Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss 22.02.2021, TOP 7 und am Datum, TOP 7 Ö
Kreistag am 15.03.2021, TOP 4 Ö
Der Kreistag hatte am 15.03.2021 die
Aufnahme des Grundstückes in die Unternehmenssatzung des WBE gKU beschlossen.
Es wurde im November 2021 mit dem Bau des Personalwohnbaus begonnen. Das
Wohngebäude ist ein Holzmodulbau, dass nach KFW Standards gebaut werden konnte.
Der Bau hat insgesamt 3,2 Mio. € gekostet und ist mit 60 % Zuschuss, durch das
KOMMWFP und KFW, gefördert. Dadurch können günstige Wohnungen zum
Quadratmeterpreis von 8,50 € angeboten werden. Die Wohnungen werden am
01.08.2022 vom Klinikpersonal bezogen.
Damit die WBE die Vorteile einer
Kommune ausschöpfen kann, wird eine Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen den
Wohnbaugesellschaft gKU und dem Landkreis Ebersberg geschlossen. Darin werden
die finanziellen Vorteile und Rechte an die WBE weitergeben.
Die Besonderheit an dieser
Gemeinschaftszweckvereinbarung ist, dass unter § 7 Belegungsrecht der
Gemeinschaftszweckvereinbarung folgendes geregelt ist: „Der Landkreis Ebersberg belegt die Wohnungen nur mit Bediensteten des
Klinikpersonals. Die Wohnbaugesellschaft wird einen Mietvertrag mit der
Kreisklinik Ebersbergs schließen. Die einzelnen Mietverträge für die
Personalwohnungen werden ausschließlich direkt mit der Bediensteten durch die
Kreisklinik Ebersberg abgeschlossen. Damit geht die Entscheidung der Belegung
der Wohnungen auf die Kreisklinik Ebersberg über, d.h., evtl. Mietausfälle z.B.
beim Wohnungswechsel wären ebenfalls von der Kreisklinik zu tragen.“
Die Gemeinschaftszweckvereinbarung (GVZ) wurde am 24.05.2022 in der Verwaltungsratssitzung der WBE gKU beschlossen. Nun muss der Kreistag die GVZ beschließen, damit der Landrat diese unterzeichnen kann.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss
empfohlen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen. Sie ist Anlage zum Protokoll.
2. Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, die Gemeinschaftszweckvereinbarung zu unterzeichnen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine.