlich nicht vorgesehen und aufgrund staatlicher Zuschüsse wohl auch nicht erforderlich. Es geht im Wesentlichen aber um eine Finanzierung der Deckungslücke bis zur staatlichen Anerkennung (und damit staatlichen Finanzierung) nach dem vierten Schuljahr.

 

·         Der Vorteil dieses privaten Konzepts gegenüber einer staatlichen Lösung liegt insbesondere darin, dass die Schule sehr zeitnah starten könnte. Eine staatliche Fachakademie würde vom Kultusministerium erst aufbauend auf eine existierende Berufsfachschule für Kinderpflege genehmigt werden, also erst in voraussichtlich mindestens drei Jahren. Dieser Vorlauf ist bei einer Privatschule nicht Voraussetzung. 

 

 

b) Antrag der CSU/FDP Fraktion vom 25.02.2022 (s. Anlage 2):

 

Auf die private Fachakademie der Johanniter hat der Landkreis Ebersberg keinen unmittel­baren Einfluss. Im Rahmen der Gespräche mit den Beteiligten kann dieser Vorschlag weiter verfolgt werden.

 

Die Berufsfachschule für Kinderpflege kann der Landkreis sowohl in Grafing-Bahnhof als auch in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb ansiedeln. Im Raumprogramm sind speziell für die Berufsfachschule 24 Räume mit einer Gesamtfläche von 1.229 m² vorgesehen. Bei einer Unterbringung außerhalb des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof kommen noch anteilig „Allgemeine Flächen“ (Mehrzweck-, Gruppen- und Ausweichräume, Personalräume, ...) dazu. Der tatsächliche Flächenbedarf müsste schulaufsichtlich geprüft werden.

 

Bei der Finanzierung muss zwischen der privaten Fachakademie und der voraussichtlich staatlichen Berufsfachschule unterschieden werden. Während der Landkreis die Errichtung, Ausstattung und Unterhalt der Berufsfachschule für Kinderpflege in eigener Trägerschaft selbst finanzieren muss, obliegt dieser Sachaufwand für die private Fachakademie ausschließlich den privaten Träger.

 

Die staatlichen Zuschüsse, die es – in reduzierter Höhe – auch schon vor der staatlichen Anerkennung gibt, wurden oben bereits erläutert. Der Landkreis könnte z.B. Kontakte zu externen Stiftungen aufnehmen und / oder die Bereitstellung eines zinslosen Darlehens prüfen. Der Landrat steht einer finanziellen Beteiligung des Landkreises für die in den ersten vier Schuljahren entstehende Deckungslücke (ca. insgesamt 1,3 Mio. Euro abzüglich möglicher Zuwendungen durch Stiftungen oder Dritte) aufgeschlossen gegenüber, da dies aus o.g. Gründen auch im Sinne der Gemeinden bzw. letztlich auch der betroffenen Familien im Landkreis ist.

 

Auch die Sicherstellung einer gleichberechtigten Ausbildung von Beschäftigten der Johanniter und anderen sozialen und öffentlichen Trägern muss geprüft werden und ggf. vertraglich fixiert werden.

c) Berufsfachschule für Kinderpflege

Auch die im November 2021 vom Kultusministerium genehmigte Berufsfachschule für Kinderpflege sollte möglichst zeitnah ihren Betrieb aufnehmen. Landrat Robert Niedergesäß hat das Ziel eines Schulstarts zum Schuljahr 2023/2024 vorgeschlagen. Der Schulbetrieb könnte vorübergehend (Vorläuferklassen) oder dauerhaft auch in angemieteten Räumen stattfinden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, entsprechende Räumlichkeit im Landkreis Ebersberg zu suchen und Möglichkeiten auszuloten. Dabei soll u.a. auch mit dem Berufsbildungswerk St. Zeno geprüft werden, ob die BFS dort vorübergehend oder dauerhaft untergebracht werden kann. Ob eine dauerhafte Unterbringung im geplanten Berufsschulzentrum in Grafing-Bahnhof organisatorisch wie wirtschaftlich sinnvoll ist, soll zum gegebenen Zeitpunkt in Abwägung mit anderen Lösungen entschieden werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag.

Vorschlag der Verwaltung:

 

1.    Mit beiden o.g. Einrichtungen soll zur Errichtung einer Berufsfachschule für Kinderpflege und einer Fachakademie für Sozialpädagogik im Landkreis Ebersberg verhandelt werden wobei das Kultusministerium geeignet einzubinden ist.

2.    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, die Fachakademie für Sozialpädagogik anfangs in St. Zeno, Kirchseeon zu starten und diese nach Verhandlungen mit den Schwestern vom Guten Hirten später nach den geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in die dort freien Räume nach Schloss Zinneberg umzuziehen.

3.    Es ist zu prüfen, neben der Fachakademie für Sozialpädagogik auch Räumlichkeiten zur Unterbringung der schulaufsichtlich bereits genehmigten Berufsfachschule für Kinderpflege in St. Zeno dauerhaft oder ggf. vorübergehend bis zur Errichtung des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof unterzubringen.

4.    Die Kreisverwaltung soll die Finanzierung der ersten vier Jahre bis zur staatlichen Anerkennung auch z.B. unter möglicher Einbindung von externen Stiftungen / zinslosen Darlehen prüfen und einen Vorschlag erarbeiten.

5.    Es ist zu prüfen, wie eine gleichberechtigte Ausbildung von Beschäftigten der Johanniter und anderen sozialen und öffentlichen Trägern gewährleistet werden kann, um eine Abweisung von Ausbildungswilligen im Landkreis Ebersberg zu vermeiden.

6.    Dem SFB-Ausschuss ist in seiner Sitzung am 13.07.2022 über den Vollzug Bericht zu erstatten.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Ausgehend von einem Baukostenindex in Höhe von 1.560 EUR je Quadratmeter Haupt­nutzfläche würde sich der Landkreis mehr als 3 Mio. EUR sparen, wenn die Berufsfach­schule für Kinderpflege und die Fachakademie mit zusammen 1.942 m² nicht selbst errichtet, sondern auf Schloss Zinneberg und / oder in Sankt Zeno oder anderen freien Räumlichkeiten untergebracht würden und der Landkreis nur für die Nebenkosten aufkommen müsste.