Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV- Ausschuss am 06.07.2022, TOP 5ö
ULV- Ausschuss am 19.07.2023, TOP 4ö im Rahmen des Radwege- u. Straßenbauprogrammes
Der geplante Radweg zwischen Schwaberwegen und Anzing nördlich der Kreisstraße EBE 5 wurde im ULV-Ausschuss bereits mehrmals behandelt. Zuletzt kam das Projekt ins Stocken, da die vorliegende Planung aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht zunächst nicht umsetzbar war.
Diese ursprüngliche Planung durch das Büro Gruber-Buchecker, die auch einen landschafts-pflegerischen Begleitplan des Büros „Grünplan-Freising“ beinhaltet, konnte nicht alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, die sich aus dem BNatschG und BayNatSchG ergeben.
Der ULV- Ausschuss hat am 25.11.2020 beschlossen,
dass bei Bauvorhaben des Kreises im Straßen- und Radwegebau, bei denen Bedenken
von Fachstellen bestehen, der ULV-Ausschuss zu informieren ist.
Bei dieser Planungsversion muss in die nördlich der Fahrbahn
gelegenen, gesetzlich geschützten Heckenbestände eingegriffen werden, die sich beiderseits
der Kreisstraße EBE 5 befinden. Diese ziehen sich wie ein grünes Mosaik auf
einer Länge von rund 3 Kilometern durch die ansonsten weitgehend monotone und
von intensiver landwirtschaftliche Nutzung geprägter Feldflur zwischen Anzing
und Schwaberwegen.
Die
über Jahrzehnte gut gewachsenen, bis zu 6 Meter breiten Grünstrukturen sind für
das Landschaftsbild und als Schutz vor Staub- und Schneeverwehungen von hoher
Bedeutung. Die dicht gewachsenen,
strukturreichen Hecken sind mit zum Teil mit über 60 Jahre alten Laubbäumen
durchsetzt und weisen einen feldgehölzähnlichen Charakter auf.
Die
herausragende Bedeutung derartiger Leit- und Verbundstrukturen wurde vom
Gesetzgeber in Art. 19 BayNatSchG festgeschrieben und mit einer Zielsetzung
verbunden:
„Der
Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope
(Biotopverbund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 % Offenland und bis zum
Jahr 2027 mindestens 13 % Offenland der Landesfläche umfasst. Ziel ist, dass
der Biotopverbund bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % Offenland der Landesfläche
umfasst.“
Derzeit sind die Bäume
entlang der EBE 5 mehr oder weniger gleichmäßig entlang des betroffenen
Straßenabschnittes verteilt und bilden so eine deutlich raumwirksame
Gehölzkulisse über die gesamte Strecke. Ersatzpflanzungen für die Bäume sind konzentriert
an dem ehemaligen Parkplatz sowie auf der externen Ausgleichsfläche in Form
einer Obstwiese vorgesehen, die nicht im räumlichen Umgriff des geplanten
Radweges liegt.
Im Süden der EBE 5 sollen
aufgrund der Feldvogelproblematik (angrenzende Vorkommen von Feldlerche und
Wiesenschafstelze) nur bei Heilig Kreuz Großbäume auf der Südböschung gepflanzt
werden; dort sind 8 Stück vorgesehen. Um eine Kulisse aus Großbäumen linear
entlang der EBE 5 wieder aufzubauen, müssten zusätzliche Grundstücksflächen
nördlich des Geh- und Radweges erworben werden. Hier gibt es aber bei den
Grundstückseigentümern keine Bereitschaft zur Abtretung. Auch südlich der
Fahrbahn waren Grundstücksankäufe für notwendige Hecken- Ersatzpflanzungen
bisher nicht möglich.
Es wurde deshalb von den Planungsbüros, in
enger Abstimmung mit den Fachstellen, eine Alternative erarbeitet, die in den
sensiblen Bereichen eine Verschwenkung der Kreisstraße nach Süden vorgesehen
hätte. Dadurch hätte der größte Teil der geschützten Hecken im Norden erhalten
bleiben können, dies hätte allerdings erhebliche Mehrkosten in Höhe von ca.
880.000 € verursacht. Eine Förderfähigkeit dieser Zusatzkosten, wurde von der
Regierung von Oberbayern aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht in Aussicht
gestellt.
Die Anlieger- Gemeinden Anzing und
Forstinning haben darauf hin beim Bayerischen Umweltministerium (StMUV) eine
Anfrage bzgl. der Entfernung der Heckenstrukturen, gestellt. Mit
Antwortschreiben vom 28.02.2024 des Bayerischen Umweltministers Thorsten
Glauber teilte dieser mit, dass eine Rodung der Gehölzbestände unter Beachtung
der entsprechenden Kompensationsmaßnahmen möglich sei, da das öffentliche Interesse
bei dem Vorhaben überwiegt. Dies wurde in einer gemeinsamen Besprechung im
Rathaus Forstinning, mit Vertretern des Bayerischen Umweltministeriums, des Bau-
und Verkehrsministeriums, der Regierung von Oberbayern, des Staatlichen Bauamts
Rosenheim und des Landratsamtes von Seiten des Umweltministeriums bestätigt.
Für den gesamten, 3,3 km langen Radweg sind
(ohne Fahrbahnverschwenkung nach Süden) wegen teerhaltigen Untergrundes und der
Errichtung von aufwendigen Böschungssicherungen in den bebauten Bereichen,
Gesamtbaukosten von 3 Mio. Euro veranschlagt, d.h. 1 km Radweg ca. 900.000 €
(abzüglich Förderung, Fördersatz 80% von den förderfähigen Kosten). Zum
Vergleich, für den Bau eines normalen Radweges außerorts (ohne Sonderbauwerke),
rechnet man mit durchschnittlichen Kosten von 700.000 € pro km.
Die aktuelle Planung wird in der Sitzung nochmals vorgestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Der Bau des Geh-
und Radweges bewirkt eine höhere Verkehrsverlagerung, weg vom motorisierten
Individualverkehr hin zu mehr Radverkehr.
Dem ULV- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Die Ausführungen über die naturschutzfachlichen Eingriffe für den
geplanten Bau des Radweges an der Kreisstraße EBE 5, werden zur Kenntnis
genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die
Umsetzung der ursprünglichen Planung mit veranschlagten Nettokosten von
1,3 Mio € zu veranlassen.
Auswirkung auf den Haushalt:
In der Finanzplanung 2024 ff. sind für das Projekt Investitionskosten von insgesamt 3,25 Mio. Euro vorgesehen. Der Freistaat Bayern fördert das Projekt mit 80% der förderfähigen Kosten, was einer Fördersumme von ca. 1,95 Mio. € entspricht. Beim Landkreis verbleiben somit geschätzte Gesamtkosten von 1,3 Mio. €, die im Haushalt abgebildet sind.