Betreff
Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU; Gemeinschaftszweckvereinbarung Landkreis Ebersberg - WBE gKU
Vorlage
2022/0706/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss 22.02.2021, TOP 7 und am Datum, TOP 7 Ö

Kreistag am 15.03.2021, TOP 4 Ö

 

 

Der Kreistag hatte am 15.03.2021 die Aufnahme des Grundstückes in die Unternehmenssatzung des WBE gKU beschlossen. Es wurde im November 2021 mit dem Bau des Personalwohnbaus begonnen. Das Wohngebäude ist ein Holzmodulbau, dass nach KFW Standards gebaut werden konnte. Der Bau hat insgesamt 3,2 Mio. € gekostet und ist mit 60 % Zuschuss, durch das KOMMWFP und KFW, gefördert. Dadurch können günstige Wohnungen zum Quadratmeterpreis von 8,50 € angeboten werden. Die Wohnungen werden am 01.08.2022 vom Klinikpersonal bezogen.

 

Damit die WBE die Vorteile einer Kommune ausschöpfen kann, wird eine Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen den Wohnbaugesellschaft gKU und dem Landkreis Ebersberg geschlossen. Darin werden die finanziellen Vorteile und Rechte an die WBE weitergeben.

 

Die Besonderheit an dieser Gemeinschaftszweckvereinbarung ist, dass unter § 7 Belegungsrecht der Gemeinschaftszweckvereinbarung folgendes geregelt ist: „Der Landkreis Ebersberg belegt die Wohnungen nur mit Bediensteten des Klinikpersonals. Die Wohnbaugesellschaft wird einen Mietvertrag mit der Kreisklinik Ebersbergs schließen. Die einzelnen Mietverträge für die Personalwohnungen werden ausschließlich direkt mit der Bediensteten durch die Kreisklinik Ebersberg abgeschlossen. Damit geht die Entscheidung der Belegung der Wohnungen auf die Kreisklinik Ebersberg über, d.h., evtl. Mietausfälle z.B. beim Wohnungswechsel wären ebenfalls von der Kreisklinik zu tragen.“

 

Die Gemeinschaftszweckvereinbarung (GVZ) wurde am 24.05.2022 in der Verwaltungsratssitzung der WBE gKU beschlossen. Nun muss der Kreistag die GVZ beschließen, damit der Landrat diese unterzeichnen kann.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Zum Zeitpunkt der Ladung hat die Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses noch nicht stattgefunden. Die Beratungsergebnisse werden in der Kreistagssitzung vorgetragen!

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.   Die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen. Sie ist Anlage zum Protokoll.

2.   Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, die Gemeinschaftszweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine.