a) Errichtung einer Privatschule durch die Johanniter
b) Antrag der CSU/FDP Fraktion vom 25.02.2022
c) Berufsfachschule für Kinderpflege
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 10.04.2019, 27.06.2019 und 01.10.2019
zuletzt im SFB-Ausschuss am 11.03.2020, TOP 7ö
Nach dem Bericht über den Planungsstand hat der SFB-Ausschuss am 11.03.2020 die Verwaltung beauftragt,
1.
auf
der Basis des vorgestellten Raumprogrammes die schulaufsichtliche
Genehmigung für die Berufsschule, die Berufsfachschule und die Fachakademie
einzuholen.
2.
mit
der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg über eine künftige
Kooperation zu verhandeln und dem SFB-Ausschuss entsprechend zu
berichten.
Zu 1.:
Den von unseren externen Beratern erarbeitete Raumbedarf hat die Regierung von Oberbayern (mit leichten Anpassungen) im Mai letzten Jahres schulaufsichtlich grundsätzlich anerkannt. Grundlage für die Schulaufsichtliche Genehmigung bilden dann die konkreten Baupläne.
Die Bauleitplanung für das vorgesehene Grundstück wurde mit dem Aufstellungsbeschluss Ende 2019 eingeleitet und wird nach derzeitiger Schätzung der Stadt Grafing wohl frühestens 2023 abgeschlossen sein. Bislang wurden die Erschließung und die verkehrliche Anbindung gesichert; die Bürger- und Behördenbeteiligung steht aber noch aus.
Prof. Dr. Piazolo hat am 29.11.2021 die Zustimmung des Finanzministeriums zur Errichtung einer Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege im Landkreis Ebersberg mitgeteilt (Anlage 3).
Zu2.:
Zum Standort Grafing-Bahnhof bietet sich auf Schloss Zinneberg die Möglichkeit, nach Renovierung Räume für die Fachakademie für Sozialpädagogik unterzubringen und so die Bau- und Investitionskosten des Berufsschulzentrums deutlich zu reduzieren.
Im Rahmen des Raumprogramms würden in der Außenstelle neben den Unterrichtsflächen der Fachakademie im Umfang von 713 m² auch „allgemeine Flächen“ für Verwaltung, Pädagogisches Personal, Lager etc. realisiert, deren Umfang noch schulaufsichtlich ermittelt wird.
Ein weiterer Vorteil sind die dortigen Synergien zwischen der vorwiegend fachtheoretischen Ausbildung an der Fachakademie und dem Praxisbezug durch die verschiedenen Angebote der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg:
- Kinderkrippe „Guter Hirte“
- Heilpädagogische Tagesstätte
- Heilpädagogisches Heim für Mädchen und Frauen mit verschiedenen Wohngruppen und betreutem Wohnen
-
Staatlich anerk. priv. Förderzentrum,
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (5. - 9. Klasse)
-
Staatlich anerkannte private Berufsschule
(Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsjahre (BVJ/ BIJ) in den
Schwerpunkten: Bäckereifach/Gartenbau/ Hauswirtschaft , Pflegedienste/
Gastronomie, EDV/Verkauf, sowie Fachklassen für einzelne Ausbildungsberufe)
- Sozialpädagogische Fördergruppe für Grundschüler*innen, durchgeführt an der Seerosenschule SFZ Poing.
- Offene Ganztagsschule
- u.s.w.
Verbessert werden müsste die ÖPNV-Anbindung von Zinneberg nach Grafing-Bahnhof, um vor allem den jüngeren Schüler*innen eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
a) Errichtung
einer Privatschule durch die Johanniter
Auf Initiative der
Marktgemeinde Kirchseeon entstand in Kooperation mit den Johannitern und dem
Berufsbildungswerk St. Zeno ein Konzept für eine private Fachakademie im
Landkreis Ebersberg.
In der virtuellen
Bürgermeisterdienstbesprechung am 07.02.2022 stellte Olivia Spanier das Projekt
des Johanniter Regionalverband München und südöstliches Oberbayern zur Gründung
einer Fachakademie für Sozialpädagogik vor (s. Anlage 1).
Interessierte mit
Mittelschulabschluss, (Fach-)Abitur oder anderweitig abgeschlossener Ausbildung
können in verschiedenen Modellen zum staatlich anerkannten Erzieher ausgebildet
werden (u.a. duale Ausbildung im „Optiprax-Modell“).
Geplant ist der Start der
Fachakademie für Sozialpädagogik mit einer Ausbildungsklasse im September 2022 (25 Studierende), die
die klassische vierjährige Ausbildung zum Erzieher durchlaufen
(Mindestvoraussetzung mittlerer Schulabschluss).
