Im Rahmen der Umsetzung des Brennernordzulaufs wird
das Ergebnis der Vorplanung (Weiterentwicklung und Optimierung der
Auswahltrasse) dem Eisenbahn-Bundesamt übermittelt. Nach Prüfung des
Eisenbahn-Bundesamts werden die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag zur
Parlamentarischen Befassung über das Projekt vorgelegt.
Zur Parlamentarischen Befassung ist es möglich, aus
den betroffenen Regionen Kernforderungen zu stellen. Diese Kernforderungen
umfassen Maßnahmen, welche in den Planungen der Bahn aufgrund der Auftragsbeschreibung
oder fehlender gesetzlicher Verpflichtungen keine Berücksichtigung gefunden
haben.
Der Landkreis Ebersberg ist in den Planungen
geographisch von zwei Planungsabschnitten betroffen. Dem Planungsabschnitt 0
(PA 0) und dem Planungsabschnitt 1 (PA 1). Der PA 0 beschreibt die Strecke
München Trudering bis Grafing, mit den Kommunen Bruck, Ebersberg, Grafing,
Grasbrunn, Haar, Kirchseeon, Trudering-Riem, Vaterstetten und Zorneding
(Quelle: www.brennernordzulauf.de ). Der PA 1 beschreibt die
Strecke Grafing bis Ostermünchen, mit den Kommunen Aßling, Bruck, Grafing,
Kirchseeon, Tuntenhausen (Quelle: www.brennernordzulauf.de).
Aufgrund der unterschiedlichen Grundvoraussetzungen,
werden für die Abschnitte PA 0 und PA 1 die Kernforderungen getrennt
artikuliert. Vor allem der Unterschied der Blockverdichtung auf der
Bestandstrecke im PA 0 und der Bau einer zweigleisigen Neubaustrecke im PA 1
lassen eine getrennte Formulierung der Forderungen sinnvoll erscheinen. Ein
Nachteil durch die Trennung der beiden Planungsabschnitte bei den
Kernforderungen entsteht nicht, da Forderungen, die beiden Planungsabschnitten
gemein sind, im nahezu selben Wortlaut formuliert werden.
Die Basis für die Kernforderungen bilden die
Resolution des Kreistags vom 16.05.2022, die bis heute getroffenen
Gemeinderatsbeschlüsse sowie die in den Dialogforen und im direkten Austausch
artikulierten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger der jeweils betroffenen
Kommunen.
Die Kernforderungen sind aktuell in der Feinabstimmung
mit den Kommunen und Bürgerinitiativen.
Für den PA 0 wurden Stand 31.05.2023 folgende
Kernforderungen aufgestellt:
1.
Lärmschutz nach Lärmvorsorge
2.
Lärmschutzgestaltung
Für den PA 1 wurden Stand 31.05.2023 folgende
Kernforderungen aufgestellt:
1.
Lärmschutz nach Lärmvorsorge
2.
Neubaustrecke bestandsnah und parallel zur Bestandstrecke
3.
Lärmschutzgestaltung
4.
Übergesetzlicher Lärmschutz im Bereich Nettelkofen (Grafing)
5.
Einhausung der Neubaustrecke in Niklasreuth
(bei nicht Berücksichtigung von Punkt 2)
Die Kernforderungen (PA 0 und PA 1) sind in der, für
die Parlamentarische Befassung üblichen Form, dargestellt. Einer kurzen aber
genauen Beschreibung der einzelnen Forderungen, folgt eine tabellarische
Aufstellung mit den Informationen wer die Forderung stellt, welche
Kernforderung gestellt wird, einer Kurzbeschreibung und einer durch die Bahn
kalkulierten monetären Bewertung.
Die Forderung nach einem raschen Ausbau des
Ostkorridors über Mühldorf ist nicht in den Kernforderungen numerisch
aufgeführt, da nur projektspezifische Forderungen angebracht werden können. Der
Landkreis Ebersberg sowie alle anderen Betroffenen artikulieren in dem
Kernforderungspapier dennoch den Wunsch, die Maßnahme des Ausbaus der Strecke
Rosenheim – Mühldorf im Bundesverkehrswegeplan dringlicher zu priorisieren, um
eine baldige Entlastung der Strecke Rosenheim – Grafing – München zu erwirken.
Die Formulierungen in den Kernforderungen sind zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsvorlage noch nicht final. Wesentliche Änderungen der Forderungen an sich sind jedoch nicht vorgesehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der ULV Ausschuss empfiehlt dem Kreis- und Strategieausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die zum Zeitpunkt des Kreis- und Strategieausschusses vorliegenden finalen Kernforderungen zur Parlamentarischen Befassung zu beschließen.
2. Der ULV Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Änderungen in den Kernforderungen, die bis zur Beratung im Kreis- und Strategieausschuss vorgenommen werden, im Kreis- und Strategieausschuss vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine