Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 27.04.2015, TOP 10 ö
ULV-Ausschuss am 14.06.2023, TOP 19 nö
Der Landkreis hat sich bereits 2006 das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030
frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. 2015 beschloss
der Kreistag einstimmig, an diesem Ziel weiterhin festzuhalten. Im
Kreistagsbeschluss vom 27.4.2015 (s. Anlage) steht hierzu:
„1. Der Kreistagsbeschluss
aus dem Jahr 2006 („Der Landkreis Ebersberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum
Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Dies
soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie
erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und
regenerativ in unserer Region erzeugt werden.“) wird uneingeschränkt
aufrechterhalten und dahingehend konkretisiert, dass dieses Ziel für die
Bereiche Strom und Wärme gegolten hat und gilt. Soweit es unsere Handlungsmöglichkeiten
und Zuständigkeiten zulassen, wird dieses Ziel auch für die Mobilität
angestrebt.“
Um das Klimaziel („klimaneutral 2030“) erreichen zu können, muss ein
massiver Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen stattfinden. Mit dem neuen
digitalen Energienutzungsplan (Digitaler Energienutzungsplan) und dem darauf basierenden neuen
Meilensteinplan-Tool („Werkzeug“) (Meilensteinplan-Tool für Kommunen im
Landkreis Ebersberg), liegen den
Gemeinden die notwendigen Werkzeuge für die Planung vor. Der
Energienutzungsplan zeigt auf, welche Potentiale für
Erneuerbare-Energien-Anlagen wo vorhanden sind. Zudem wurden für einige
Maßnahmen Steckbriefe zur Unterstützung der Umsetzung entwickelt. Das
Meilensteinplan-Tool zeigt auf, wie hoch der aktuelle und der zukünftige
Energiebedarf (aufgeteilt in Wärme und Strom) ist und wie dieser durch die vorhandenen
Potentiale durch Erneuerbare-Energien-Anlagen gedeckt werden kann. Es zeigt
zudem auf, wie hoch der Pro-Kopf CO2-Ausstoß sein wird.
Auch für den Landkreis wurde das neue Meilensteinplan-Tool basierend auf
den Daten des Energienutzungsplans angewandt und die letzte Meilensteinplanung
aktualisiert. Die neue Planung wird samt Tool in der Sitzung des ULV-Ausschusses
am 19.7.2023 präsentiert. Dies ist eine rein rechnerische Planung; letztendlich
ist der Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Landkreis auch vom Handeln
der Gemeinden, Städte und Märkte, der Unternehmen und nicht zuletzt der Bürgerinnen
und Bürger abhängig. Eindeutig ist
jedoch jetzt schon, dass der Landkreis nicht bis 2030 frei von fossilen und
anderen endlichen Energieträgern sein wird.
Das Landkreis-Klimaziel kann von
kommunaler Seite nur gemeinsam mit den Gemeinden, Städten und Märkten erreicht
werden. Daher sollte es auch gemeinsam definiert werden. Jede Gemeinde sollte
die Möglichkeit haben, das Ziel für den Landkreis mitzubestimmen.
Erreicht werden könnte dies, wenn die Gemeinden, z.B. mit Hilfe des
Meilensteinplan-Tools und des Energienutzungsplans, überlegen,
- wie der eigene Energiebedarf frühestmöglich
durch erneuerbare Quellen gedeckt werden kann,
- welche Projekte dafür wann angestoßen und
umgesetzt werden müssen und können und
- welche Schritte dazu wann notwendig sind.
Daraus ergibt sich dann, bis wann Treibhausgas (THG)-Neutralität
erreicht werden kann und wie hoch der CO2-Fußabdruck pro Einwohner pro Jahr in 2030
sein wird. Aus den Angaben der Gemeinden resultiert das angepasste, gemeinsame und
realistischere Klimaziel:
• In welchem Jahr energetische THG-Neutralität
erreicht ist (Strom und Wärme - eigene Anlagen dürfen berücksichtigt werden),
• in welchem Jahr komplette THG-Neutralität
erreicht ist (Strom, Wärme und Verkehr ohne Autobahnen und
• wie hoch die THG-Emissionen pro Kopf in 2030
sind.
Dadurch wäre das neue
angepasste Klimaziel im Landkreis dasjenige Jahr, in dem alle Gemeinden
THG-Neutralität erreicht haben. Hierdurch würde sich voraussichtlich das
Zieljahr nach hinten verschieben.
Der Handlungsdruck ergibt sich jedoch nicht nur durch ein allein vom
Landkreis definiertes Klimaziel, sondern durch die globale Situation, die
extrem ernst ist, wie dem neuesten Bericht des Weltklimarats zu entnehmen ist (Summary for Policymakers | Climate Change
2022: Impacts, Adaptation and Vulnerability (ipcc.ch)). Mit vollem Einsatz lässt sich jedoch das
Schlimmste noch vermeiden. Nötig ist hierfür v.a. die Energiewende und die
lässt sich durch gemeinsames, zielgerichtetes Handeln schaffen - was durch die
entsprechende Neudefinition des Klimaziels erreicht werden soll.
Der Landkreis München wie oben beschrieben verfahren und hat die
Gemeinden einbezogen. Die Gemeinden des Landkreises München haben auf Basis des
Energienutzungsplans und Meilensteinplan-Tools die oben genannten drei Werte
festgelegt. Somit ergibt sich für den Landkreis München ein Klimaziel, das von
den teilnehmenden Gemeinden (mit-)beschlossen und auf der Klimakonferenz im Mai
2023 offiziell bekannt gegeben und gefeiert wurde.
Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Ebersberg empfiehlt ein identisches
Vorgehen. Die Klimakonferenz, auf der das gemeinsame Ziel kommuniziert und
gefeiert werden soll, sollte möglichst im April / Mai 2024 stattfinden.
Der vorgeschlagene Zeitplan ist folgender:
-
Vorstellung
der Idee „Neudefinition des Klimaziels“ in der Bürgermeister-Dienstbesprechung (bereits
erfolgt am 19.06.2023. Über die Reaktion der Gemeinden wird weiter unten und
auch in der Sitzung berichtet.)
-
Bearbeitung
der Ziele & Behandlung in den Gremiumssitzungen der Gemeinden bis Ende 2023
-
Kommunikation
der Ziele an Klimaschutzmanagement Landkreis Ebersberg bis zum 31.12.2023
-
Klimakonferenz
im Frühling (April / Mai) 2024: Vorstellung der neuen Ziele und öffentliches
Unterzeichnen der Vereinbarung
Diese Idee wurde bereits in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 14.6.2023
im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des ULV vorgestellt und diskutiert. Das
Gremium äußerte die Sorge, dass ein öffentliches Abrücken vom 2030-Ziel ein
falsches Signal setzen und zu Demotivation bei der Bevölkerung führen könnte
und somit die Anstrengungen der Bevölkerung verringern könnte.
Alternativ könnten deshalb die Gemeinden berechnen, zu wieviel Prozent der eigene
Energiebedarf bis 2030 durch
erneuerbare Quellen gedeckt werden kann (je mit und ohne Verkehr).
Auch wenn man diesen Ansatz wählt, ist trotzdem mit der Frage zu rechnen,
bis wann komplette THG-Neutralität
erreicht werden kann. Das könnte dann etwa als „2030+x“ formuliert werden, wobei das Ziel ist, die Zahl x möglichst
klein zu halten, bzw. stets zu verkleinern.
In der Bürgermeister-Dienstbesprechung am 19.6.2023 wurde die Thematik bereits
diskutiert. Die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister stimmen dem Ansatz zu, gemeinsam eine Neudefinition des
Klimaziels zu erarbeiten, kritisierten aber den hohen Aufwand der vielen
Datenanfragen, das Personal dafür sei in den Gemeindeverwaltungen nicht
vorhanden. Vorgesehen ist, dass die Gemeinden mit Unterstützung des Klimaschutzmanagements und der
Energieagentur, anhand des Meilensteinplan-Tools und des Energienutzungsplans
folgende (Teil-)Ziele definieren, diese mit ihren Gremien abstimmen und bis zum
31.12.2023 an das Klimaschutzmanagement melden. Das Klimaschutzmanagement hat
daraufhin bereits mit allen Gemeinden Kontakt aufgenommen und erste Termine
wurden vereinbart.
Durch die Gemeinden zu definierende Angaben:
1.
Anteil
erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030
2.
Anteil
erneuerbare Energien am Wärmebedarf in 2030
3.
Anteil
erneuerbare Energien am Energiebedarf (Strom & Wärme) in 2030
4.
