Betreff
Rückzahlung und Anpassung des Kassenkredites; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2022
Vorlage
2022/0826/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer an die Landeshauptstadt München ein Kassenkredit i.H.v. 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser ist am 17.12.2025 zurückzuzahlen.

 

Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

 

Mit Schreiben vom 10.11.2022 beantragte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022 und im Kreistag am 19.12.2022 über nachstehendes Konzept. Dieses soll, trotz Rückzahlung des Kassenkredits i.H.v. 23,5 Mio. € Ende 2025, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises und seiner Gemeinden erhalten.

 

Der Beschluss lautet wie folgt:

 

1.    In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird aus den Überschüssen der Haushaltsplanungen jeweils ein Betrag entsprechend 1,5 Punkten der Kreisumlage einer Rücklage zur Tilgung des Kassenkredits zugeführt. Die Regelungen der Finanzleitlinie bleiben davon unberührt.

 

2.    Der Kassenkredit von 23,5 Mio. Euro wird Ende 2025 mithilfe dieser Rücklage und eines neuen Kassenkredits getilgt, der die Differenz zwischen Darlehensbetrag und Rücklage ausgleicht.

 

3.    In 2026 wird das Tilgungsverfahren für diesen neuen Kassenkredit im Rahmen der dann herrschenden Bedingungen und Prozess-Aussichten neu festgelegt.

 

 

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022:

 

 

Die Verwaltung schlug vor, im Jahr 2022 eine Liquiditätsreserve in Höhe von 8 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredits anzulegen. Die Ansparung für die Rückzahlung des Kassenkredits (23,5 Mio. €) würde sich somit um 8 Mio. € verringern. Die verbleibenden 15,5 Mio. € wären in den Folgejahren anzusparen. Die Bildung einer Rücklage führt nicht zu einer Ansparung von Liquidität, dies kann allein eine Geldanlage bewerkstelligen.

 

Es wurde beschlossen, über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 27.02.2023 erneut zu beraten.

 

 

Aktueller Sachstand

 

Zum 28.12.2022 wurden 8 Mio. € in den bestehenden Kapitalisierungsvertrag bei der Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV1871) zu einem Zinssatz von 1,65 % p.a. angelegt.

 

Von diesen 8 Mio. € wurden 5 Mio. € wieder entnommen und zum 07.02.2023 bei der Norddeutschen Landesbank in Hannover wie folgt angelegt:

 

2 Mio. € auf 2 Jahre zu einem Zinssatz von 3,58 p.a. und

3 Mio. € auf 1 Jahr zu einem Zinssatz von 3,29% p.a..

 

Es wurde bewusst eine Streuung der Anlagedauer gewählt um zum einen mit einem Teilbetrag steigende Zinsen „mitzunehmen“, mit einem Teil die derzeitigen Zinsen zu sichern und mit einem weiteren Teil von 3 Mio € die Liquidität des Landkreises aufrechtzuerhalten, weil das Geld bei der LV1871 jederzeit verfügbar ist.

 

Damit erwirtschaften diese Anlagen im Jahr 2023 folgende Zinsen:

 

3 Mio zu 1,65 % =       49.500 €

2 Mio zu 3,58 % =       71.500 €

3 Mio zu 3,29 % =       98.700 €

 

In Summe können 2023 damit für diese 8 Mio € Anlage 219.700 € Zinsen erwirtschaftet werden.

 

Die restlichen 15,5 Mio € müssen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 erwirtschaftet werden, was pro Jahr knapp 5,2 Mio € ausmacht, Zinsen nicht eingerechnet.

 

Im Jahr 2023 ist ein Ergebnisüberschuss in Höhe von 4,5 Mio € ausgewiesen. Sollte dieses Ergebnis erreicht werden, würde es zur Ansparung der Teilsumme für 2023 nicht ganz ausreichen.

 

In den künftigen Jahren sind deshalb wieder deutlich höhere Ergebnisüberschüsse notwendig!

 

Derzeit hat der Landkreis keine Möglichkeit, Investitionen aus Überschüssen des Ergebnisses zu verwenden, weil die Ansparung des Kassenkredits absolute Priorität hat. Die Finanzleitlinie ist deshalb im Punkt „Eigenfinanzierungsanteil“ in den nächsten Jahren nicht einzuhalten!

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Abstimmung über den Antrag

 

Vorschlag der Verwaltung:

Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 10.11.2022 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch die Beratung keine Auswirkung.