Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
20.
LSV-Ausschuss am 28.09.2022 TOP 18 NÖ Informationen und Bekanntmachungen
21.
LSV-Ausschuss am 08.12.2022, TOP 3 Ö Dreifachturnhalle weiteres Vorgehen
23.
LSV-Ausschuss am 02.05.2023, TOP 9 Ö Information zum Stand der Hallennutzung
24.
LSV-Ausschuss am 21.06.2023, TOP 4 Ö HGV; Machbarkeitsstudie Sanierung
Dreifachsporthalle
1. Situation:
In der letzten Sitzung des
LSV-Ausschusses am 21.06.2023 wurden die drei im Rahmen der Machbarkeitsstudie
untersuchten Varianten,
Variante 1: Sanierung/Austausch der Dachbinder und Erneuerung
der Dachhaut
Variante 2: Generalsanierung der Dreifachsporthalle
Variante 3: Abriss und Neubau der Dreifachsporthalle
ausführlich vorgestellt (s
auch Anlage).
2. Fördermöglichkeiten
Eine weitere Abstimmung der Fördermöglichkeiten mit der Regierung von Oberbayern brachte folgendes Ergebnis:
Für diese Baumaßnahme kann für die Varianten 2 und 3 eine FAG-Förderung beantragt werden. Die Variante 1 ist voraussichtlich nicht förderfähig, da hier in den nächsten 25 Jahren weitere Sanierungen erforderlichen werden, um eine Nutzung der Halle über diesen Zeitraum zu ermöglichen. Die Antragstellung für die FAG-Förderung erfolgt, wenn die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorliegt. Erst zu diesem Zeitpunkt kann die Höhe der Förderung – auch abhängig von der Finanzlage des Landkreises zum Zeitpunkt der Beantragung – konkreter benannt werden. Geht man bei den Varianten 2 und 3 von einem Fördersatz von 40% bezogen auf die förderfähigen Kosten aus, läge die Förderung – auf Basis dieser Machbarkeitsstudie – bei der Variante 2 in einer Größenordnung von 3,1 Mio. € und bei der Variante 3 in einer Größenordnung von 3,7 Mio. €.
Eine weitere Fördermöglichkeit besteht über die BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bei der Variante 1 (Einzelmaßnahme) ist mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 300.000 € zu rechnen. Bei den Varianten 2 und 3 kann mit einem Investitionszuschuss von ca. 600.000 € gerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass bei der Komplettsanierung bzw. Neubau Nichtwohngebäude die Energie-Effizienzstufe 70 erreicht wird. Alternativ zu diesem Programm gibt es das KfW-Programm „Kommunen Kredit“ Nr. 264 mit Tilgungszuschuss.
Unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen FAG-Zuwendungen und der BEG-Förderung ergibt sich folgenden
Kostenvergleich:
3. Empfehlung der Verwaltung:
Nachdem für die Variante 1
voraussichtlich keine FAG-Förderung angesetzt werden kann, scheidet diese
Variante aus wirtschaftlichen Gründen aus, zumal auch weitere
Sanierungsmaßnahmen innerhalb der nächsten Jahre erforderlich werden.
Die Variante 2 bietet in
Bezug auf die terminliche Situation und in Bezug auf die Kosten Vorteile gegenüber
der Variante 3. Die baubedingte Nutzungsunterbrechung ist hier - unter der
Voraussetzung, dass keine baulichen „Überraschungen“ auftreten – 3 bis 8
Monate kürzer als bei der Variante 3, sodass eine Interimslösung für den
Schulsport nur einen kürzeren Zeitraum gefunden werden muss.
Die Kosten der Variante 2
sind gegenüber der Variante 3 um ca. 3,1 Mio. € günstiger, wobei hier zu
erwähnen ist, dass die Mängel der nicht DIN-gerechten Abmessungen der Halle und
der geringen Raumhöhe im Bereich der Umkleiden bei Realisierung der Variante 2
im Gegensatz zur Variante 3 nicht behoben werden können. Im Schulsport kann
jedoch derzeit der Lehrplan erfüllt werden. In Bezug auf den Klimaschutz wirkt sich die Erhaltung
der tragenden Bauteile bei Realisierung der Variante 2 günstiger aus als ein
Abriss und Neubau der Halle, vorausgesetzt, dass nicht noch aufwändige
Sanierungen im Fundamentbereich erforderlich werden. Da hierzu keine
Statikunterlagen vorhanden sind, kann dies nach heutigem Kenntnisstand nicht
abschließend beantwortet werden.
Für den Abriss und Neubau
der Halle spricht die längere Lebensdauer eines Neubaus.
Bei der Realisierung der
Variante 2 sind Voruntersuchungen an den tragenden Bauteilen erforderlich,
welche erst zu Beginn der Bauphase ausgeführt werden können, da hier einzelne
Bauteile zerstört werden, was eine Nutzung der Halle unmöglich macht. Auch wenn
das Risiko, dass bei diesen Untersuchungen festgestellt wird, dass die
bestehenden tragenden Bauteile die neue Konstruktion nicht tragen, vom Tragwerksplaner
als gering angesehen wird, kann dieses Kosten-und Terminrisiko nicht komplett
ausgeschlossen werden. Im „worst-case“ muss die Planung zu Beginn der Bauphase
dann nochmals überarbeitet werden. Die Differenz zwischen den Kosten der
Varianten 2 und 3 und die Differenz bei der Zeit der Nutzungsunterbrechung
würde dann deutlich geringer ausfallen.
Vor- und Nachteile Varianten 2 und 3
Mit Mail vom 30.06.23 wurden
die Fraktionssprecher bzw. Fraktionssprecherinnen gebeten, die Varianten in den
Fraktionen zu beraten, um in dieser Sitzung eine Entscheidung, welche Variante
weiterverfolgt werden soll, herbeizuführen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV- Ausschuss
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1a Gemäß
dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll die Variante 2 „Generalsanierung der
Dreifachsporthalle“ weiterverfolgt und ab 2024 mit den notwendigen Planungen
begonnen werden.
oder alternativ
1b Gemäß
dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll die Variante 3 „Abriss und Neubau der
Dreifachsporthalle“ weiterverfolgt und ab 2024 mit den notwendigen Planungen
begonnen werden.
2a Die
notwendigen Haushaltsmittel der Variante 2 in Höhe insgesamt 10.767.120 €
sollen auf die Warteliste gesetzt werden.
oder alternativ
2b Die
notwendigen Haushaltsmittel der Variante 3 in Höhe insgesamt 14.451.360 € sollen auf die Warteliste gesetzt werden.
3. Dem
Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen: Dem
Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Aufgrund der Dringlichkeit wird die Maßnahme
gemäß Variante 2 oder alternativ Variante 3 von der Warteliste genommen und im
Haushalt ab 2024 entsprechend dem voraussichtlichem Mittelabfluss eingeplant.
Auswirkung auf den Haushalt:
Variante 1 hätte erheblichen Einfluss auf den Eckwert bzw. die Ergebnisrechnung des Sachgebietes und müsste bei der Planung 2024 besonders berücksichtigt werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel für die Variante 2 in Höhe von insgesamt 10.767.120 € bzw. Variante 3 in Höhe von insgesamt 14.451.360 € müssten als Investition auf die Warteliste gesetzt werden.
Aufgrund der Dringlichkeit müsste dann dem
Kreis- und Strategieausschuss und dem Kreistag empfohlen werden, die Maßnahme
wieder von der Warteliste zu nehmen und in der Investitionsplanung 2024 ff. einzuplanen.