Betreff
Kreisklinik Ebersberg gGmbH; Information über die finanzielle Situation der Kreisklinik, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2022
Vorlage
2022/0796
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellte an den Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022 und an den Kreistag am 24.10.2022 folgenden Antrag:

Jährlich sollen bereits für die Haushaltsberatung zur Warteliste im Oktober folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Jahr kann dies für den KSA am 07.11.2022 erfolgen:

·         Die finanzielle Situation der Kreisklinik gGmbH und der MVZ gGmbH anhand der Jahresergebnisse und Bilanzen einschließlich der Verbindlichkeiten und Forderungen

·         Die in Umsetzung begriffenen und alle gemäß dem Wirtschaftsplan 1 der Kreisklinik gGmbH für das kommende und für die folgenden Jahre geplanten Baumaßnahmen (Gesamtkosten, Finanzierung und Beiträge des Landkreises)

·         Die Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der Kreisklinik gGmbH für den fünfjährigen Planungszeitraum (1.5 des Wirtschaftsplans 1 der Kreisklinik gGmbH).

Der Antrag ging am Montag, den 03.10.2022 um 9.44 Uhr im Landratsamt ein, so dass er nicht wie gewünscht am 10.10. und 24.10.2022 behandelt werden konnte, sondern dem Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022 und dem Kreistag am 19.12.2022 vorgelegt wird.

Die bisherige Vorgehensweise und rechtliche Grundlagen stellen sich wie folgt dar:

1. Kreisklinik Ebersberg gGmbH

Gem. § 17 Nr. 6 f der Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH verabschiedet der Aufsichtsrat die jährliche Unternehmensplanung (Wirtschaftsplan, Investitionsplan). Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik gGmbH unterliegt der Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch die Gesellschafterversammlung. Nachdem die Satzung keine Regelungen zur Genehmigung durch die Kreisgremien enthält, ist die Möglichkeit der Weisungserteilung an Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich.

Über die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses entscheidet der Gesellschafter, der durch den Landrat in der Gesellschafterversammlung vertreten wird (§ 11 Abs. 1a Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH). Hierzu wird im Kreistag, nach Vorlage des Jahresergebnisses, der Bilanzsumme und eines Management-Summary-Berichts, jährlich in nicht öffentlicher Sitzung ein Beschluss erwirkt. Im Management-Summary-Bericht ist die Gewinn- und Verlustrechnung im Vergleich zum Vorjahr, eine Übersicht der korrespondieren Posten zum Landkreis, die Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit und Personalsituation und die Entwicklung des Ergebnisses dargestellt.

Die korrespondieren Posten (Ausgleichszahlungen zwischen Landkreis und Kreisklinik - DAWI) werden zum Zeitpunkt der 1. Haushaltslesung dem Kreis- und Strategieausschuss vorgelegt. Der Kreistag beschließt im Rahmen der Haushaltsplanung über die Ausgleichszahlungen. Außerdem werden neue Maßnahmen, an denen der Landkreis mit über 200.000 € (netto) beteiligt sein wird, im Rahmen der Warteliste behandelt.

Erstmalig wurden im Jahr 2021 die Ausgleichszahlungen seit 2016 in einer Übersicht dargestellt. Diese wird zukünftig jährlich mit dem DAWI bekannt gegeben und im Haushaltsplan abgebildet.

Um die Klinik vor Konkurrenz zu schützen, sind folgende Unterlagen nur nichtöffentlich zur Verfügung zu stellen: Jahresergebnis und Bilanz einschließlich der Verbindlichkeiten und Forderungen der Kreisklinik gGmbH.

Sobald die Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, können diese aber auch in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden (zumeist ein Jahr nach Ende des Haushaltsjahres).

2. MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH

Die MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH ist ein Tochterunternehmen der Kreisklinik und wird vom Aufsichtsrat der Muttergesellschaft gesteuert. In der Gesellschafterversammlung ist die Kreisklinik als Gesellschafterin vertreten und nicht der Landkreis. Es bestehen keine Ausgleichszahlungen zwischen Landkreis und MVZ gGmbH.

Auch wenn Geschäfte, die in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fallen, die Zustimmung des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft benötigen (§ 7 Abs. 4 Satzung MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH), ist eine Berichtspflicht analog der Kreisklinik nicht gegeben.

Aus diesen Gründen wurden Jahresabschlüsse, Bilanzen, Wirtschaftspläne und ähnliches bisher dem Landkreis nicht vorgelegt.

Sobald die Jahresabschlussunterlagen im Unternehmensregister hinterlegt sind, können sie öffentlich eingesehen werden.

Auch im Zusammenhang mit dem MVZ ist ein Weisungsrecht gegenüber den vom Landkreis gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats der Kreisklinik durch Gesellschaftsvertrag nicht begründet. Die Aufsichtsräte entscheiden in eigener Verantwortung, ob und in welchem Umfang das von ihnen zu wahrende Unternehmensinteresse die Mitberücksichtigung der Interessen des Landkreises zulässt.

Im Rahmen der Zuständigkeit des Landkreises als Gesellschafter der Kreisklinik sind die notwendigen Sachverhalte, die das MVZ betreffen, dem Kreis- und Strategieausschuss und dem Kreistag vorzulegen. Hierzu zählen gem. § 11 Satzung der Kreisklinik insbesondere:

o   Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Kreisklinik

o   Erwerb, Änderung oder Kündigung von Beteiligungen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Jährlich werden bereits für die Haushaltsberatung zur Warteliste im Oktober folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

·         Das Jahresergebnis und die Bilanz einschließlich der Verbindlichkeiten und Forderungen der Kreisklinik Ebersberg gGmbH. Um die Klinik vor Konkurrenz zu schützen, werden diese Unterlagen nur nichtöffentlich zur Verfügung gestellt. Sobald die Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sind diese auch in öffentlicher Sitzung vorzustellen.

·         Die in Umsetzung begriffenen und alle gemäß dem Wirtschaftsplan 1 der Kreisklinik gGmbH für das kommende und für die folgenden Jahre geplanten Baumaßnahmen (Gesamtkosten, Finanzierung und Beiträge des Landkreises) in öffentlicher Sitzung.

·         Die Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der Kreisklinik gGmbH für den fünfjährigen Planungszeitraum (1.5 des Wirtschaftsplans 1 der Kreisklinik gGmbH) in öffentlicher Sitzung.

·         Von einer generellen Vorlage der Jahresergebnisse, Bilanzen und Wirtschaftspläne der MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH im Kreistag wird abgesehen, da keine Ausgleichszahlungen zwischen dem Landkreis und der MVZ gGmbH existieren und Gesellschafter der MVZ gGmbh die Kreisklinik gGmbH ist.

Im Rahmen der Zuständigkeit des Landkreises als Gesellschafter der Kreisklinik (§ 11 Satzung der Kreisklinik) werden die zu beschließenden Sachverhalte, die das MVZ betreffen, dem KSA und dem Kreistag vorgelegt.

Auswirkung auf den Haushalt:

Durch den Beschluss keine.