Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 14.06.2023
ULV-Ausschuss am 29.11.2023
Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2023
Kreistag am 18.12.2023
Im Rahmen der Umsetzung des Brennernordzulaufs wird das Ergebnis der
Vorplanung (Weiterentwicklung und Optimierung der Auswahltrasse Limone) dem
Eisenbahn-Bundesamt übermittelt. Nach Prüfung des Eisenbahn-Bundesamts werden
die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Befassung über das
Projekt vorgelegt.
Zur parlamentarischen Befassung ist es möglich, aus den betroffenen
Regionen Kernforderungen zu stellen. Diese Kernforderungen umfassen Maßnahmen,
welche in den Planungen der Bahn aufgrund der Auftragsbeschreibung oder
fehlender gesetzlicher Verpflichtungen keine Berücksichtigung gefunden haben.
Der Landkreis Ebersberg ist in den Planungen geografisch von zwei
Planungsabschnitten betroffen. Dem Planungsabschnitt 0 (PA 0) und dem
Planungsabschnitt 1 (PA 1). Der PA 0 beschreibt die Strecke München Trudering
bis Grafing, mit den Kommunen Bruck, Ebersberg, Grafing, Grasbrunn, Haar,
Kirchseeon, Trudering-Riem, Vaterstetten und Zorneding (Quelle: www.brennernordzulauf.de ). Der PA 1 beschreibt die Strecke Grafing
bis Ostermünchen, mit den Kommunen Aßling, Bruck, Grafing, Kirchseeon,
Tuntenhausen (Quelle: www.brennernordzulauf.de). Die Kernforderungen, ersichtlich in den
Anlagen 1 (PA 0) und 2 (PA 1), sind in der für die parlamentarische Befassung
üblichen Form dargestellt. Einer kurzen, aber genauen Beschreibung der
einzelnen Forderungen, folgt eine tabellarische Aufstellung mit den
Informationen, wer die Forderung stellt, welche Kernforderung gestellt wird,
einer Kurzbeschreibung und einer durch die Bahn kalkulierten monetären
Bewertung.
Die Forderung nach einem raschen Ausbau des Ostkorridors über Mühldorf
ist nicht in den Kernforderungen numerisch aufgeführt, da nur
projektspezifische Forderungen angebracht werden können. Der Landkreis
Ebersberg sowie alle anderen Betroffenen artikulieren in dem
Kernforderungspapier dennoch den Wunsch, die Maßnahme des Ausbaus der Strecke
Rosenheim – Mühldorf im Bundesverkehrswegeplan dringlicher zu priorisieren, um
eine baldige Entlastung der Strecke Rosenheim – Grafing – München zu erwirken.
Aufgrund der unterschiedlichen Grundvoraussetzungen, werden für die
Abschnitte PA 0 und PA 1 die Kernforderungen getrennt artikuliert. Vor allem
der Unterschied der Blockverdichtung auf der Bestandsstrecke im PA 0 und der
Bau einer zweigleisigen Neubaustrecke im PA 1 lassen eine getrennte
Formulierung der Forderungen sinnvoll erscheinen. Ein Nachteil durch die
Trennung der beiden Planungsabschnitte bei den Kernforderungen entsteht nicht,
da Forderungen, die beiden Planungsabschnitten gemein sind, im nahezu selben
Wortlaut formuliert werden.
Die Basis für die Kernforderungen bilden die Resolution des Kreistags
vom 16.05.2022, die bis heute getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse sowie die in
den Dialogforen und im direkten Austausch artikulierten Forderungen der
Bürgerinnen und Bürger der jeweils betroffenen Kommunen.
Zur Erarbeitung der Kernforderungen stand die Verwaltung mit folgenden
Stakeholdern in Kontakt:
·
Abgeordnete
aus Bundestag und Landtag,
·
Landräte,
·
Bürgermeister,
·
Bürgerinitiativen,
·
Bürgerinnen
und Bürger,
·
Mitarbeitern
der Bahn und
·
Juristen
Für den PA 0 wurden am 31.05.2023 in Zusammenarbeit mit den Vertretern
der betroffenen Kommunen und Kreise sowie Vertretern die in der Anlage 1
beschriebenen Kernforderungen aufgestellt.
Folgende Gremien haben diese Kernforderungen durch einen Beschluss
bereits bestätigt.
-
BA
Trudering-Riem
-
Haar
-
Grasbrunn
-
Kirchseeon
-
Zorneding
Für den PA 1 wurden Stand 08.11.23 die in der Anlage 2 beschriebenen
Kernforderungen aufgestellt. Im Vergleich zu den Kernforderungen, vorgestellt
um ULV-Ausschuss vom 14.06.2023, haben sich folgende Änderungen ergeben:
·
Forderung
„Maximale Tunnellänge des Saalachtunnels“ entfällt
Grund: Im Rahmen der Feinplanung der Auswahltrasse wird diese Maßnahme
umgesetzt
·
Forderung
„Tunnel Dorfen“ wird aufgenommen
Grund: Die Topografie lässt eine Tunnellösung in offener Bauweise äquivalent
zur geforderten Tunnellösung in Niclasreuth zu.
Ein Beschluss der Kernforderungen ist aufgrund der intensiven Diskussion
um den Punkt 3 der Kernforderungen Bestandsnahe
Neubaustrecke sowie maximale Tunnelanteile bislang in keinem Gremium
erfolgt. Zum Zeitpunkt des Versandes der Sitzungsunterlagen dauern die
Beratungen in der Gemeinde Aßling, als am meisten von dieser Entscheidung im
PA1 betroffenen Gemeinde zu den Kernforderungen, an.
Die Formulierungen in den Kernforderungen sind zum Zeitpunkt des
Versands der Sitzungsvorlage nicht final. Wesentliche Änderungen der
Forderungen sind gerade für den PA0 nicht vorgesehen. Für die Forderungen im
PA1, ist der Beschluss der Gemeinde Aßling abzuwarten und in der ULV Sitzung am
29.11.2023 zu beraten.
Die finalen Kernforderungen sollen vor dem offiziellen Versand an die
Bahn einer juristischen Prüfung unterzogen werden, um eventuelle Fallstricke in
der Formulierung zu umgehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der ULV-Ausschuss empfiehlt dem Kreis-
und Strategieausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die vorliegenden
Kernforderungen zum PA0 und PA1 zur parlamentarischen Befassung zu beschließen.
2. Der ULV-Ausschuss beauftragt die
Verwaltung, Änderungen in den Kernforderungen, die bis zur Beratung im Kreis-
und Strategieausschuss vorgenommen werden, im Kreis- und Strategieausschuss
vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine