Im Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022 wurde der
folgende Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beraten:
Jährlich sollen bereits für die Haushaltsberatung zur
Warteliste im Oktober folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden. In
diesem Jahr kann dies für den Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022
erfolgen:
·
Die finanzielle Situation der Kreisklinik gGmbH und
der MVZ gGmbH anhand der Jahresergebnisse und Bilanzen einschließlich der
Verbindlichkeiten und Forderungen
·
Die in Umsetzung begriffenen und alle gemäß dem
Wirtschaftsplan 1 der Kreisklinik gGmbH für das kommende und für die folgenden
Jahre geplanten Baumaßnahmen (Gesamtkosten, Finanzierung und Beiträge des
Landkreises)
·
Die Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der
Kreisklinik gGmbH für den fünfjährigen Planungszeitraum (1.5 des
Wirtschaftsplans 1 der Kreisklinik gGmbH).
Der Kreis- und Strategieausschusses hat
am 07.11.2022 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
Jährlich werden bereits für die Haushaltsberatung zur
Warteliste im Oktober folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
1.
Das
Jahresergebnis und die Bilanz einschließlich der Verbindlichkeiten und
Forderungen der Kreisklinik Ebersberg gGmbH. Um die Klinik vor Konkurrenz zu
schützen, werden diese Unterlagen nur nichtöffentlich zur Verfügung gestellt.
Sobald die Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sind diese auch
in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Für die MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH
wird analog verfahren.
2.
Die in
Umsetzung begriffenen und alle gemäß dem Wirtschaftsplan 1 der Kreisklinik
gGmbH für das kommende und für die folgenden Jahre geplanten Baumaßnahmen
(Gesamtkosten, Finanzierung und Beiträge des Landkreises) in öffentlicher
Sitzung.
3.
Die
Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der Kreisklinik gGmbH für den
fünfjährigen Planungszeitraum (1.5 des Wirtschaftsplans 1 der Kreisklinik
gGmbH) in öffentlicher Sitzung.
Die bisherige Vorgehensweise und rechtliche Grundlagen stellen
sich wie folgt dar:
1. Kreisklinik Ebersberg
gGmbH
Gem. § 17 Nr. 6 f der Satzung der Kreisklinik Ebersberg
gGmbH verabschiedet der Aufsichtsrat die jährliche Unternehmensplanung
(Wirtschaftsplan, Investitionsplan). Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik
gGmbH unterliegt der Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch
die Gesellschafterversammlung. Nachdem die Satzung keine Regelungen zur
Genehmigung durch die Kreisgremien enthält, ist die Möglichkeit der
Weisungserteilung an Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Eine Beschlussfassung
des Kreistages ist nicht erforderlich.
Über die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung
des Ergebnisses entscheidet der Gesellschafter, der durch den Landrat in der
Gesellschafterversammlung vertreten wird (§ 11 Abs. 1a Satzung der Kreisklinik
Ebersberg gGmbH). Hierzu wird im Kreistag, nach Vorlage des Jahresergebnisses,
der Bilanzsumme und eines Management-Summary-Berichts, jährlich in nicht
öffentlicher Sitzung ein Beschluss erwirkt. Im Management-Summary-Bericht ist
die Gewinn- und Verlustrechnung im Vergleich zum Vorjahr, eine Übersicht der
korrespondieren Posten zum Landkreis, die Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit und
Personalsituation und die Entwicklung des Ergebnisses dargestellt.
Die korrespondieren Posten (Ausgleichszahlungen zwischen
Landkreis und Kreisklinik - DAWI) werden zum Zeitpunkt der 1. Haushaltslesung
dem Kreis- und Strategieausschuss vorgelegt. Der Kreistag beschließt im Rahmen
der Haushaltsplanung über die Ausgleichszahlungen. Außerdem werden neue Maßnahmen,
an denen der Landkreis mit über 200.000 € (netto) beteiligt sein wird, im
Rahmen der Warteliste behandelt.
Erstmalig wurden im Jahr 2021 die Ausgleichszahlungen seit
2016 in einer Übersicht dargestellt. Diese wird zukünftig jährlich mit dem DAWI
bekannt gegeben und im Haushaltsplan abgebildet.
Um die Klinik vor Konkurrenz zu schützen, sind folgende
Unterlagen nur nichtöffentlich zur Verfügung zu stellen: Jahresergebnis und Bilanz
einschließlich der Verbindlichkeiten und Forderungen der Kreisklinik gGmbH.
Sobald die Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht
werden, können diese aber auch in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden
(zumeist ein Jahr nach Ende des Haushaltsjahres).
2. MVZ Kreisklinik Ebersberg
gGmbH
Die MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH ist ein
Tochterunternehmen der Kreisklinik und wird vom Aufsichtsrat der
Muttergesellschaft gesteuert. In der Gesellschafterversammlung ist die
Kreisklinik als Gesellschafterin vertreten und nicht der Landkreis. Es bestehen
keine Ausgleichszahlungen zwischen Landkreis und MVZ gGmbH.
Auch wenn Geschäfte, die in die Zuständigkeit der
Gesellschafterversammlung fallen, die Zustimmung des Aufsichtsrats der
Muttergesellschaft benötigen (§ 7 Abs. 4 Satzung MVZ Kreisklinik Ebersberg
gGmbH), ist eine Berichtspflicht analog der Kreisklinik nicht geregelt.
Aus diesen Gründen wurden Jahresabschlüsse, Bilanzen,
Wirtschaftspläne und ähnliches bisher dem Landkreis nicht vorgelegt.
Sobald die Jahresabschlussunterlagen im
Unternehmensregister hinterlegt sind, können sie aber öffentlich eingesehen werden.
Auch im Zusammenhang mit dem MVZ ist ein Weisungsrecht
gegenüber den vom Landkreis gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Kreisklinik durch Gesellschaftsvertrag nicht begründet. Die Aufsichtsräte
entscheiden in eigener Verantwortung, ob und in welchem Umfang das von ihnen zu
wahrende Unternehmensinteresse die Mitberücksichtigung der Interessen des
Landkreises zulässt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Jährlich
werden bereits für die Haushaltsberatung zur Warteliste im Oktober folgende
Informationen zur Verfügung gestellt:
1. Das Jahresergebnis und die Bilanz einschließlich der
Verbindlichkeiten und Forderungen der Kreisklinik Ebersberg gGmbH. Um die
Klinik vor Konkurrenz zu schützen, werden diese Unterlagen nur nichtöffentlich
zur Verfügung gestellt. Sobald die Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht
werden, sind diese auch in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Für die MVZ
Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird analog verfahren.
2. Die in Umsetzung begriffenen und alle gemäß dem
Wirtschaftsplan 1 der Kreisklinik gGmbH für das kommende und für die folgenden
Jahre geplanten Baumaßnahmen (Gesamtkosten, Finanzierung und Beiträge des
Landkreises) in öffentlicher Sitzung.
3. Die Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der Kreisklinik gGmbH für den fünfjährigen Planungszeitraum (1.5 des Wirtschaftsplans 1 der Kreisklinik gGmbH) in öffentlicher Sitzung
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch den Beschluss keine.