Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer an die Landeshauptstadt München ein Kassenkredit i.H.v. 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser ist am 17.12.2025 zurückzuzahlen.
Antrag
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Mit Schreiben vom 10.11.2022 beantragte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022 und im Kreistag am 19.12.2022 über nachstehendes Konzept. Dieses soll, trotz Rückzahlung des Kassenkredits i.H.v. 23,5 Mio. € Ende 2025, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises und seiner Gemeinden erhalten.
Der Beschluss lautet
wie folgt:
1. In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird aus
den Überschüssen der Haushaltsplanungen jeweils ein Betrag entsprechend 1,5
Punkten der Kreisumlage einer Rücklage zur Tilgung des Kassenkredits zugeführt.
Die Regelungen der Finanzleitlinie bleiben davon unberührt.
2. Der Kassenkredit von 23,5 Mio. Euro wird
Ende 2025 mithilfe dieser Rücklage und eines neuen Kassenkredits getilgt, der
die Differenz zwischen Darlehensbetrag und Rücklage ausgleicht.
3. In 2026 wird das Tilgungsverfahren für
diesen neuen Kassenkredit im Rahmen der dann herrschenden Bedingungen und
Prozess-Aussichten neu festgelegt.
Kreis- und
Strategieausschuss am 05.12.2022:
Die Verwaltung schlug vor, im Jahr 2022 eine Liquiditätsreserve
in Höhe von 8 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredits anzulegen. Die Ansparung für die Rückzahlung des
Kassenkredits (23,5 Mio. €) würde sich somit um 8 Mio. € verringern. Die
verbleibenden 15,5 Mio. € wären in den Folgejahren anzusparen. Die Bildung
einer Rücklage führt nicht zu einer Ansparung von Liquidität, dies kann allein
eine Geldanlage bewerkstelligen.
Es wurde beschlossen, über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 27.02.2023 erneut zu beraten.
Aktueller Sachstand
Zum 28.12.2022 wurden 8 Mio. € in
den bestehenden Kapitalisierungsvertrag bei der Lebensversicherung von 1871
a.G. München (LV1871) zu einem Zinssatz von 1,65 % p.a. angelegt.
Von diesen 8 Mio. € wurden 5 Mio. € wieder entnommen und zum 07.02.2023 bei der Norddeutschen Landesbank in Hannover wie folgt angelegt:
2 Mio. € auf 2 Jahre zu einem Zinssatz von 3,58 p.a. und
3 Mio. € auf 1 Jahr zu einem Zinssatz von 3,29% p.a..
Es wurde bewusst eine Streuung der Anlagedauer gewählt um zum einen mit einem Teilbetrag steigende Zinsen „mitzunehmen“, mit einem Teil die derzeitigen Zinsen zu sichern und mit einem weiteren Teil von 3 Mio € die Liquidität des Landkreises aufrechtzuerhalten, weil das Geld bei der LV1871 jederzeit verfügbar ist.
Damit erwirtschaften diese Anlagen im Jahr 2023 folgende Zinsen:
3 Mio zu 1,65 % = 49.500 €
2 Mio zu 3,58 % = 71.500 €
3 Mio zu 3,29 % = 98.700 €
In Summe können
2023 damit für diese 8 Mio € Anlage 219.700 € Zinsen erwirtschaftet werden.
Die restlichen
15,5 Mio € müssen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 erwirtschaftet werden, was
pro Jahr knapp 5,2 Mio € ausmacht, Zinsen nicht eingerechnet.
Im Jahr 2023 ist ein
Ergebnisüberschuss in Höhe von 4,5 Mio € ausgewiesen. Sollte dieses Ergebnis
erreicht werden, würde es zur Ansparung der Teilsumme für 2023 nicht ganz
ausreichen.
In den künftigen
Jahren sind deshalb wieder deutlich höhere Ergebnisüberschüsse notwendig!
Derzeit hat der
Landkreis keine Möglichkeit, Investitionen aus Überschüssen des Ergebnisses zu
verwenden, weil die Ansparung des Kassenkredits absolute Priorität hat. Die
Finanzleitlinie ist deshalb im Punkt „Eigenfinanzierungsanteil“ in den nächsten
Jahren nicht einzuhalten!
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Abstimmung über den Antrag
Vorschlag der Verwaltung:
Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 10.11.2022 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch die Beratung keine Auswirkung.