Betreff
Rückzahlung und Anpassung des Kassenkredites; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2022
Vorlage
2022/0826/2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer an die Landeshauptstadt München ein Kassenkredit i.H.v. 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser ist am 17.12.2025 zurückzuzahlen.

 

Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

 

Mit Schreiben vom 10.11.2022 beantragte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022 und im Kreistag am 19.12.2022 über nachstehendes Konzept. Dieses soll, trotz Rückzahlung des Kassenkredits i.H.v. 23,5 Mio. € Ende 2025, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises und seiner Gemeinden erhalten.

 

Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

1.    In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird aus den Überschüssen der Haushaltsplanungen jeweils ein Betrag entsprechend 1,5 Punkten der Kreisumlage einer Rücklage zur Tilgung des Kassenkredits zugeführt. Die Regelungen der Finanzleitlinie bleiben davon unberührt.

 

2.    Der Kassenkredit von 23,5 Mio. Euro wird Ende 2025 mithilfe dieser Rücklage und eines neuen Kassenkredits getilgt, der die Differenz zwischen Darlehensbetrag und Rücklage ausgleicht.

 

3.    In 2026 wird das Tilgungsverfahren für diesen neuen Kassenkredit im Rahmen der dann herrschenden Bedingungen und Prozess-Aussichten neu festgelegt.

 

 

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022

 

Die Verwaltung schlug vor, im Jahr 2022 eine Liquiditätsreserve in Höhe von 8 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredits anzulegen. Die Ansparung für die Rückzahlung des Kassenkredits (23,5 Mio. €) würde sich somit um 8 Mio. € verringern. Die verbleibenden 15,5 Mio. € wären in den Folgejahren anzusparen.

 

Die Bildung einer Rücklage, wie im Antrag vorgeschlagen, führt nicht zu einer Ansparung von Liquidität, dies kann allein eine Geldanlage bewerkstelligen.

 

Es wurde beschlossen, über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 27.02.2023 erneut zu beraten. Das Finanzmanagement wurde beauftragt am Jahresende 2022 den Aktivtausch zu buchen.

 

Kreis- und Strategieausschuss am 27.02.2023

 

Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.11.2022 vertagt wird. Im Rahmen der Runde der Fraktionssprecher wird über den Antrag beraten und dieser sodann in einer Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses erneut behandelt.

 

 

Aktueller Sachstand

 

a) Anlage 8 Mio. €

Zum 28.12.2022 wurden 8 Mio. € in den bestehenden Kapitalisierungsvertrag bei der Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV1871) zu einem Zinssatz von 1,65 % p.a. angelegt.

 

Von diesen 8 Mio. € wurden 5 Mio. € wieder entnommen und zum 07.02.2023 bei der Norddeutschen Landesbank in Hannover wie folgt angelegt:

 

2 Mio. € auf 2 Jahre zu einem Zinssatz von 3,58 p.a. und

3 Mio. € auf 1 Jahr zu einem Zinssatz von 3,29% p.a..

 

Es wurde bewusst eine Streuung der Anlagedauer gewählt um zum einen mit einem Teilbetrag steigende Zinsen „mitzunehmen“, mit einem Teil die derzeitigen Zinsen zu sichern und mit einem weiteren Teil von 3 Mio € die Liquidität des Landkreises aufrechtzuerhalten, weil das Geld bei der LV1871 jederzeit verfügbar ist.

 

Damit erwirtschaften diese Anlagen im Jahr 2023 folgende Zinsen:

 

3 Mio zu 1,65 % =       49.500 €

2 Mio zu 3,58 % =       71.500 €

3 Mio zu 3,29 % =       98.700 €

 

In Summe können 2023 damit für diese 8 Mio € Anlage 219.700 € Zinsen erwirtschaftet werden.

 

b) Anlage 1 Mio. €

 

Am 19.05.2023 konnte außerdem der Betrag in Höhe von 1 Mio. € zu einem Zinssatz von 3,62 % bei der Norddeutschen Landesbank in Hannover bis zum 02.11.2025 angelegt werden.

