Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
20.
LSV-Ausschuss am 28.09.2022 TOP 18 NÖ Informationen und Bekanntmachungen
21.
LSV-Ausschuss am 08.12.2022, TOP 3 Ö Dreifachturnhalle weiteres Vorgehen
23.
LSV-Ausschuss am 02.05.2023, TOP 9 Ö Information zum Stand der Hallennutzung
1.
Situation:
Die im Herbst 2022 am Dachtragwerk der
Dreifachsporthalle des Gymnasiums Vaterstetten durchgeführten umfangreichen
Untersuchungen ergaben, dass eine Sanierung der Dachbinder verbunden mit einer
Erneuerung der Dachhaut zwingend erforderlich ist.
Die Situation der Erschließung der Dreifachsporthalle von Westen und die Situation der Fluchtwege aus der Halle
ist nicht optimal. Bei größeren Veranstaltungen der Schule wird ein Ausgang ins
Freie über den Geräteraum genutzt. Hier ist eine Optimierung anzustreben.
Die bestehende Dreifachsporthalle mit den Abmessungen 24 x 45 m unterschreitet die aktuell in
der DIN geforderten Abmessungen von 27 x 45 m. Weiterhin wird die erforderliche
Raumhöhe von 2,50 m im Bereich der Umkleiden und Nebenräumen im Bestand nicht
erreicht. Hier beträgt die Raumhöhe derzeit nur ca. 2,20 m.
Die Lüftungsanlage der Dreifachsporthalle ist im 1. OG direkt unter der Dachfläche situiert. Für 2022
war eine Erneuerung der Regelung geplant, da das Lüftungsgerät selbst durch die
beengte bauliche Situation nicht ohne größere Eingriffe ausgetauscht werden
kann. Diese Maßnahme wurde zurückgestellt, da eine Sanierung am Dach
weitergehende Umbauten an der Raumlufttechnik ermöglicht.
Trotz intensiver Recherche konnten keine
vollständigen statischen Berechnungen zum Tragwerk der Anfang der 70-ger Jahre
errichteten Dreifachsporthalle aufgefunden werden. Es fehlen
hier insbesondere Unterlagen zur Gründung und zu Stützen und Wänden der Halle.
Bei Sanierung der Dreifachsporthalle sind somit im Vorfeld
umfangreiche statische Voruntersuchungen an diversen Bauteilen erforderlich.
Nach Aussage des Tragwerkplaners ist aber wohl davon auszugehen, dass die
bestehende Konstruktion die Lasten eines neuen Dachtragwerks abtragen kann,
zumal die Lasten der neuen Konstruktion deutlich geringer sind, als die Lasten
der alten Konstruktion.
2.
Aufgabenstellung:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen verschiede
Lösungsansätze näher untersucht und insbesondere im Hinblick auf
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit miteinander verglichen werden:
Variante 1: Sanierung/Austausch der Dachbinder und Erneuerung
der Dachhaut
Variante 2: Generalsanierung der Dreifachsporthalle
Variante 3: Abriss und Neubau der Dreifachsporthalle
Folgende Aspekte sollen bei der Ausarbeitung einbezogen
werden:
·
Leitziele
für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen des Landkreises Ebersberg
·
Abklärung der Genehmigungsfähigkeit
·
Abstimmung mit dem beauftragten Tragwerksplaner
·
Technische Gebäudeausrüstung mit Bearbeitung eines Konzepts
für mechanische Lüftung
·
Energetischer Standard – Gebäudeenergiegesetz, Möglichkeit
für die Errichtung einer PV-Anlage auf der Dachfläche
·
Brandschutz
·
Schallschutz/Akustik
·
Barrierefreiheit (z. B, Orientierungssysteme, etc.)
·
Auswirkungen auf den Bestand
·
Schutz der bestehenden Bausubstanz während der
Sanierungsphase
·
Mögliche Baudurchführung während dem laufenden Schulbetrieb
3.
Lösungsvarianten:
Vom
nach einem Angebotsverfahren beauftragten Architekturbüro Garbe + Garbe wurden die
folgenden Lösungsvarianten erarbeitet:
Variante
1 – Teilsanierung der bestehenden Dreifachsporthalle:
Bei
dieser Variante werden nur die dringendsten Sanierungsaufgaben realisiert. Die
Dachkonstruktion wird erneuert, da eine Sanierung der Konstruktion mit Erhalt
der bestehenden Spannbeton-Trogplatten technisch nicht sinnvoll ist. Weitere
Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Sanierung der Umkleiden, die Herstellung der
Barrierefreiheit oder die Sanierung der Prallwände sind in den nächsten 10 bis
20 Jahren erforderlich. Im Vorfeld der Sanierung sind statische
Voruntersuchungen erforderlich.
Folgende
Teilbereiche sollen saniert werden:
Hülle
-
Erneuerung Dachbinder, Dachhaut und Entwässerung
-
Energetische Ertüchtigung der kompletten Gebäudehülle (inkl. Fassade und
Fenster)
Innenausbau
-
Erneuerung des Sportbodens
-
Erneuerung der mobilen Trennvorhänge
-
Erneuerung der dachmontierten Sportgeräte
Verbesserung der Fluchtwegesituation
-
Einbau zusätzlicher Fluchttüren
-
Einbau zusätzlicher Fluchttreppe (Außentreppe)
Technik
-
Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Turnhalle
-
Erneuerung Lüftungsgerät in der Nebenraumspange (Kanalnetz Nebenräume
bleibt bestehen)
-
Erneuerung der Beleuchtung und sonstigen elektrischen Ausstattung in der
Turnhalle (nicht Nebenräume)
Variante 2 – Generalsanierung der bestehenden Dreifachsporthalle:
Bei
dieser Variante werden die einzelnen Bauteile umfassend saniert. Darüber hinaus
wird die Funktionalität der Halle durch Neuorganisation und Umbau der Nebenraumspange
verbessert. Die Barrierefreiheit der Halle wird hergestellt. In Bezug auf die
Abmessung der gesamten Halle und in Bezug auf die Raumhöhe im EG der
Nebenraumspange können keine Verbesserungen erreicht werden. Im Vorfeld der
Sanierung sind statische Voruntersuchungen erforderlich.
Folgende
Maßnahmen sollen zusätzlich zu den in Variante 1 aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt
werden:
Innenausbau
Turnhalle
-
Erneuerung der Innenwandverkleidungen (Prallschutz,
Akustik)
Umbau,
Neuorganisation und Komplettsanierung der Nebenraumspange
-
Ergänzung der nach heutigen Vorschriften
erforderlichen Nebenräume
-
Verkleinerung der Tribüne für maximal 199 Besucher
Technik
-
Einbau neuer Lüftungsanlagen für Turnhalle und Nebenräume
-
Erneuerung der kompletten Haustechnik (auch
Sanitär/Heizung) in den Nebenräumen
-
Erneuerung der elektrischen Ausstattung in
Turnhalle und Nebenräumen
-
Einbau eines Aufzugs
Variante
3 – Abriss Bestandshalle und Neubau einer Dreifachsporthalle:
Bei
dieser Variante wird die Halle nach dem aktuellen Stand der Technik neu
errichtet. Die DIN-gerechte Größe der Halle und die erforderlichen Raumhöhen
können realisiert werden.
Grundriss EG
Grundriss OG
Bei
allen drei Varianten ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit
Batteriespeicher auf dem Dach möglich.
Fazit:
Bei der Variante 1 (Minimallösung) werden die
derzeitigen gravierenden Mängel beseitigt. Es werden aber in den nächsten 10-20
Jahren weitere Sanierungen erforderlich sein, um die Halle dauerhaft nutzen zu
können.
Bei der Variante 2 (Generalsanierung) ist davon
auszugehen, dass die Halle ohne weitere Maßnahmen über einen langen Zeitraum
wieder genutzt werden kann.
Die Variante 3 (Abriss und Neubau) bietet
zusätzlich die Möglichkeit, die nach DIN geforderten Maße für 3-fach-Sporthallen
von 27 m x 45 m herzustellen und im Bereich der Umkleiden die Raumhöhe von 2,50
m zu realisieren (im Bestand derzeit ca. 2,20 m).
Weiterhin ist bei der Variante 3 das Kostenrisiko
von Unvorhersehbarem deutlich geringer, zumal für den Bestand leider keine
statischen Berechnungen mehr vorliegen und somit bei den Varianten 1 und 2
umfangreiche statische Voruntersuchungen durchgeführt werden müssten.
4. Zeitliche Umsetzung der Varianten:
Variante 1 –
Teilsanierung der bestehenden Dreifachsporthalle:
Vorbereitung und Planung 16 bis 21 Monate
Ausführung 11 bis
13 Monate
Gesamtdauer 29 bis 36 Monate
(davon 11-13
Monate baubedingte Nutzungsunterbrechung)
Variante 2 –
Generalsanierung der bestehenden Dreifachsporthalle:
Vorbereitung und Planung 16 bis 21 Monate
Ausführung 14
Monate
Gesamtdauer 32 bis 37 Monate
(davon 14
Monate baubedingte Nutzungsunterbrechung)
Variante 3 –
Abriss Bestandshalle und Neubau einer Dreifachsporthalle:
Vorbereitung und Planung 23
bis 27 Monate
Ausführung 17 bis
22 Monate
Gesamtdauer 43 bis 52 Monate
(davon 17-22
Monate baubedingte Nutzungsunterbrechung)
5. Kostenüberschlag – Vergleich Varianten:
Alle Kostenangaben sind Bruttokosten.
Variante 1 –
Teilsanierung der bestehenden Dreifachsporthalle:
Kosten KG 300 - 700 6.080.900,00 €
Variante 2 –
Generalsanierung der bestehenden Dreifachsporthalle:
Kosten KG 300 - 700 8.282.400,00 €
Variante 3 –
Abriss Bestandshalle und Neubau einer Dreifachsporthalle:
Kosten KG 200 - 700 (inkl.
Abriss) 12.042.800,00 €
Photovoltaik-Anlage bei allen drei Varianten:
Photovoltaik-Anlage
493.850,00
€
Hinweis zur derzeitigen Kostenermittlung
Der Kostenrahmen beruht auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie und keiner vorliegenden Gebäudeplanung und ist nicht mit einer Kostenschätzung/Kostenberechnung gleichzusetzen. Die tatsächlichen Kosten sind stark von einer konkreten späteren Planung abhängig sowie von der allgemeinen Marktsituation.
Die daraus resultierende Schwankungsbreite aufgrund der in diesem Stadium vorhanden Planungsunschärfe bewegt sich regulär in einem Bereich von ca. +/- 30% gegenüber den angegebenen Werten. Starke Eingriffe oder Änderungen gegenüber den derzeit bekannten Anforderungen bewirken entsprechend höhere Abweichungen, die sich in den Kosten wiederspiegeln werden. Abhängig vom Zeitpunkt der Realisierung der Baumaßnahme muss auch noch mit einer jährlichen Preissteigerung gerechnet werden, die aufgrund der gesamtgeopolitischen Lage, den verhängten Embargos und möglichen Lieferschwierigkeiten derzeit nicht abzuschätzen sind. Die hohen Energiepreise, aber auch der Personalmangel wirken sich im Bausektor zusätzlich preistreibend aus.
Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dass für die Budgetplanung mind. 30 % Reserve für die Varianten 1 und 2 (Sanierungen) und mind. 20 % für die Variante 3 (Abriss und Neubau) zur Kostenermittlung der Architekten eingestellt werden.
Daher ergeben sich folgende Budgetkosten (brutto) inkl. 20 % bzw. 30 % Reserve:
Kosten Variante 1 mit
Risikoreserve:
Gesamtkosten
ohne Photovoltaik-Anlage 6.080.900,00 €
30
% Risikoreserve
1.824.270,00 €
Gesamt
7.905.170,00 €
Kosten Variante 2 mit
Risikoreserve:
Gesamtkosten
ohne Photovoltaik-Anlage 8.282.400,00 €
30
% Risikoreserve
2.484.720,00 €
Gesamt
10.767.120,00
€
Kosten Variante 3 mit
Risikoreserve:
Gesamtkosten
ohne Photovoltaik-Anlage 12.042.800,00 €
20
% Risikoreserve 2.408.560,00 €
Gesamt
14.451.360,00
€
6. Fördermöglichkeiten
Für diese Baumaßnahme kann für die Varianten 2 und 3 eine FAG-Förderung abgegriffen werden. Die Variante 1 ist voraussichtlich nicht förderfähig, da hier in den nächsten 25 Jahren weitere Sanierungen erforderlichen werden, um eine Nutzung der Halle über diesen Zeitraum zu ermöglichen. Der Vorgang befindet sich noch in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern.
Die Antragstellung für die FAG-Förderung erfolgt, wenn die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorliegt: Erst zu diesem Zeitpunkt kann die Höhe der Förderung – auch abhängig von der Finanzlage des Landkreises zum Zeitpunkt der Beantragung – konkreter benannt werden.
Geht man bei den Varianten 2 und 3 von einem Fördersatz von 40 % bezogen auf die förderfähigen Kosten aus, läge die Förderung – auf Basis dieser Machbarkeitsstudie – bei der Variante 2 in einer Größenordnung von 3,1 Mio. € und bei der Variante 3 in einer Größenordnung von 3,7 Mio. €.
Eine weitere Fördermöglichkeit besteht über die BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bei der Variante 1 (Einzelmaßnahme) ist mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 300.000 € zu rechnen. Bei den Varianten 2 und 3 kann mit einem Investitionszuschuss von ca. 600.000 € gerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass bei der Komplettsanierung bzw. Neubau Nichtwohngebäude die Energie-Effizienzstufe 70 erreicht wird.
Alternativ zu diesem Programm gibt es das KfW-Programm „Kommunen Kredit“ Nr. 264 mit Tilgungszuschuss.
Unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen FAG-Zuwendungen und der BEG-Förderung ergibt sich folgenden
Kostenvergleich:
7. Empfehlung der Verwaltung:
Nachdem für die Variante 1
voraussichtlich keine FAG-Förderung angesetzt werden kann, scheidet diese
Variante aus wirtschaftlichen Gründen aus.
Die Variante 2 bietet in
Bezug auf die terminliche Situation und in Bezug auf die Kosten Vorteile
gegenüber der Variante 3. Die baubedingte Nutzungsunterbrechung ist hier -
unter der Voraussetzung, dass keine baulichen „Überraschungen“ auftreten – 3
bis 8 Monate kürzer als bei der Variante 3, sodass eine Interimslösung für den
Schulsport nur einen kürzeren Zeitraum gefunden werden muss.
Die Kosten der Variante 2
sind gegenüber der Variante 3 um ca. 3,1 Mio. € günstiger, wobei hier zu
erwähnen ist, dass die Mängel der nicht DIN-gerechten Abmessungen der Halle und
der geringen Raumhöhe im Bereich der Umkleiden bei Realisierung der Variante 2
im Gegensatz zur Variante 3 nicht behoben werden können. In Bezug auf den
Klimaschutz wirkt sich die Erhaltung der tragenden Bauteile bei Realisierung
der Variante 2 günstiger aus als ein Abriss und Neubau der Halle. Für den
Abriss und Neubau der Halle spricht die längere Lebensdauer eines Neubaus.
Bei der Realisierung der
Variante 2 sind Voruntersuchungen an den tragenden Bauteilen erforderlich,
welche erst zu Beginn der Bauphase ausgeführt werden können, da hier einzelne
Bauteile zerstört werde, was eine Nutzung der Halle unmöglich macht. Auch wenn
das Risiko, dass bei diesen Untersuchungen festgestellt wird, dass die
bestehenden tragen Bauteile die neue Konstruktion nicht tragen, vom
Tragwerksplaner als gering angesehen wird, kann dieses Kosten-und Terminrisiko
nicht komplett ausgeschlossen werden. Im „worst-case“ muss die Planung zu
Beginn der Bauphase dann nochmals überarbeitet werden. Die Differenz zwischen
den Kosten der Varianten 2 und 3 und die Differenz bei der Zeit der
Nutzungsunterbrechung würde dann deutlich geringer ausfallen.
Die Verwaltung empfiehlt die
Realisierung der Variante 2 oder Variante 3.
Vor- und Nachteile Varianten 2 und 3
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV- Ausschuss
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1a Gemäß
dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll die Variante 2 „Generalsanierung der
Dreifachsporthalle“ weiterverfolgt und ab 2024 mit den notwendigen Planungen
begonnen werden.
oder alternativ
1b Gemäß
dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll die Variante 3 „Abriss und Neubau der
Dreifachsporthalle“ weiterverfolgt und ab 2024 mit den notwendigen Planungen
begonnen werden.
2a Die
notwendigen Haushaltsmittel der Variante 2 in Höhe insgesamt 10.767.120 €
sollen auf die Warteliste gesetzt werden.
oder alternativ
2b Die
notwendigen Haushaltsmittel der Variante 3 in Höhe insgesamt 14.451.360 € sollen auf die Warteliste gesetzt werden.
3. Dem
Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen: Dem
Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Aufgrund der Dringlichkeit wird die Maßnahme
gemäß Variante 2 oder alternativ Variante 3 von der Warteliste genommen und im
Haushalt ab 2024 entsprechend dem voraussichtlichem Mittelabfluss eingeplant.
Auswirkung auf den Haushalt:
Für das HH Jahr 2024 sind investiv (Variante 2, 3) noch keine Haushaltsmittel
geplant.
Variante 1 hätte erheblichen Einfluss auf den Eckwert bzw. die Ergebnisrechnung des Sachgebietes und müsste bei der Planung 2024 besonders berücksichtigt werden.
Die notwendigen
Haushaltsmittel für die Variante 2 in Höhe von insgesamt 10.767.120 € bzw.
Variante 3 in Höhe von insgesamt 14.451.360 € sollen als Investition auf
die Warteliste gesetzt werden.
Aufgrund der
Dringlichkeit wird dem Kreis- und Strategieausschuss und dem Kreistag
empfohlen, die Maßnahme wieder von der Warteliste zu nehmen und in der
Investitionsplanung 2024 ff. einzuplanen.