Anteil
erneuerbar Energien komplett (Strom & Wärme & Verkehr) in 2030
5.
Jährlicher
CO2e Ausstoß pro Einwohner in 2030
6.
Jahr,
in dem energetische Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme)
7.
Jahr,
in dem komplette Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme &
Verkehr)
Diese Ziele und Werte sollen dann auf einer Klimakonferenz des
Landkreises im April / Mai 2024 kommuniziert und gefeiert werden. Alle zwei Jahre
sollen die Werte aktualisiert werden. Dabei muss das Ziel sein, dass der Anteil
an erneuerbaren Energien im Jahr 2030 immer höher und die Jahreszahl der
kompletten Treibhausgasneutralität stets niedriger wird.
Fazit:
Der Landkreis sollte das Klimaziel „klimaneutral 2030“ weiterhin anstreben. Zusätzlich sollten die Gemeinden, Städte und Märkte ihren Anteil an erneuerbaren Energien an ihrem Energiebedarf im Jahr 2030 ermitteln und feststellen, bis wann sie komplette Treibhausgasneutralität erreichen. Diese Werte sollen im Rahmen einer Klimakonferenz des Landkreises veröffentlicht werden und alle 2 Jahre aktualisiert werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Landkreis strebt sein Klimaziel „klimaneutral 2030“ weiterhin
an.
- Das Klimaschutzmanagement wird mit Unterstützung der Gemeinden, bis
zum 31.12.2023 folgende Angaben ermitteln:
·
Anteil erneuerbare Energien am
Strombedarf in 2030
·
Anteil erneuerbare Energien am
Wärmebedarf in 2030
·
Anteil erneuerbare Energien am
Energiebedarf (Strom & Wärme) in 2030
·
Anteil erneuerbar Energien komplett
(Strom & Wärme & Verkehr) in 2030
·
Jährlicher CO2-Ausstoß pro Einwohner in
2030
·
Jahr, in dem energetische
Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme)
·
Jahr, in dem komplette
Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme & Verkehr)
3. Der
aktuelle Stand wird 2024 im Rahmen einer Klimakonferenz des Landkreises veröffentlicht.
4. Die
Meilensteinpläne der Gemeinden sollen alle 2 Jahre aktualisiert werden. Der aktuelle
Stand auf dem Weg zum Erreichen des Klimaziels soll alle 2 Jahre öffentlich
kommuniziert werden.
Auswirkung auf den Haushalt:
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben Unterstützung bei der Definition ihrer Werte durch das Klimaschutzmanagement und die Energieagentur gewünscht. Eine Beratung hierbei ist durchaus sinnvoll und auch die Anwesenheit des Energieberaters von der Energieagentur schafft hierbei einen Mehrwert.
Es ist angedacht, dass jeder Gemeinde zunächst 1 Stunde Beratung durch Energieagentur und Klimaschutzmanagement angeboten wird. Die Gemeinden wurden gebeten, sich bereits im Vorfeld mit dem Meilensteinplantool und ihrer Planung zu beschäftigen. Sollte weiterer Beratungsbedarf bestehen, erfolgen weitere Beratungen nur durch das Klimaschutzmanagement, wobei angestrebt wird, die Planung in der einstündigen Beratung abzuschließen.
Im Landkreis München hat der Landkreis seine Gemeinden ebenfalls beraten, allerdings ohne Unterstützung der Energieagentur, da das Klimaschutzmanagement des Landkreises München personell deutlich besser aufgestellt ist. Da die Beratung der Gemeinden bei der Neudefinition des Klimaziels eine Leistung ist, die nur der Landkreis Ebersberg in Anspruch nimmt, nicht aber der Landkreis München, muss der Landkreis Ebersberg nach der Kostenregelung mit der Energieagentur auch die Kosten hierfür übernehmen. Diese belaufen sich auf maximal 1.520 € brutto (gesamt) für die Beratungsleistung eines Energieberaters der Energieagentur (1 h pro Gemeinde). Diese Kosten sind im Haushalt 2023 in der KST 097 vorhanden.
Für die Klimakonferenz entstehen im Jahr 2024 voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 25.000 € insgesamt für Raummiete, Catering, Dienstleistung (z.B. Moderation), Referenten, Bewerbung.
Es handelt sich um freiwillige Leistungen.