Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer an die Landeshauptstadt München ein Kassenkredit i.H.v. 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser ist am 17.12.2025 zurückzuzahlen.
Antrag
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Mit Schreiben vom 10.11.2022 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022 und im Kreistag am 19.12.2022 über nachstehendes Konzept. Dieses soll, trotz Rückzahlung des Kassenkredits i.H.v. 23,5 Mio. € Ende 2025, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises und seiner Gemeinden erhalten.
Folgender Beschluss
wird vorgeschlagen:
1. In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird aus
den Überschüssen der Haushaltsplanungen jeweils ein Betrag entsprechend 1,5
Punkten der Kreisumlage einer Rücklage zur Tilgung des Kassenkredits zugeführt.
Die Regelungen der Finanzleitlinie bleiben davon unberührt.
2. Der Kassenkredit von 23,5 Mio. Euro wird
Ende 2025 mithilfe dieser Rücklage und eines neuen Kassenkredits getilgt, der
die Differenz zwischen Darlehensbetrag und Rücklage ausgleicht.
3. In 2026 wird das Tilgungsverfahren für
diesen neuen Kassenkredit im Rahmen der dann herrschenden Bedingungen und
Prozess-Aussichten neu festgelegt.
Vorschlag der
Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, im Jahr 2022 eine Liquiditätsreserve
in Höhe von 8 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredits am 17.12.2025 anzulegen.
Das Haushaltsjahr 2022 wird voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss von mehr
als 10 Mio. € abschließen.
Die Ansparung
für die Rückzahlung des Kassenkredits (23,5 Mio. €) würde sich somit um 8 Mio.
€ verringern. Die verbleibenden 15,5 Mio. € wären in den Folgejahren
anzusparen.
Rückzahlungsmodelle
Mit dem
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellen sich folgende Alternativen
dar:
|
1.
Alternative Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen |
2.
Alternative Finanz- Management |
3.
Alternative Finanz- Management |
Haushaltsjahr
2022 |
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Bildung
einer Liquiditätsreserve |
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8.000.000 € |
8.000.000 € |
Haushaltsjahr
2023 |
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Rücklage 1,5
Kreisumlagepunkte |
3.164.180 € |
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Liquiditätsreserve
1,5
Kreisumlagepunkte |
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3.164.180 € |
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Liquiditätsreserve
2,1
Kreisumlagepunkte |
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5.167.000 € |
Haushaltsjahr
2024 |
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Rücklage 1,5
Kreisumlagepunkte |
3.164.180 € |
|
|
Liquiditätsreserve
1,5 Kreisumlagepunkte |
|
3.164.180 € |
|
Liquiditätsreserve
2,1
Kreisumlagepunkte |
|
|
5.167.000 € |
Haushaltsjahr
2025 |
|
|
|
Rücklage 1,5
Kreisumlagepunkte |
3.164.180 € |
|
|
Liquiditätsreserve
1,5
Kreisumlagepunkte |
|
3.164.180 € |
|
Liquiditätsreserve
2,1 Kreisumlagepunkte |
|
|
5.167.000 € |
Gesamte
Rücklage/Liquiditätsreserve Stand
17.12.2025 |
9.492.540 € |
17.492.540 € |
23.500.000 € |
Differenz
zur Gesamtsumme Kassenkredit 23,5 Mio. € am 17.12.2025 |
14.007.460 € |
6.007.460 € |
0 € |
Auswirkungen auf die Finanzierung
Haushaltsjahr
2023
Das geplante
Jahresergebnis i.H.v. 5,075 Mio. € kann nicht für die Finanzierung von
Investitionen eingesetzt werden. Aus diesem Grund sind in entsprechender Höhe Investitionskredite
aufzunehmen (Alternative 1 und 2: 3,164 Mio. €, Alternative 3: 5,167 Mio. €).
Der aktuelle Zinssatz liegt bei 2,7 % für Investitionskredite.
Bei
Alternative 1 und 2 würde eine Kreisumlagenerhöhung von 2 Punkte genügen. Alternative
3: Auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplanung 2023 müsste die Kreisumlage um
2,1 Punkte erhöht werden und nicht wie geplant um 2 Punkte. Voraussetzung ist
immer, dass die Liquidität in Höhe des Jahresergebnisses vorhanden ist.
Haushaltsjahr
2024 und 2025 ff
Das geplante
Jahresergebnis i.H.v. 11,75 Mio. € müsste nicht gänzlich für die Ansparung des
Kassenkredits verwendet werden. Von den 11,75 Mio. € würde nur ein Betrag
i.H.v. 3,164 Mio. € (Alternative 1 und 2) bzw. 5,167 Mio. € (Alternative 3) für
die Rückzahlung des Kassenkredits genügen. Somit stünde der restliche Betrag
für Investitionen zur Verfügung oder die Kreisumlagenerhöhung fällt geringer
aus.
Der am
17.12.2025 nicht angesparte Betrag (Alternative 1: 14 Mio. €, Alternative 2: 6
Mio. €) ist zu den dann gegebenen Bedingungen zu finanzieren.
Rücklagenbildung
2023 – 2025
Die Verwendung des Jahresüberschusses im Rahmen des Haushaltsausgleichs nach § 24 KommHV-Doppik kann seitens des Kreistags erst im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses 2022 (nach Durchführung der örtlichen Prüfung) entschieden werden (Art. 88 Abs. 3 LKrO). Dies wäre für das Jahr 2022 erst ca. im Jahr 2024 möglich. Für die weiteren Jahre verzögert sich dies entsprechend.
Der BKPV schlägt deshalb vor, das Instrument der Geldanlage zu nutzen und somit nur einen Aktivtausch in der Bilanz vorzunehmen. Dies kann vom Finanzmanagement umgesetzt werden.
Geldanlage
Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende
Sicherheit sowie einen angemessenen Ertrag zu achten (Art. 68 Abs. 2 Satz 2
LKrO). Ferner ist die rechtzeitige Verfügbarkeit (Liquidität) des angelegten Kapitals
sicherzustellen (§ 22 Abs. 1 KommHV-Doppik). Dabei ist der Sicherheit sowie der Liquidität
der Geldanlage gegenüber dem Aspekt der Ertragserwirtschaftung stets eine
höhere Priorität beizumessen. Das Kriterium der Sicherheit gilt regelmäßig als
gegeben, wenn eine Rückzahlung des gesamten nominalen Kapitals / Kapitalstocks
gewährleistet werden kann.
Dienstanweisung
Geldanlage:
„Bei
der Beurteilung des Aspekts der Sicherheit ist ebenso das Kreditinstitut,
welches die jeweilige Geldanlage anbietet, miteinzubeziehen. Bei der konkreten
Beurteilung sind u.a. die rechtliche Absicherung durch die Ausgestaltung der
Gewährträgerschaft, die Aufsicht über das Kreditinstitut sowie die bisherigen
Erfahrungen und Länge der Geschäftsbeziehungen mit den einzelnen Banken
einzubeziehen. Insbesondere ist im Hinblick auf die jeweilige Anlageform und
Anlagedauer eine ausreichende Liquidität zu berücksichtigen. Unabhängig von der
Art und Laufzeit der Geldanlagen ist stets der Haushaltsgrundsatz der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Verwaltung der
Kassenmittel, die Liquiditätsplanung sowie die Verwaltung der Geldanlagen liegt
als Kassengeschäft im Sinne des § 38 Abs. 1 KommHV-Doppik in der Zuständigkeit
der Kreiskasse. Die Entscheidungen über die Auswahl einer konkreten Geldanlage
trifft die Leitung der Kreiskasse im Einvernehmen mit dem Sachgebiet 14
(Finanzen, Beteiligungen) und in Abstimmung mit der Abteilungsleitung 1.“
Es liegen zum 18.11.2022 folgende vier
Angebote für Geldanlagen vor:
