Diese Angelegenheit wurde bereit behandelt im:

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022 TOP 9 ö

Die Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen hat die Finanzleitlinie vom 29.02.2016 an folgenden Terminen ausführlich diskutiert und überarbeitet:

 

09.07.2021

24.09.2021

29.10.2021

11.02.2022

08.03.2022

05.05.2022

23.06.2022

15.09.2022

Die Anlage 1 beinhaltet die überarbeitete Finanzleitlinie mit allen Änderungen die bis einschließlich der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 10.10.2022 vorgenommen wurden. Die gelben Markierungen erklären die Änderungen und sind nicht Teil der endgültigen Version.

Die Anlage 2 zeigt eine Übersicht mit den neuen Warnindikatoren. Die Übersicht basiert auf folgenden Prognosewerten:

 

Zu dem Haushaltsplan 2022 wird ab 2023 bis 2031 von einem zusätzlichen Investitionsvolumen in Höhe von 200 Mio. € (gleichmäßig verteilt) ausgegangen. Des Weiteren wird ab 2026 von einer durchschnittlichen jährlichen Abschreibung von 7 Mio. € ausgegangen und ab 2032 werden zusätzlich die zuvor genannten 200 Mio. € über 40 Jahre abgeschrieben. Die Tilgungsdauer der Darlehen beträgt 20 Jahre. Die Aufwendungen entsprechen den Planwerten aus dem Haushaltsplan 2022 und werden ab 2026 mit einer 6%igen Steigerung fortgeschrieben. Die Ergebnisüberschüsse sind ebenfalls gemäß Haushaltsplan 2022 dargestellt und ab 2026 wurden 10 Mio. € angesetzt. Der Ergebnisüberschuss in Höhe von 11,75 Mio.€ in den Jahren 2024 und 2025 wird für die Rückzahlung des Kassenkredites angespart, sodass in diesen Jahren das gesamte Investitionsvolumen durch Kredite finanziert werden muss. Ab 2026 stehen 10 Mio. € Ergebnisüberschuss für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung.

In der Anlage 3 befindet sich die Endfassung der überarbeiteten Finanzleitlinie, die zum Beschluss vorgelegt wird.

In seiner Sitzung am 10.10.2022 fasste der Kreis- und Strategieausschuss folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die überarbeitete Finanzleitlinie (Anlage zum Protokoll) wird mit der neuen Formulierung zur Ziffer 3.2 in Rot genehmigt und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

&

angenommen

Ja 12  Nein 1  Anwesend 13 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Die überarbeitete Finanzleitlinie (Anlage 3) tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Auswirkung auf Haushalt:

Die Einhaltung der Warnindikatoren stellen den Landkreises Ebersberg vor große Herausforderungen.