Diese Angelegenheit wurde bereit behandelt im:
Kreis- und
Strategieausschuss am 10.10.2022 TOP 9 ö
Die Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen
hat die Finanzleitlinie vom 29.02.2016 an folgenden Terminen ausführlich
diskutiert und überarbeitet:
09.07.2021
24.09.2021
29.10.2021
11.02.2022
08.03.2022
05.05.2022
23.06.2022
15.09.2022
Die Anlage 1 beinhaltet
die überarbeitete Finanzleitlinie mit allen Änderungen die bis einschließlich
der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 10.10.2022 vorgenommen
wurden. Die gelben Markierungen erklären die Änderungen und sind nicht Teil der
endgültigen Version.
Die Anlage 2
zeigt eine Übersicht mit den neuen Warnindikatoren. Die Übersicht basiert auf
folgenden Prognosewerten:
Zu dem Haushaltsplan 2022 wird ab 2023 bis 2031 von einem
zusätzlichen Investitionsvolumen in Höhe von 200 Mio. € (gleichmäßig verteilt)
ausgegangen. Des Weiteren wird ab 2026 von einer durchschnittlichen jährlichen
Abschreibung von 7 Mio. € ausgegangen und ab 2032 werden zusätzlich die zuvor
genannten 200 Mio. € über 40 Jahre abgeschrieben. Die Tilgungsdauer der
Darlehen beträgt 20 Jahre. Die Aufwendungen entsprechen den Planwerten aus dem
Haushaltsplan 2022 und werden ab 2026 mit einer 6%igen Steigerung
fortgeschrieben. Die Ergebnisüberschüsse sind ebenfalls gemäß Haushaltsplan
2022 dargestellt und ab 2026 wurden 10 Mio. € angesetzt. Der Ergebnisüberschuss
in Höhe von 11,75 Mio.€ in den Jahren 2024 und 2025 wird für die Rückzahlung
des Kassenkredites angespart, sodass in diesen Jahren das gesamte
Investitionsvolumen durch Kredite finanziert werden muss. Ab 2026 stehen 10
Mio. € Ergebnisüberschuss für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung.
In der Anlage 3 befindet sich die Endfassung der überarbeiteten
Finanzleitlinie, die zum Beschluss vorgelegt wird.
In seiner
Sitzung am 10.10.2022 fasste der Kreis- und Strategieausschuss folgenden
Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Die überarbeitete Finanzleitlinie (Anlage zum
Protokoll) wird mit der neuen Formulierung zur Ziffer 3.2 in Rot genehmigt und
tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die überarbeitete Finanzleitlinie (Anlage 3) tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Auswirkung auf Haushalt:
Die
Einhaltung der Warnindikatoren stellen den Landkreises Ebersberg vor große
Herausforderungen.