Betreff
Kernforderungen des Landkreises Ebersberg zu den Planungsabschnitten 0 und 1 des Brennernordzulaufs, zur parlamentarischen Befassung im Bundestag
Vorlage
2023/1011
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Rahmen der Umsetzung des Brennernordzulaufs wird das Ergebnis der Vorplanung (Weiterentwicklung und Optimierung der Auswahltrasse) dem Eisenbahn-Bundesamt übermittelt. Nach Prüfung des Eisenbahn-Bundesamts werden die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag zur Parlamentarischen Befassung über das Projekt vorgelegt.

 

Zur Parlamentarischen Befassung ist es möglich, aus den betroffenen Regionen Kernforderungen zu stellen. Diese Kernforderungen umfassen Maßnahmen, welche in den Planungen der Bahn aufgrund der Auftragsbeschreibung oder fehlender gesetzlicher Verpflichtungen keine Berücksichtigung gefunden haben.

 

Der Landkreis Ebersberg ist in den Planungen geographisch von zwei Planungsabschnitten betroffen. Dem Planungsabschnitt 0 (PA 0) und dem Planungsabschnitt 1 (PA 1). Der PA 0 beschreibt die Strecke München Trudering bis Grafing, mit den Kommunen Bruck, Ebersberg, Grafing, Grasbrunn, Haar, Kirchseeon, Trudering-Riem, Vaterstetten und Zorneding (Quelle: www.brennernordzulauf.de ). Der PA 1 beschreibt die Strecke Grafing bis Ostermünchen, mit den Kommunen Aßling, Bruck, Grafing, Kirchseeon, Tuntenhausen (Quelle: www.brennernordzulauf.de).

 

Aufgrund der unterschiedlichen Grundvoraussetzungen, werden für die Abschnitte PA 0 und PA 1 die Kernforderungen getrennt artikuliert. Vor allem der Unterschied der Blockverdichtung auf der Bestandstrecke im PA 0 und der Bau einer zweigleisigen Neubaustrecke im PA 1 lassen eine getrennte Formulierung der Forderungen sinnvoll erscheinen. Ein Nachteil durch die Trennung der beiden Planungsabschnitte bei den Kernforderungen entsteht nicht, da Forderungen, die beiden Planungsabschnitten gemein sind, im nahezu selben Wortlaut formuliert werden.

 

Die Basis für die Kernforderungen bilden die Resolution des Kreistags vom 16.05.2022, die bis heute getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse sowie die in den Dialogforen und im direkten Austausch artikulierten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger der jeweils betroffenen Kommunen.

 

Die Kernforderungen sind aktuell in der Feinabstimmung mit den Kommunen und Bürgerinitiativen.

 

Für den PA 0 wurden Stand 31.05.2023 folgende Kernforderungen aufgestellt:

1.      Lärmschutz nach Lärmvorsorge

2.      Lärmschutzgestaltung

 

Für den PA 1 wurden Stand 31.05.2023 folgende Kernforderungen aufgestellt:

1.      Lärmschutz nach Lärmvorsorge

2.      Neubaustrecke bestandsnah und parallel zur Bestandstrecke

3.      Lärmschutzgestaltung

4.      Übergesetzlicher Lärmschutz im Bereich Nettelkofen (Grafing)

5.      Einhausung der Neubaustrecke in Niklasreuth
(bei nicht Berücksichtigung von Punkt 2)

 

Die Kernforderungen (PA 0 und PA 1) sind in der, für die Parlamentarische Befassung üblichen Form, dargestellt. Einer kurzen aber genauen Beschreibung der einzelnen Forderungen, folgt eine tabellarische Aufstellung mit den Informa­tionen wer die Forderung stellt, welche Kernforderung gestellt wird, einer Kurzbeschreibung und einer durch die Bahn kalkulierten monetären Bewertung.

 

Die Forderung nach einem raschen Ausbau des Ostkorridors über Mühldorf ist nicht in den Kernforderungen numerisch aufgeführt, da nur projektspezifische Forderungen angebracht werden können. Der Landkreis Ebersberg sowie alle anderen Betroffenen artikulieren in dem Kernforderungspapier dennoch den Wunsch, die Maßnahme des Ausbaus der Strecke Rosenheim – Mühldorf im Bundesverkehrswegeplan dringlicher zu priorisieren, um eine baldige Entlastung der Strecke Rosenheim – Grafing – München zu erwirken.

 

Die Formulierungen in den Kernforderungen sind zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsvorlage noch nicht final. Wesentliche Änderungen der Forderungen an sich sind jedoch nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.             Der ULV Ausschuss empfiehlt dem Kreis- und Strategieausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die zum Zeitpunkt des Kreis- und Strategie­ausschusses vorliegenden finalen Kernforderungen zur Parlamentarischen Befassung zu beschließen.

2.             Der ULV Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Änderungen in den Kernforderungen, die bis zur Beratung im Kreis- und Strategie­ausschuss vorgenommen werden, im Kreis- und Strategieausschuss vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine