Betreff
Planungsabschnitte 0 und 1 des Brennernordzulaufs; Kernforderungen des Landkreises Ebersberg
Vorlage
2023/1011/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 14.06.2023

ULV-Ausschuss am 29.11.2023

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2023

Kreistag am 18.12.2023

 

Im Rahmen der Umsetzung des Brennernordzulaufs wird das Ergebnis der Vorplanung (Weiterentwicklung und Optimierung der Auswahltrasse Limone) dem Eisenbahn-Bundesamt übermittelt. Nach Prüfung des Eisenbahn-Bundesamts werden die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Befassung über das Projekt vorgelegt.

Zur parlamentarischen Befassung ist es möglich, aus den betroffenen Regionen Kernforderungen zu stellen. Diese Kernforderungen umfassen Maßnahmen, welche in den Planungen der Bahn aufgrund der Auftragsbeschreibung oder fehlender gesetzlicher Verpflichtungen keine Berücksichtigung gefunden haben.

 

Der Landkreis Ebersberg ist in den Planungen geografisch von zwei Planungsabschnitten betroffen. Dem Planungsabschnitt 0 (PA 0) und dem Planungsabschnitt 1 (PA 1). Der PA 0 beschreibt die Strecke München Trudering bis Grafing, mit den Kommunen Bruck, Ebersberg, Grafing, Grasbrunn, Haar, Kirchseeon, Trudering-Riem, Vaterstetten und Zorneding (Quelle: www.brennernordzulauf.de ). Der PA 1 beschreibt die Strecke Grafing bis Ostermünchen, mit den Kommunen Aßling, Bruck, Grafing, Kirchseeon, Tuntenhausen (Quelle: www.brennernordzulauf.de). Die Kernforderungen, ersichtlich in den Anlagen 1 (PA 0) und 2 (PA 1), sind in der für die parlamentarische Befassung üblichen Form dargestellt. Einer kurzen, aber genauen Beschreibung der einzelnen Forderungen, folgt eine tabellarische Aufstellung mit den Informationen, wer die Forderung stellt, welche Kernforderung gestellt wird, einer Kurzbeschreibung und einer durch die Bahn kalkulierten monetären Bewertung.

 

Die Forderung nach einem raschen Ausbau des Ostkorridors über Mühldorf ist nicht in den Kernforderungen numerisch aufgeführt, da nur projektspezifische Forderungen angebracht werden können. Der Landkreis Ebersberg sowie alle anderen Betroffenen artikulieren in dem Kernforderungspapier dennoch den Wunsch, die Maßnahme des Ausbaus der Strecke Rosenheim – Mühldorf im Bundesverkehrswegeplan dringlicher zu priorisieren, um eine baldige Entlastung der Strecke Rosenheim – Grafing – München zu erwirken.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Grundvoraussetzungen, werden für die Abschnitte PA 0 und PA 1 die Kernforderungen getrennt artikuliert. Vor allem der Unterschied der Blockverdichtung auf der Bestandsstrecke im PA 0 und der Bau einer zweigleisigen Neubaustrecke im PA 1 lassen eine getrennte Formulierung der Forderungen sinnvoll erscheinen. Ein Nachteil durch die Trennung der beiden Planungsabschnitte bei den Kernforderungen entsteht nicht, da Forderungen, die beiden Planungsabschnitten gemein sind, im nahezu selben Wortlaut formuliert werden.

 

Die Basis für die Kernforderungen bilden die Resolution des Kreistags vom 16.05.2022, die bis heute getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse sowie die in den Dialogforen und im direkten Austausch artikulierten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger der jeweils betroffenen Kommunen.

 

Zur Erarbeitung der Kernforderungen stand die Verwaltung mit folgenden Stakeholdern in Kontakt:

·         Abgeordnete aus Bundestag und Landtag,

·         Landräte,

·         Bürgermeister,

·         Bürgerinitiativen,

·         Bürgerinnen und Bürger,

·         Mitarbeitern der Bahn und

·         Juristen

Für den PA 0 wurden am 31.05.2023 in Zusammenarbeit mit den Vertretern der betroffenen Kommunen und Kreise sowie Vertretern die in der Anlage 1 beschriebenen Kernforderungen aufgestellt.

 

Folgende Gremien haben diese Kernforderungen durch einen Beschluss bereits bestätigt.

-          BA Trudering-Riem

-          Haar

-          Grasbrunn

-          Kirchseeon

-          Zorneding

 

Für den PA 1 wurden Stand 08.11.23 die in der Anlage 2 beschriebenen Kernforderungen aufgestellt. Im Vergleich zu den Kernforderungen, vorgestellt um ULV-Ausschuss vom 14.06.2023, haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

·         Forderung „Maximale Tunnellänge des Saalachtunnels“ entfällt
Grund: Im Rahmen der Feinplanung der Auswahltrasse wird diese Maßnahme umgesetzt

·         Forderung „Tunnel Dorfen“ wird aufgenommen
Grund: Die Topografie lässt eine Tunnellösung in offener Bauweise äquivalent zur geforderten Tunnellösung in Niclasreuth zu.

 

Ein Beschluss der Kernforderungen ist aufgrund der intensiven Diskussion um den Punkt 3 der Kernforderungen Bestandsnahe Neubaustrecke sowie maximale Tunnelanteile bislang in keinem Gremium erfolgt. Zum Zeitpunkt des Versandes der Sitzungsunterlagen dauern die Beratungen in der Gemeinde Aßling, als am meisten von dieser Entscheidung im PA1 betroffenen Gemeinde zu den Kernforderungen, an.

 

Die Formulierungen in den Kernforderungen sind zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsvorlage nicht final. Wesentliche Änderungen der Forderungen sind gerade für den PA0 nicht vorgesehen. Für die Forderungen im PA1, ist der Beschluss der Gemeinde Aßling abzuwarten und in der ULV Sitzung am 29.11.2023 zu beraten.

 

Die finalen Kernforderungen sollen vor dem offiziellen Versand an die Bahn einer juristischen Prüfung unterzogen werden, um eventuelle Fallstricke in der Formulierung zu umgehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der ULV-Ausschuss empfiehlt dem Kreis- und Strategieausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die vorliegenden Kernforderungen zum PA0 und PA1 zur parlamentarischen Befassung zu beschließen.

 

2.    Der ULV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Änderungen in den Kernforderungen, die bis zur Beratung im Kreis- und Strategieausschuss vorgenommen werden, im Kreis- und Strategieausschuss vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.

Auswirkung auf den Haushalt:

keine