Betreff
Rückzahlung und Anpassung des Kassenkredites; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2022
Vorlage
2022/0826
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer an die Landeshauptstadt München ein Kassenkredit i.H.v. 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser ist am 17.12.2025 zurückzuzahlen.

 

Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

 

Mit Schreiben vom 10.11.2022 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022 und im Kreistag am 19.12.2022 über nachstehendes Konzept. Dieses soll, trotz Rückzahlung des Kassenkredits i.H.v. 23,5 Mio. € Ende 2025, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises und seiner Gemeinden erhalten.

 

Folgender Beschluss wird vorgeschlagen:

 

1.    In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird aus den Überschüssen der Haushaltsplanungen jeweils ein Betrag entsprechend 1,5 Punkten der Kreisumlage einer Rücklage zur Tilgung des Kassenkredits zugeführt. Die Regelungen der Finanzleitlinie bleiben davon unberührt.

 

2.    Der Kassenkredit von 23,5 Mio. Euro wird Ende 2025 mithilfe dieser Rücklage und eines neuen Kassenkredits getilgt, der die Differenz zwischen Darlehensbetrag und Rücklage ausgleicht.

 

3.    In 2026 wird das Tilgungsverfahren für diesen neuen Kassenkredit im Rahmen der dann herrschenden Bedingungen und Prozess-Aussichten neu festgelegt.

 

Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Jahr 2022 eine Liquiditätsreserve in Höhe von 8 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredits am 17.12.2025 anzulegen. Das Haushaltsjahr 2022 wird voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss von mehr als 10 Mio. € abschließen.

 

Die Ansparung für die Rückzahlung des Kassenkredits (23,5 Mio. €) würde sich somit um 8 Mio. € verringern. Die verbleibenden 15,5 Mio. € wären in den Folgejahren anzusparen.

 

Rückzahlungsmodelle

 

Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellen sich folgende Alternativen dar:

 

 

1. Alternative

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2. Alternative

Finanz-

Management

3. Alternative

Finanz-

Management

Haushaltsjahr 2022

 

 

 

Bildung einer

Liquiditätsreserve

 

 

8.000.000 €

 

8.000.000 €

Haushaltsjahr 2023

 

 

 

Rücklage

1,5 Kreisumlagepunkte

3.164.180 €

 

 

Liquiditätsreserve

1,5 Kreisumlagepunkte

 

3.164.180 €

 

Liquiditätsreserve

2,1 Kreisumlagepunkte

 

 

5.167.000 €

Haushaltsjahr 2024

 

 

 

Rücklage

1,5 Kreisumlagepunkte

3.164.180 €

 

 

Liquiditätsreserve

1,5 Kreisumlagepunkte

 

3.164.180 €

 

Liquiditätsreserve

2,1 Kreisumlagepunkte

 

 

5.167.000 €

Haushaltsjahr 2025

 

 

 

Rücklage

1,5 Kreisumlagepunkte

3.164.180 €

 

 

Liquiditätsreserve

1,5 Kreisumlagepunkte

 

3.164.180 €

 

Liquiditätsreserve

2,1 Kreisumlagepunkte

 

 

5.167.000 €

Gesamte Rücklage/Liquiditätsreserve

Stand 17.12.2025

9.492.540 €

17.492.540 €

23.500.000 €

Differenz zur Gesamtsumme Kassenkredit 23,5 Mio. € am 17.12.2025

14.007.460 €

6.007.460 €

0 €

 

Auswirkungen auf die Finanzierung

 

Haushaltsjahr 2023

Das geplante Jahresergebnis i.H.v. 5,075 Mio. € kann nicht für die Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Aus diesem Grund sind in entsprechender Höhe Investitionskredite aufzunehmen (Alternative 1 und 2: 3,164 Mio. €, Alternative 3: 5,167 Mio. €). Der aktuelle Zinssatz liegt bei 2,7 % für Investitionskredite.

 

Bei Alternative 1 und 2 würde eine Kreisumlagenerhöhung von 2 Punkte genügen. Alternative 3: Auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplanung 2023 müsste die Kreisumlage um 2,1 Punkte erhöht werden und nicht wie geplant um 2 Punkte. Voraussetzung ist immer, dass die Liquidität in Höhe des Jahresergebnisses vorhanden ist.

 

Haushaltsjahr 2024 und 2025 ff

Das geplante Jahresergebnis i.H.v. 11,75 Mio. € müsste nicht gänzlich für die Ansparung des Kassenkredits verwendet werden. Von den 11,75 Mio. € würde nur ein Betrag i.H.v. 3,164 Mio. € (Alternative 1 und 2) bzw. 5,167 Mio. € (Alternative 3) für die Rückzahlung des Kassenkredits genügen. Somit stünde der restliche Betrag für Investitionen zur Verfügung oder die Kreisumlagenerhöhung fällt geringer aus.

 

Der am 17.12.2025 nicht angesparte Betrag (Alternative 1: 14 Mio. €, Alternative 2: 6 Mio. €) ist zu den dann gegebenen Bedingungen zu finanzieren.

 

Rücklagenbildung 2023 – 2025

 

Die Verwendung des Jahresüberschusses im Rahmen des Haushaltsausgleichs nach § 24 KommHV-Doppik kann seitens des Kreistags erst im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses 2022 (nach Durchführung der örtlichen Prüfung) entschieden werden (Art. 88 Abs. 3 LKrO). Dies wäre für das Jahr 2022 erst ca. im Jahr 2024 möglich. Für die weiteren Jahre verzögert sich dies entsprechend.

 

Der BKPV schlägt deshalb vor, das Instrument der Geldanlage zu nutzen und somit nur einen Aktivtausch in der Bilanz vorzunehmen. Dies kann vom Finanzmanagement umgesetzt werden.

 

Geldanlage

 

Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit sowie einen angemessenen Ertrag zu achten (Art. 68 Abs. 2 Satz 2 LKrO). Ferner ist die rechtzeitige Verfügbarkeit (Liquidität) des angelegten Kapitals sicherzustellen (§ 22 Abs. 1 KommHV-Doppik).  Dabei ist der Sicherheit sowie der Liquidität der Geldanlage gegenüber dem Aspekt der Ertragserwirtschaftung stets eine höhere Priorität beizumessen. Das Kriterium der Sicherheit gilt regelmäßig als gegeben, wenn eine Rückzahlung des gesamten nominalen Kapitals / Kapitalstocks gewährleistet werden kann.

 

Dienstanweisung Geldanlage:

 

„Bei der Beurteilung des Aspekts der Sicherheit ist ebenso das Kreditinstitut, welches die jeweilige Geldanlage anbietet, miteinzubeziehen. Bei der konkreten Beurteilung sind u.a. die rechtliche Absicherung durch die Ausgestaltung der Gewährträgerschaft, die Aufsicht über das Kreditinstitut sowie die bisherigen Erfahrungen und Länge der Geschäftsbeziehungen mit den einzelnen Banken einzubeziehen. Insbesondere ist im Hinblick auf die jeweilige Anlageform und Anlagedauer eine ausreichende Liquidität zu berücksichtigen. Unabhängig von der Art und Laufzeit der Geldanlagen ist stets der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Verwaltung der Kassenmittel, die Liquiditätsplanung sowie die Verwaltung der Geldanlagen liegt als Kassengeschäft im Sinne des § 38 Abs. 1 KommHV-Doppik in der Zuständigkeit der Kreiskasse. Die Entscheidungen über die Auswahl einer konkreten Geldanlage trifft die Leitung der Kreiskasse im Einvernehmen mit dem Sachgebiet 14 (Finanzen, Beteiligungen) und in Abstimmung mit der Abteilungsleitung 1.“

 

Es liegen zum 18.11.2022 folgende vier Angebote für Geldanlagen vor:

 

Anbieter

Anlagenform

Konditionen

Kreissparkasse

Sparkassenbrief

 

3 Monate Laufzeit

1,35 % p.a.

Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV871)

Kapitalisierungsvertrag

Ohne feste Laufzeit

0,5 % p.a.

Die Konditionen werden zum 01.01.2023 aller Voraussicht nach auf das bis dahin gültige Zinsniveau angepasst.

Magral

Festgeldanlage bei einer deutschen Genossenschaftsbank

1 Jahr Festschreibung 2,43 % p.a.

2 Jahre Festschreibung 2,54 % p.a.

3 Jahre Festschreibung 2,48 % p.a.

 

Kapitaldepot bei einer deutschen Lebensversicherung (Mitglied im Sicherungsfonds der Lebensversicherungen

2 Jahre Laufzeit

6 Monate garantiert 1,5 % p.a.

Kündigung jederzeit möglich

 

Mit der Geldanlage bei Festschreibung von einem Jahr könnte in einem Jahr ein Zins in Höhe von über 200.000 € erzielt werden.

 

Sicherstellung der stetigen Zahlungsfähigkeit

 

Gem. Art. 70 Abs. 1 LKrO hat der Landkreis seine stetige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. 

 

Sollte die Liquidität im Jahr 2023 durch unvorhergesehene Ereignisse gefährdet sein, bestehen folgende Möglichkeiten: Zum einen kann der Kassenkredit von der Kreisklinik zurückgefordert werden – diese müsste folglich selbst einen Kassenkredit aufnehmen. Zum anderen kann der Landkreis einen weiteren Kassenkredit aufnehmen. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag an Kassenkrediten soll ein Fünftel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen. Im Haushaltsjahr 2023 sind 194.958.794,00 € Einzahlung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit geplant, somit könnte in der Haushaltssatzung der Höchstbetrag der Kassenkredite auf bis zu 38.000.000 € festgesetzt werden (Art. 67 Abs. 2 LkrO).

 

Fazit

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Umsetzung der 3. Alternative zu planen, da in diesem Fall der Kassenkredit vollständig zurückgezahlt werden kann und positive Jahresergebnisse ab 2026 für Investitionen benötigt werden – gerade im Hinblick auf die Umsetzung der beiden großen Projekte Gymnasium Poing und Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing-Bahnhof.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

Auswirkung auf den Haushalt:

3. Alternative Finanzmanagement

Haushaltsjahr 2022

 

Bildung einer

Liquiditätsreserve

 

8.000.000 €

Haushaltsjahr 2023

 

Rücklage 1,5 Kreisumlagepunkte

 

Liquiditätsreserve 1,5 Kreisumlagepunkte

 

Liquiditätsreserve 2,1 Kreisumlagepunkte

5.167.000 €

Haushaltsjahr 2024

 

Rücklage 1,5 Kreisumlagepunkte

 

Liquiditätsreserve 1,5 Kreisumlagepunkte

 

Liquiditätsreserve 2,1 Kreisumlagepunkte

5.167.000 €

Haushaltsjahr 2025

 

Rücklage 1,5 Kreisumlagepunkte

 

Liquiditätsreserve 1,5 Kreisumlagepunkte

 

Liquiditätsreserve 2,1 Kreisumlagepunkte

5.167.000 €

Gesamte Rücklage/Liquiditätsreserve

Stand 17.12.2025

23.500.000 €

Differenz zur Gesamtsumme Kassenkredit 23,5 Mio. € am 17.12.2025

0 €

 

Die Ansparung reduziert sich um die zu erzielenden Zinsen bereits angesparter Beträge.