Im September 2023 startet die Ausbildung 25 dualer Studierende im „Optiprax-Modell“
in Kooperation mit Kindertagesseinrichtungen des Landkreises Ebersberg als
Ausbildungsstellen. Die Studierenden sind ab Start der dualen Ausbildung an
zwei Tagen in der Woche in einer Kita tätig und lernen an drei Tagen in der
Woche in der Akademie. In den darauffolgenden Jahren wird die Fachakademie
jeweils mindestens eine weitere Klasse, nach Möglichkeit in Form der dualen
Optiprax-Ausbildung aufnehmen.
„Die
Kosten müssten von den Gemeinden und u.U. auch vom Landkreis getragen werden“.
Martin Swoboda, Vorstand Johanniter Regionalverband, betonte, dass es für
Bayern noch keine „Blaupause“ für ein solches Finanzierungs-Modell gäbe.
Zur Finanzierung der privaten,
zunächst staatlich zu genehmigenden und später staatlich anerkannten
Fachakademie weißt die Verwaltung darauf hin, dass eine kommunale Beteiligung
nicht vorgesehen ist.
Vor dem Hintergrund von Art. 7 Abs. 4
Satz 3 Grundgesetz wonach die Errichtung zu genehmigen ist, „wenn die privaten Schulen in ihren
Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer
Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine
Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert
wird“, unterstützt der Staat die Privatschulen finanziell: Die Träger
können „auskömmliche“ staatliche
Zuschüsse (Schulgeldersatz, Klassenboni, Betriebszuschuss) beantragen und
verlangen regelmäßig kein Schulgeld. Auch die Johanniter würden auf ein
Schulgeld verzichten.
Nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG ersetzt
der Staat das Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich anerkannten
Ersatzschule (...) besuchen, bis zu 110 EUR je Unterrichtsmonat. „Das Schulgeld wird in Höhe des von der
jeweiligen Schule erhobenen Betrags bis zu den gesetzlich festgelegten
Höchstbeträgen ersetzt.“ § 22 Abs. 1 AVBaySchFG.
Für den notwendigen Personalaufwand
und Schulaufwand staatlich anerkannter Fachakademien erhält der Schulträger gemäß
Art. 41 Abs. 1 Satz 1, 3 Ziffer 3 BaySchFG einen Betriebszuschuss in Höhe von
100 % des Lehrpersonalaufwands.
Ersatzschulen, wie eine private
Fachakademie, haben keinen Anspruch auf die Erhebung von Gastschulbeiträgen.
Aktuell besuchen 156 Vollzeit- und 262 Teilzeitschüler*innen aus dem Landkreis
Ebersberg staatliche Fachakademien in der Landeshauptstadt München sowie den Landkreisen Starnberg und Freising.
Fazit der Schulverwaltung:
·
Die geplante private Fachakademie für Sozialpädagogik
schließt eine große Lücke in der beruflichen Fachkräfteausbildung im Landkreis
Ebersberg und ersetzt ggf. die staatliche Fachakademie innerhalb des geplanten
Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof. Für die Kindertagesstätten im Landkreis
Ebersberg wäre dieses Ausbildungsangebot sehr wichtig, um das dringend
benötigte Personal auf diesem Wege generieren zu können. Das vor allem sehr
zeitnahe Angebot ist damit sehr zu begrüßen.
·
Von einer engen Zusammenarbeit, insbesondere mit der
geplanten Berufsfachschule für Kinderpflege, würden beide Einrichtungen
profitieren.
·
Eine finanzielle Beteiligung seitens des Landkreises
Ebersberg ist rechtlich nicht vorgesehen und aufgrund staatlicher Zuschüsse
wohl auch nicht erforderlich. Es geht im Wesentlichen aber um eine Finanzierung
der Deckungslücke bis zur staatlichen Anerkennung (und damit staatlichen
Finanzierung) nach dem vierten Schuljahr.
·
Der Vorteil dieses privaten Konzepts gegenüber einer
staatlichen Lösung liegt insbesondere darin, dass die Schule sehr zeitnah
starten könnte. Eine staatliche Fachakademie würde vom Kultusministerium erst
aufbauend auf eine existierende Berufsfachschule für Kinderpflege genehmigt
werden, also erst in voraussichtlich mindestens drei Jahren. Dieser Vorlauf ist
bei einer Privatschule nicht Voraussetzung.
b) Antrag der
CSU/FDP Fraktion vom 25.02.2022 (s. Anlage 2):
Auf die private Fachakademie der Johanniter
hat der Landkreis Ebersberg keinen unmittelbaren Einfluss. Im Rahmen der
Gespräche mit den Beteiligten kann dieser Vorschlag weiter verfolgt werden.
Die Berufsfachschule für Kinderpflege
kann der Landkreis sowohl in Grafing-Bahnhof als auch in geeigneten
Räumlichkeiten außerhalb ansiedeln. Im Raumprogramm sind speziell für die
Berufsfachschule 24 Räume mit einer Gesamtfläche von 1.229 m² vorgesehen. Bei
einer Unterbringung außerhalb des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof kommen
noch anteilig „Allgemeine Flächen“ (Mehrzweck-, Gruppen- und Ausweichräume,
Personalräume, ...) dazu. Der tatsächliche Flächenbedarf müsste
schulaufsichtlich geprüft werden.
