Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV- Ausschuss am 06.07.2022, TOP 5ö
ULV- Ausschuss am 19.07.2023, TOP 4ö im Rahmen des Radwege- u. Straßenbauprogrammes
Der geplante Radweg zwischen Schwaberwegen und Anzing nördlich der Kreisstraße EBE 5 wurde im ULV- Ausschuss bereits mehrmals behandelt. Zuletzt kam das Projekt ins Stocken, da die vorliegende Planung aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht nicht umsetzbar war.
Diese ursprüngliche Planung durch das Büro Gruber-Buchecker, die auch einen landschafts-pflegerischen Begleitplan des Büros „Grünplan-Freising“ beinhaltet, konnte nicht alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, die sich aus dem BNatschG und BayNatSchG ergeben.
Der ULV- Ausschuss hat am 25.11.2020
beschlossen, dass bei Bauvorhaben des Kreises im Straßen- und Radwegebau, bei
denen Bedenken von Fachstellen bestehen, der ULV zu informieren ist.
Bei dieser Planungsversion müsste in die leider gesetzlich
geschützten Heckenbestände
eingegriffen werden, die sich beiderseits der Kreisstraße EBE 5 befinden. Diese
ziehen sich wie ein grünes Mosaik auf einer Länge von rund 3 Kilometern durch
die ansonsten weitgehend monotone und von intensiver landwirtschaftliche
Nutzung geprägter Feldflur zwischen Anzing und Schwaberwegen.
Die
über Jahrzehnte gut gewachsenen, bis zu 6 Meter breiten Grünstrukturen sind
nicht nur für das Landschaftsbild und als Schutz vor Staub- und
Schneeverwehungen bedeutsam. Noch gewichtiger ist ihre naturschutzfachliche
Bedeutung. Die dicht gewachsenen, strukturreichen Hecken sind mit zum Teil mit
über 60 Jahre alten Laubbäumen durchsetzt und weisen einen feldgehölzähnlichen
Charakter auf. Sie bieten für zahlreiche Tierarten nicht nur Unterschlupf und
Nahrung. Durch ihre straßenbegleitende Anordnung werden sie zu einer wichtigen
Leitstruktur und Wanderroute, die eine ökologische Durchgängigkeit in diesem
intensiv genutzten Agrarraum ermöglicht.
Die
herausragende Bedeutung derartiger Leit- und Verbundstrukturen wurde vom
Gesetzgeber in Art. 19 BayNatSchG festgeschrieben und mit einer Zielsetzung
verbunden:
„Der
Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope
(Biotopverbund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 % Offenland und bis zum
Jahr 2027 mindestens 13 % Offenland der Landesfläche umfasst. Ziel ist, dass
der Biotopverbund bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % Offenland der Landesfläche
umfasst.“
Derzeit sind die Bäume
entlang der EBE 5 mehr oder weniger gleichmäßig entlang des betroffenen
Straßenabschnittes verteilt und bilden so eine deutlich raumwirksame
Gehölzkulisse über die gesamte Strecke. Das Landschaftsbild würde nach
vorherigem Planungsstand durch die Fällung von 45 Großbäumen nachhaltig
verändert. Neu zu pflanzende Bäume wären nämlich konzentriert an dem ehemaligen
Parkplatz sowie auf der externen Ausgleichsfläche in Form einer Obstwiese
vorgesehen, die nicht im räumlichen Umgriff des geplanten Radweges liegt.
Im Süden der EBE 5 sollen
aufgrund der Feldvogelproblematik (angrenzende Vorkommen von Feldlerche und Wiesenschafstelze)
nur bei Heilig Kreuz Großbäume auf der Südböschung gepflanzt werden; dort sind
8 Stück vorgesehen. Um eine Kulisse aus Großbäumen linear entlang der EBE 5
wieder aufzubauen, müssten zusätzliche Grundstücksflächen nördlich des Geh- und
Radweges erworben werden. Hier gibt es aber bei den Grundstückseigentümern
keine Bereitschaft zur Abtretung.
Es wurde deshalb von den Planungsbüros, in
enger Abstimmung mit den Fachstellen, eine Alternative erarbeitet, die in den
sensiblen Bereichen eine Verschwenkung der Kreisstraße nach Süden vorsieht.
Dadurch könnte der größte Teil der geschützten Hecken im Norden erhalten
bleiben.
Da der Untergrund der bestehenden Fahrbahn
teerhaltig ist, und dieser Teer extra entsorgt werden muss, rechnet man für den
3,3 km langen Radweg mit Gesamt- Baukosten von 3 Mio. Euro, d.h. 1 km Radweg
ca. 900.000 € (abzüglich Förderung, Fördersatz 80% von den förderfähigen
Kosten). Zum Vergleich, für den Bau eines normalen Radweges außerorts (ohne
Sonderbauwerke), rechnet man mit durchschnittlichen Kosten von 700.000 € pro
km.
Für die Verschwenkung der Fahrbahn nach
Süden wird mit Zusatzkosten von 800.000 Euro gerechnet, eine Rückmeldung zur
Förderung liegt noch nicht vor.
Diese Alternativplanung wird in der Sitzung
durch das Planungsbüro vorgestellt. Ebenso steht das Staatliche Bauamt
Rosenheim für Rückfragen zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Der Bau des Geh-
und Radweges bewirkt eine höhere Verkehrsverlagerung, weg vom motorisierten
Individualverkehr hin zu mehr Radverkehr.
Dem ULV- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Die geänderte Planung des Radweges, mit der Verschwenkung der
Kreisstraße EBE 5 nach Süden, wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die
Umsetzung der Planung zu veranlassen.
Auswirkung auf den Haushalt:
In der Finanzplanung 2024 ff. sind für das Projekt Investitionskosten von insgesamt 3,25 Mio. Euro vorgesehen. Der Freistaat Bayern fördert das Projekt mit 80% der förderfähigen Kosten, was einer Fördersumme von ca. 1,95 Mio. € entspricht. Beim Landkreis verbleiben somit geschätzte Gesamtkosten von 1,3 Mio. €.
Die Verschwenkung der Kreisstraße nach Süden verursacht geschätzte Zusatzkosten in Höhe von 800.000 €. Die Förderfähigkeit der Zusatzmaßnahme wurde bei der Regierung von Oberbayern angefragt, eine Antwort lag bis Ladungsschluss leider nicht vor.