 

Es handelt sich dabei um den Differenzbetrag zwischen dem früheren Zinssatz von 6% zu dem ab 01.01.2019 geltenden Zinssatz von 1,8%, der dem Landkreis Ebersberg für die Gewerbesteuerzahlung an die Landeshauptstadt München berechnet wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgelegt, dass der erhöhte Zinssatz ab 01.01.2019 verfassungswidrig sei. Deshalb wurde uns dieser Teil der Zinsen von der Landeshauptstadt München zurückerstattet.

 

Mit der Anlage werden folgende Zinsen erwirtschaftet:

 

Pro Jahr:                                             38.666,16 €

Gesamte Laufzeit:                              94.716,28 €

 

c) Ansparung 14,5 Mio. €

 

Die restlichen 14,5 Mio € müssen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 erwirtschaftet werden, was pro Jahr 4,83 Mio € ausmacht, Zinsen nicht eingerechnet.

 

Im Jahr 2023 ist ein Ergebnisüberschuss in Höhe von 4,53 Mio € ausgewiesen. Sollte dieses Ergebnis erreicht werden, würde es zur Ansparung der Teilsumme für 2023 nicht ganz ausreichen.

 

d) Zinskonditionen für Kassen- bzw. einen Investitionskredit über 8 Mio. €

 

Das Finanzmanagement wurde beauftragt, Zinskonditionen für einen Kassen- bzw. einen Investitionskredit über 8 Mio. € abzurufen. Damit sollen die Kosten für einen etwaigen „Anschlusskredit“ aufgezeigt werden, sofern nicht der komplette Rückzahlungsbetrag bis zum 17.12.2025 angespart werden kann.

 

Zum Stichtag 14.06.2023 ergeben sich folgende Angebote:

 

MAGRAL

Kassenkredit

Investitionskredit

Stichtag 14.06.2023

Die Zinskonditionen für einen Investitions- und einen Kassenkredit sind gleich

Zinsmethode act/360

Zinsmethode 30/360

Laufzeit 3 Jahre

Zins 3,70 %

Zins 3,72 %

 

299.014 € pro Jahr, d.h. 897.044 € Gesamt

296.773 € pro Jahr, d.h. 890.320 € Gesamt

Laufzeit 6 Jahre

Zins 3,51 %

Zins 3,53 %

 

284.960 € pro Jahr, d.h. 1.709.760 € Gesamt

282.007 € pro Jahr, d.h. 1.692.046 € Gesamt

 

KREISSPARKASSE

Kassenkredit

Investitionskredit

Stichtag 14.06.2023

 

Der Kassenkredit kann nur für ein Jahr abgeschlossen werden (Zinssatz 6,35%, Zinskosten 508.000 € für ein Jahr)

 

Laufzeit 3 Jahre

 

Zins 3,81 %

 

 

304.800 € pro Jahr, d.h. 914.400 € Gesamt

Laufzeit 6 Jahre

 

Zins 3,53 %

 

 

282.400 € pro Jahr, d.h. 1.694.400 € Gesamt

 

Bei allen Konditionen werden die Kredite endfällig zurückbezahlt; die Zinszahlungen sind vierteljährlich.

 

e) Hinweis des Finanzmanagements

 

Derzeit hat der Landkreis keine Möglichkeit, Investitionen aus Überschüssen des Ergebnisses zu verwenden, weil die Ansparung des Kassenkredits absolute Priorität hat. Die Finanzleitlinie ist deshalb im Punkt „Eigenfinanzierungsanteil“ in den nächsten Jahren nicht einzuhalten! Dies ist hinzunehmen, weil jeder Investitionskredit besser ist als ein konsumtiver Kredit denn dieser sagt nichts Anderes als dass der Landkreis über seine Verhältnisse lebt – das muss aus Sicht der Finanzmanagerin mit Auslauf des Kassenkredits 2025 wieder beendet werden!

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Abstimmung über den Antrag

 

Vorschlag der Verwaltung:

Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 10.11.2022 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch die Beratung keine Auswirkung.