Bei der Finanzierung muss zwischen
der privaten Fachakademie und der voraussichtlich staatlichen Berufsfachschule
unterschieden werden. Während der Landkreis die Errichtung, Ausstattung und
Unterhalt der Berufsfachschule für Kinderpflege in eigener Trägerschaft selbst
finanzieren muss, obliegt dieser Sachaufwand für die private Fachakademie ausschließlich
den privaten Träger.
Die staatlichen
Zuschüsse, die es – in reduzierter Höhe – auch schon vor der staatlichen
Anerkennung gibt, wurden oben bereits erläutert. Der Landkreis könnte z.B.
Kontakte zu externen Stiftungen aufnehmen und / oder die Bereitstellung eines
zinslosen Darlehens prüfen. Der Landrat steht einer finanziellen Beteiligung
des Landkreises für die in den ersten vier Schuljahren entstehende
Deckungslücke (ca. insgesamt 1,3 Mio. Euro abzüglich möglicher Zuwendungen
durch Stiftungen oder Dritte) aufgeschlossen gegenüber, da dies aus o.g.
Gründen auch im Sinne der Gemeinden bzw. letztlich auch der betroffenen
Familien im Landkreis ist.
Auch die Sicherstellung einer
gleichberechtigten Ausbildung von Beschäftigten der Johanniter und anderen
sozialen und öffentlichen Trägern muss geprüft werden und ggf. vertraglich
fixiert werden.
c) Berufsfachschule für Kinderpflege
Auch die im November
2021 vom Kultusministerium genehmigte Berufsfachschule für Kinderpflege sollte
möglichst zeitnah ihren Betrieb aufnehmen. Landrat Robert Niedergesäß hat das
Ziel eines Schulstarts zum Schuljahr 2023/2024 vorgeschlagen. Der Schulbetrieb
könnte vorübergehend (Vorläuferklassen) oder dauerhaft auch in angemieteten
Räumen stattfinden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, entsprechende
Räumlichkeit im Landkreis Ebersberg zu suchen und Möglichkeiten auszuloten.
Dabei soll u.a. auch mit dem Berufsbildungswerk St. Zeno geprüft werden, ob die
BFS dort vorübergehend oder dauerhaft untergebracht werden kann. Ob eine dauerhafte
Unterbringung im geplanten Berufsschulzentrum in Grafing-Bahnhof
organisatorisch wie wirtschaftlich sinnvoll ist, soll zum gegebenen Zeitpunkt
in Abwägung mit anderen Lösungen entschieden werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung
über den Antrag.
Vorschlag der Verwaltung:
1.
Mit
beiden o.g. Einrichtungen soll zur Errichtung einer Berufsfachschule für
Kinderpflege und einer Fachakademie für Sozialpädagogik im Landkreis Ebersberg
verhandelt werden wobei das Kultusministerium geeignet einzubinden ist.
2.
In
diesem Zusammenhang ist zu prüfen, die Fachakademie für Sozialpädagogik anfangs
in St. Zeno, Kirchseeon zu starten und diese nach Verhandlungen mit den
Schwestern vom Guten Hirten später nach den geplanten Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen in die dort freien Räume nach Schloss Zinneberg umzuziehen.
3.
Es
ist zu prüfen, neben der Fachakademie für Sozialpädagogik auch Räumlichkeiten
zur Unterbringung der schulaufsichtlich bereits genehmigten Berufsfachschule
für Kinderpflege in St. Zeno dauerhaft oder ggf. vorübergehend bis zur Errichtung
des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof unterzubringen.
4.
Die
Kreisverwaltung soll die Finanzierung der ersten vier Jahre bis zur staatlichen
Anerkennung auch z.B. unter möglicher Einbindung von externen Stiftungen /
zinslosen Darlehen prüfen und einen Vorschlag erarbeiten.
5.
Es
ist zu prüfen, wie eine gleichberechtigte Ausbildung von Beschäftigten der
Johanniter und anderen sozialen und öffentlichen Trägern gewährleistet werden
kann, um eine Abweisung von Ausbildungswilligen im Landkreis Ebersberg zu
vermeiden.
6.
Dem
SFB-Ausschuss ist in seiner Sitzung am 13.07.2022 über den Vollzug Bericht zu
erstatten.
Auswirkung auf den Haushalt:
Ausgehend von einem Baukostenindex in Höhe von 1.560 EUR je Quadratmeter Hauptnutzfläche würde sich der Landkreis mehr als 3 Mio. EUR sparen, wenn die Berufsfachschule für Kinderpflege und die Fachakademie mit zusammen 1.942 m² nicht selbst errichtet, sondern auf Schloss Zinneberg und / oder in Sankt Zeno oder anderen freien Räumlichkeiten untergebracht würden und der Landkreis nur für die Nebenkosten aufkommen müsste.