Betreff
EBE 5; Neubau Radweg Schwaberwegen-Anzing
Vorlage
2023/0990/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV- Ausschuss am 06.07.2022, TOP 5ö

ULV- Ausschuss am 19.07.2023, TOP 4ö im Rahmen des Radwege- u. Straßenbauprogrammes

 

Der geplante Radweg zwischen Schwaberwegen und Anzing nördlich der Kreisstraße EBE 5 wurde im ULV-Ausschuss bereits mehrmals behandelt. Zuletzt kam das Projekt ins Stocken, da die vorliegende Planung aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht zunächst nicht umsetzbar war.

 

Diese ursprüngliche Planung durch das Büro Gruber-Buchecker, die auch einen landschafts-pflegerischen Begleitplan des Büros „Grünplan-Freising“ beinhaltet, konnte nicht alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, die sich aus dem BNatschG und BayNatSchG ergeben.

 

Der ULV- Ausschuss hat am 25.11.2020 beschlossen, dass bei Bauvorhaben des Kreises im Straßen- und Radwegebau, bei denen Bedenken von Fachstellen bestehen, der ULV-Ausschuss zu informieren ist.

 

Bei dieser Planungsversion muss in die nördlich der Fahrbahn gelegenen, gesetzlich geschützten Heckenbestände eingegriffen werden, die sich beiderseits der Kreisstraße EBE 5 befinden. Diese ziehen sich wie ein grünes Mosaik auf einer Länge von rund 3 Kilometern durch die ansonsten weitgehend monotone und von intensiver landwirtschaftliche Nutzung geprägter Feldflur zwischen Anzing und Schwaberwegen.

 

Die über Jahrzehnte gut gewachsenen, bis zu 6 Meter breiten Grünstrukturen sind für das Landschaftsbild und als Schutz vor Staub- und Schneeverwehungen von hoher Bedeutung.  Die dicht gewachsenen, strukturreichen Hecken sind mit zum Teil mit über 60 Jahre alten Laubbäumen durchsetzt und weisen einen feldgehölzähnlichen Charakter auf.

 

Die herausragende Bedeutung derartiger Leit- und Verbundstrukturen wurde vom Gesetzgeber in Art. 19 BayNatSchG festgeschrieben und mit einer Zielsetzung verbunden:

 

„Der Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 % Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 % Offenland der Landesfläche umfasst. Ziel ist, dass der Biotopverbund bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % Offenland der Landesfläche umfasst.“

 

Derzeit sind die Bäume entlang der EBE 5 mehr oder weniger gleichmäßig entlang des betroffenen Straßenabschnittes verteilt und bilden so eine deutlich raumwirksame Gehölzkulisse über die gesamte Strecke. Ersatzpflanzungen für die Bäume sind konzentriert an dem ehemaligen Parkplatz sowie auf der externen Ausgleichsfläche in Form einer Obstwiese vorgesehen, die nicht im räumlichen Umgriff des geplanten Radweges liegt.

 

Im Süden der EBE 5 sollen aufgrund der Feldvogelproblematik (angrenzende Vorkommen von Feldlerche und Wiesenschafstelze) nur bei Heilig Kreuz Großbäume auf der Südböschung gepflanzt werden; dort sind 8 Stück vorgesehen. Um eine Kulisse aus Großbäumen linear entlang der EBE 5 wieder aufzubauen, müssten zusätzliche Grundstücksflächen nördlich des Geh- und Radweges erworben werden. Hier gibt es aber bei den Grundstückseigentümern keine Bereitschaft zur Abtretung. Auch südlich der Fahrbahn waren Grundstücksankäufe für notwendige Hecken- Ersatzpflanzungen bisher nicht möglich. 

 

Es wurde deshalb von den Planungsbüros, in enger Abstimmung mit den Fachstellen, eine Alternative erarbeitet, die in den sensiblen Bereichen eine Verschwenkung der Kreisstraße nach Süden vorgesehen hätte. Dadurch hätte der größte Teil der geschützten Hecken im Norden erhalten bleiben können, dies hätte allerdings erhebliche Mehrkosten in Höhe von ca. 880.000 € verursacht. Eine Förderfähigkeit dieser Zusatzkosten, wurde von der Regierung von Oberbayern aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht in Aussicht gestellt.

 

Die Anlieger- Gemeinden Anzing und Forstinning haben darauf hin beim Bayerischen Umweltministerium (StMUV) eine Anfrage bzgl. der Entfernung der Heckenstrukturen, gestellt. Mit Antwortschreiben vom 28.02.2024 des Bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber teilte dieser mit, dass eine Rodung der Gehölzbestände unter Beachtung der entsprechenden Kompensationsmaßnahmen möglich sei, da das öffentliche Interesse bei dem Vorhaben überwiegt. Dies wurde in einer gemeinsamen Besprechung im Rathaus Forstinning, mit Vertretern des Bayerischen Umweltministeriums, des Bau- und Verkehrsministeriums, der Regierung von Oberbayern, des Staatlichen Bauamts Rosenheim und des Landratsamtes von Seiten des Umweltministeriums bestätigt.

 

Für den gesamten, 3,3 km langen Radweg sind (ohne Fahrbahnverschwenkung nach Süden) wegen teerhaltigen Untergrundes und der Errichtung von aufwendigen Böschungssicherungen in den bebauten Bereichen, Gesamtbaukosten von 3 Mio. Euro veranschlagt, d.h. 1 km Radweg ca. 900.000 € (abzüglich Förderung, Fördersatz 80% von den förderfähigen Kosten). Zum Vergleich, für den Bau eines normalen Radweges außerorts (ohne Sonderbauwerke), rechnet man mit durchschnittlichen Kosten von 700.000 € pro km.

 

Die aktuelle Planung wird in der Sitzung nochmals vorgestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Der Bau des Geh- und Radweges bewirkt eine höhere Verkehrsverlagerung, weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu mehr Radverkehr.

Dem ULV- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Die Ausführungen über die naturschutzfachlichen Eingriffe für den geplanten Bau des Radweges an der Kreisstraße EBE 5, werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Umsetzung der ursprünglichen Planung mit veranschlagten Nettokosten von 1,3 Mio € zu veranlassen.

 

Auswirkung auf den Haushalt:

 

In der Finanzplanung 2024 ff. sind für das Projekt Investitionskosten von insgesamt 3,25 Mio. Euro vorgesehen. Der Freistaat Bayern fördert das Projekt mit 80% der förderfähigen Kosten, was einer Fördersumme von ca. 1,95 Mio. € entspricht. Beim Landkreis verbleiben somit geschätzte Gesamtkosten von 1,3 Mio. €, die im Haushalt abgebildet sind.