Betreff
Gründung einer Berufsfachschule für Kinderpflege in Kirchseeon
Vorlage
2022/0793
Aktenzeichen
1/11/Schulen
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

zuletzt im SFB-Ausschuss am 11.03.2020, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 7ö (CSU-Antrag)

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9ö (CSU/FDP-Antrag, SPD-Antrag)

SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 7ö (SPD-Antrag)

KSA am 18.07.2022, TOP 14ö (AfD-Antrag)

 

Die im November 2021 vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigte Berufsfachschule für Kinderpflege soll möglichst zum Schuljahr 2023/24 ihren Betrieb aufnehmen.

 

In der letzten Sitzung hat der SFB-Ausschuss die „Verwaltung beauftragt, mit der Stiftung St. Zeno zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang das geplante staatliche Berufsschulzentrum vorläufig gegründet und bis zur Errichtung des Gebäudes am Standort Grafing-Bahnhof am Standort des Berufsbildungswerks Kirchseeon untergebracht werden kann und welche Kosten der Landkreis zu tragen hätte.“ Es wird festgestellt, dass die Trägerschaft für das Berufsschulzentrum beim Landkreis verbleibt.

 

Mit der Stiftung St. Zeno Kirchseeon und deren Berufsbildungswerk wurden in der Zwischenzeit mehrfach Räume besichtigt und die angebotenen Flächen mit dem Soll-Raumprogramm abgeglichen. Die vorgesehenen Räume reichen grundsätzlich sowohl für die Berufsfachschule für Kinderpflege als auch für die Fachakademie für Sozialpädagogik der Johanniter aus, wobei Mehrfachnutzungen eingeplant sind und die Sollflächen mehrfach in noch tolerablem Umfang unterschritten werden.

 

 

SOLL

IST

Davon BFS

Allgemeine Flächen

2.565,00 qm

716,09 qm

358,05 qm

Mitbenutzung von Flächen

 

1.760,00 qm

880,00 qm

BFS Kinderpflege

1.229,00 qm

858,69 qm

858,69 qm

Summe:

3.794,00 qm

3.334,78 qm

2.096,74 qm

 

Zur Einschätzung, ob die Räumlichkeiten für die Unterbringung beider Schulen dennoch ausreichen, haben wir die Regierung von Oberbayern um schulaufsichtliche Einschätzung gebeten. Hierzu wird insbesondere noch der Raumbedarf der privaten Fachakademie geprüft. Im sog. „Schulhausergänzungsbau“ und umliegenden Bauteilen auf dem Gelände der Stiftung St. Zeno in Kirchseeon stehen nach Einschätzung der Verwaltung ausreichend Räumlichkeiten für die parallele Unterbringung beider Schulen zur Verfügung.

 

Die Stiftung St. Zeno bietet dem Landkreis einen Mietvertrag an, dessen Konditionen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Durch die Nutzung bestehender, ertüchtigter Räumlichkeiten kann der Neubau in Grafing-Bahnhof entsprechend kleiner ausfallen. Dadurch können die beim Bau entstehenden Co2-Emmissionen ebenso verringert werden, wie die versiegelte Fläche.

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung der Berufsfachschule für Kinderpflege zum Schuljahr 2023/24 in die Wege zu leiten und die schulaufsichtliche Genehmigung zu beantragen.

2.    Der Landkreis mietet von der Stiftung St. Zeno geeignete Räume für die Unterbringung der Berufsfachschule für Kinderpflege an.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stiftung St. Zeno einen Mietvertrag zunächst über 15 Jahre abzuschließen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Jahresmiete in Höhe von 75.482,64 € im Jahr 2023, ab 2024 rund 231.000 € mit Index jährlich steigend.