Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellte an den Kreis-
und Strategieausschuss am 10.10.2022 und an den Kreistag am 24.10.2022
folgenden Antrag:
Jährlich sollen bereits für die Haushaltsberatung zur
Warteliste im Oktober folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden. In
diesem Jahr kann dies für den KSA am 07.11.2022 erfolgen:
·
Die
finanzielle Situation der Kreisklinik gGmbH und der MVZ gGmbH anhand der Jahresergebnisse
und Bilanzen einschließlich der Verbindlichkeiten und Forderungen
·
Die in
Umsetzung begriffenen und alle gemäß dem Wirtschaftsplan 1 der Kreisklinik
gGmbH für das kommende und für die folgenden Jahre geplanten Baumaßnahmen
(Gesamtkosten, Finanzierung und Beiträge des Landkreises)
·
Die
Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der Kreisklinik gGmbH für den
fünfjährigen Planungszeitraum (1.5 des Wirtschaftsplans 1 der Kreisklinik
gGmbH).
Der Antrag
ging am Montag, den 03.10.2022 um 9.44 Uhr im Landratsamt ein, so dass er nicht
wie gewünscht am 10.10. und 24.10.2022 behandelt werden konnte, sondern dem Kreis-
und Strategieausschuss am 07.11.2022 und dem Kreistag am 19.12.2022 vorgelegt
wird.
Die
bisherige Vorgehensweise und rechtliche Grundlagen stellen sich wie folgt dar:
1.
Kreisklinik Ebersberg gGmbH
Gem. § 17
Nr. 6 f der Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH verabschiedet der
Aufsichtsrat die jährliche Unternehmensplanung (Wirtschaftsplan,
Investitionsplan). Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik gGmbH unterliegt der
Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch die
Gesellschafterversammlung. Nachdem die Satzung keine Regelungen zur Genehmigung
durch die Kreisgremien enthält, ist die Möglichkeit der Weisungserteilung an
Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Eine Beschlussfassung des Kreistages ist
nicht erforderlich.
Über die
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses entscheidet
der Gesellschafter, der durch den Landrat in der Gesellschafterversammlung
vertreten wird (§ 11 Abs. 1a Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH). Hierzu
wird im Kreistag, nach Vorlage des Jahresergebnisses, der Bilanzsumme und eines
Management-Summary-Berichts, jährlich in nicht öffentlicher Sitzung ein Beschluss
erwirkt. Im Management-Summary-Bericht ist die Gewinn- und Verlustrechnung im
Vergleich zum Vorjahr, eine Übersicht der korrespondieren Posten zum Landkreis,
die Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit und Personalsituation und die Entwicklung
des Ergebnisses dargestellt.
Die
korrespondieren Posten (Ausgleichszahlungen zwischen Landkreis und Kreisklinik -
DAWI) werden zum Zeitpunkt der 1. Haushaltslesung dem Kreis- und
Strategieausschuss vorgelegt. Der Kreistag beschließt im Rahmen der
Haushaltsplanung über die Ausgleichszahlungen. Außerdem werden neue Maßnahmen,
an denen der Landkreis mit über 200.000 € (netto) beteiligt sein wird, im
Rahmen der Warteliste behandelt.
Erstmalig
wurden im Jahr 2021 die Ausgleichszahlungen seit 2016 in einer Übersicht dargestellt.
Diese wird zukünftig jährlich mit dem DAWI bekannt gegeben und im Haushaltsplan
abgebildet.
Um die
Klinik vor Konkurrenz zu schützen, sind folgende Unterlagen nur nichtöffentlich
zur Verfügung zu stellen: Jahresergebnis und Bilanz einschließlich der
Verbindlichkeiten und Forderungen der Kreisklinik gGmbH.
Sobald die
Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, können diese aber auch in
öffentlicher Sitzung vorgestellt werden (zumeist ein Jahr nach Ende des
Haushaltsjahres).
2. MVZ
Kreisklinik Ebersberg gGmbH
Die MVZ
Kreisklinik Ebersberg gGmbH ist ein Tochterunternehmen der Kreisklinik und wird
vom Aufsichtsrat der Muttergesellschaft gesteuert. In der Gesellschafterversammlung
ist die Kreisklinik als Gesellschafterin vertreten und nicht der Landkreis. Es
bestehen keine Ausgleichszahlungen zwischen Landkreis und MVZ gGmbH.
Auch wenn
Geschäfte, die in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fallen, die
Zustimmung des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft benötigen (§ 7 Abs. 4
Satzung MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH), ist eine Berichtspflicht analog der
Kreisklinik nicht gegeben.
Aus diesen
Gründen wurden Jahresabschlüsse, Bilanzen, Wirtschaftspläne und ähnliches bisher
dem Landkreis nicht vorgelegt.
Sobald die
Jahresabschlussunterlagen im Unternehmensregister hinterlegt sind, können sie
öffentlich eingesehen werden.
Auch im Zusammenhang
mit dem MVZ ist ein Weisungsrecht gegenüber den vom Landkreis gewählten
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Kreisklinik durch Gesellschaftsvertrag nicht begründet.
Die Aufsichtsräte entscheiden in eigener Verantwortung, ob und in welchem
Umfang das von ihnen zu wahrende Unternehmensinteresse die Mitberücksichtigung
der Interessen des Landkreises zulässt.
Im Rahmen
der Zuständigkeit des Landkreises als Gesellschafter der Kreisklinik sind die
notwendigen Sachverhalte, die das MVZ betreffen, dem Kreis- und
Strategieausschuss und dem Kreistag vorzulegen. Hierzu zählen gem. § 11 Satzung
der Kreisklinik insbesondere:
o Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Kreisklinik
o Erwerb, Änderung oder Kündigung von Beteiligungen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag.
Vorschlag der Verwaltung:
Jährlich werden bereits für die
Haushaltsberatung zur Warteliste im Oktober folgende Informationen zur
Verfügung gestellt:
·
Das Jahresergebnis und die Bilanz einschließlich der Verbindlichkeiten
und Forderungen der Kreisklinik Ebersberg gGmbH. Um die Klinik vor Konkurrenz
zu schützen, werden diese Unterlagen nur nichtöffentlich zur Verfügung
gestellt. Sobald die Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sind
diese auch in öffentlicher Sitzung vorzustellen.
·
Die in Umsetzung begriffenen und alle gemäß dem Wirtschaftsplan 1 der
Kreisklinik gGmbH für das kommende und für die folgenden Jahre geplanten
Baumaßnahmen (Gesamtkosten, Finanzierung und Beiträge des Landkreises) in
öffentlicher Sitzung.
·
Die Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der Kreisklinik gGmbH
für den fünfjährigen Planungszeitraum (1.5 des Wirtschaftsplans 1 der
Kreisklinik gGmbH) in öffentlicher Sitzung.
·
Von einer generellen Vorlage der Jahresergebnisse, Bilanzen und
Wirtschaftspläne der MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH im Kreistag wird
abgesehen, da keine Ausgleichszahlungen zwischen dem Landkreis und der MVZ
gGmbH existieren und Gesellschafter der MVZ gGmbh die Kreisklinik gGmbH ist.
Im
Rahmen der Zuständigkeit des Landkreises als Gesellschafter der Kreisklinik (§
11 Satzung der Kreisklinik) werden die zu beschließenden Sachverhalte, die das
MVZ betreffen, dem KSA und dem Kreistag vorgelegt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch den Beschluss keine.