Anbieter |
Anlagenform |
Konditionen |
Kreissparkasse |
Sparkassenbrief |
3 Monate Laufzeit 1,35 % p.a. |
Lebensversicherung von 1871 a.G. München
(LV871) |
Kapitalisierungsvertrag |
Ohne feste Laufzeit 0,5 % p.a. Die Konditionen werden zum 01.01.2023 aller
Voraussicht nach auf das bis dahin gültige Zinsniveau angepasst. |
Magral |
Festgeldanlage bei einer deutschen
Genossenschaftsbank |
1 Jahr Festschreibung 2,43 % p.a. 2 Jahre Festschreibung 2,54 % p.a. 3 Jahre Festschreibung 2,48 % p.a. |
|
Kapitaldepot bei einer deutschen Lebensversicherung
(Mitglied im Sicherungsfonds der Lebensversicherungen |
2 Jahre Laufzeit 6 Monate garantiert 1,5 % p.a. Kündigung jederzeit möglich |
Mit der Geldanlage bei Festschreibung von
einem Jahr könnte in einem Jahr ein Zins in Höhe von über 200.000 € erzielt
werden.
Sicherstellung der stetigen Zahlungsfähigkeit
Gem. Art. 70 Abs. 1 LKrO hat der Landkreis seine stetige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.
Sollte die Liquidität im Jahr 2023 durch
unvorhergesehene Ereignisse gefährdet sein, bestehen folgende Möglichkeiten:
Zum einen kann der Kassenkredit von der Kreisklinik zurückgefordert werden –
diese müsste folglich selbst einen Kassenkredit aufnehmen. Zum anderen kann der
Landkreis einen weiteren Kassenkredit aufnehmen. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag an
Kassenkrediten soll ein Fünftel der im Finanzhaushalt veranschlagten
Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen. Im
Haushaltsjahr 2023 sind 194.958.794,00 € Einzahlung aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit geplant, somit könnte in der Haushaltssatzung der
Höchstbetrag der Kassenkredite auf bis zu 38.000.000 € festgesetzt werden (Art.
67 Abs. 2 LkrO).
Fazit
Die
Verwaltung schlägt vor, die Umsetzung der 3. Alternative zu planen, da in
diesem Fall der Kassenkredit vollständig zurückgezahlt werden kann und positive
Jahresergebnisse ab 2026 für Investitionen benötigt werden – gerade im Hinblick
auf die Umsetzung der beiden großen Projekte Gymnasium Poing und
Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing-Bahnhof.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.
Auswirkung auf den Haushalt:
3. Alternative Finanzmanagement |
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Haushaltsjahr
2022 |
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Bildung
einer Liquiditätsreserve |
8.000.000 € |
Haushaltsjahr
2023 |
|
Rücklage
1,5 Kreisumlagepunkte |
|
Liquiditätsreserve
1,5 Kreisumlagepunkte |
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Liquiditätsreserve
2,1 Kreisumlagepunkte |
5.167.000 € |
Haushaltsjahr
2024 |
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Rücklage
1,5 Kreisumlagepunkte |
|
Liquiditätsreserve
1,5 Kreisumlagepunkte |
|
Liquiditätsreserve
2,1 Kreisumlagepunkte |
5.167.000 € |
Haushaltsjahr
2025 |
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Rücklage
1,5 Kreisumlagepunkte |
|
Liquiditätsreserve
1,5 Kreisumlagepunkte |
|
Liquiditätsreserve
2,1 Kreisumlagepunkte |
5.167.000 € |
Gesamte
Rücklage/Liquiditätsreserve Stand
17.12.2025 |
23.500.000 € |
Differenz
zur Gesamtsumme Kassenkredit 23,5 Mio. € am 17.12.2025 |
0 € |
Die Ansparung reduziert sich um die zu erzielenden Zinsen bereits angesparter Beträge.