Betreff
Gemeinsame Neudefinition des Klimaziels mit den Gemeinden, Städten und Märkten
Vorlage
2023/1022
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 27.04.2015, TOP 10 ö

ULV-Ausschuss am 14.06.2023, TOP 19 nö

 

Der Landkreis hat sich bereits 2006 das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. 2015 beschloss der Kreistag einstimmig, an diesem Ziel weiterhin festzuhalten. Im Kreistagsbeschluss vom 27.4.2015 (s. Anlage) steht hierzu:

 

„1. Der Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2006 („Der Landkreis Ebersberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Dies soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und regenerativ in unserer Region erzeugt werden.“) wird uneingeschränkt aufrechterhalten und dahingehend konkretisiert, dass dieses Ziel für die Bereiche Strom und Wärme gegolten hat und gilt. Soweit es unsere Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten zulassen, wird dieses Ziel auch für die Mobilität angestrebt.“

 

Um das Klimaziel („klimaneutral 2030“) erreichen zu können, muss ein massiver Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen stattfinden. Mit dem neuen digitalen Energienutzungsplan (Digitaler Energienutzungsplan) und dem darauf basierenden neuen Meilensteinplan-Tool („Werkzeug“) (Meilensteinplan-Tool für Kommunen im Landkreis Ebersberg), liegen den Gemeinden die notwendigen Werkzeuge für die Planung vor. Der Energienutzungsplan zeigt auf, welche Potentiale für Erneuerbare-Energien-Anlagen wo vorhanden sind. Zudem wurden für einige Maßnahmen Steckbriefe zur Unterstützung der Umsetzung entwickelt. Das Meilensteinplan-Tool zeigt auf, wie hoch der aktuelle und der zukünftige Energiebedarf (aufgeteilt in Wärme und Strom) ist und wie dieser durch die vorhandenen Potentiale durch Erneuerbare-Energien-Anlagen gedeckt werden kann. Es zeigt zudem auf, wie hoch der Pro-Kopf CO2-Ausstoß sein wird.

 

Auch für den Landkreis wurde das neue Meilensteinplan-Tool basierend auf den Daten des Energienutzungsplans angewandt und die letzte Meilensteinplanung aktualisiert. Die neue Planung wird samt Tool in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 19.7.2023 präsentiert. Dies ist eine rein rechnerische Planung; letztendlich ist der Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Landkreis auch vom Handeln der Gemeinden, Städte und Märkte, der Unternehmen und nicht zuletzt der Bürgerinnen und Bürger abhängig. Eindeutig ist jedoch jetzt schon, dass der Landkreis nicht bis 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern sein wird.

 

Das Landkreis-Klimaziel kann von kommunaler Seite nur gemeinsam mit den Gemeinden, Städten und Märkten erreicht werden. Daher sollte es auch gemeinsam definiert werden. Jede Gemeinde sollte die Möglichkeit haben, das Ziel für den Landkreis mitzubestimmen.

 

Erreicht werden könnte dies, wenn die Gemeinden, z.B. mit Hilfe des Meilensteinplan-Tools und des Energienutzungsplans, überlegen,

-       wie der eigene Energiebedarf frühestmöglich durch erneuerbare Quellen gedeckt werden kann,

-       welche Projekte dafür wann angestoßen und umgesetzt werden müssen und können und

-       welche Schritte dazu wann notwendig sind.

 

Daraus ergibt sich dann, bis wann Treibhausgas (THG)-Neutralität erreicht werden kann und wie hoch der CO2-Fußabdruck pro Einwohner pro Jahr in 2030 sein wird. Aus den Angaben der Gemeinden resultiert das angepasste, gemeinsame und realistischere Klimaziel:

 

       In welchem Jahr energetische THG-Neutralität erreicht ist (Strom und Wärme - eigene Anlagen dürfen berücksichtigt werden),

       in welchem Jahr komplette THG-Neutralität erreicht ist (Strom, Wärme und Verkehr ohne Autobahnen und

       wie hoch die THG-Emissionen pro Kopf in 2030 sind.

 

Dadurch wäre das neue angepasste Klimaziel im Landkreis dasjenige Jahr, in dem alle Gemeinden THG-Neutralität erreicht haben. Hierdurch würde sich voraussichtlich das Zieljahr nach hinten verschieben.

 

Der Handlungsdruck ergibt sich jedoch nicht nur durch ein allein vom Landkreis definiertes Klimaziel, sondern durch die globale Situation, die extrem ernst ist, wie dem neuesten Bericht des Weltklimarats zu entnehmen ist (Summary for Policymakers | Climate Change 2022: Impacts, Adaptation and Vulnerability (ipcc.ch)). Mit vollem Einsatz lässt sich jedoch das Schlimmste noch vermeiden. Nötig ist hierfür v.a. die Energiewende und die lässt sich durch gemeinsames, zielgerichtetes Handeln schaffen - was durch die entsprechende Neudefinition des Klimaziels erreicht werden soll.

 

Der Landkreis München wie oben beschrieben verfahren und hat die Gemeinden einbezogen. Die Gemeinden des Landkreises München haben auf Basis des Energienutzungsplans und Meilensteinplan-Tools die oben genannten drei Werte festgelegt. Somit ergibt sich für den Landkreis München ein Klimaziel, das von den teilnehmenden Gemeinden (mit-)beschlossen und auf der Klimakonferenz im Mai 2023 offiziell bekannt gegeben und gefeiert wurde.

 

Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Ebersberg empfiehlt ein identisches Vorgehen. Die Klimakonferenz, auf der das gemeinsame Ziel kommuniziert und gefeiert werden soll, sollte möglichst im April / Mai 2024 stattfinden.

 

Der vorgeschlagene Zeitplan ist folgender:

 

-          Vorstellung der Idee „Neudefinition des Klimaziels“ in der Bürgermeister-Dienstbesprechung (bereits erfolgt am 19.06.2023. Über die Reaktion der Gemeinden wird weiter unten und auch in der Sitzung berichtet.)

-          Bearbeitung der Ziele & Behandlung in den Gremiumssitzungen der Gemeinden bis Ende 2023

-          Kommunikation der Ziele an Klimaschutzmanagement Landkreis Ebersberg bis zum 31.12.2023

-          Klimakonferenz im Frühling (April / Mai) 2024: Vorstellung der neuen Ziele und öffentliches Unterzeichnen der Vereinbarung

 

Diese Idee wurde bereits in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 14.6.2023 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des ULV vorgestellt und diskutiert. Das Gremium äußerte die Sorge, dass ein öffentliches Abrücken vom 2030-Ziel ein falsches Signal setzen und zu Demotivation bei der Bevölkerung führen könnte und somit die Anstrengungen der Bevölkerung verringern könnte.

 

Alternativ könnten deshalb die Gemeinden berechnen, zu wieviel Prozent der eigene Energiebedarf bis 2030 durch erneuerbare Quellen gedeckt werden kann (je mit und ohne Verkehr).

 

Auch wenn man diesen Ansatz wählt, ist trotzdem mit der Frage zu rechnen, bis wann komplette THG-Neutralität erreicht werden kann. Das könnte dann etwa als „2030+x“ formuliert werden, wobei das Ziel ist, die Zahl x möglichst klein zu halten, bzw. stets zu verkleinern.

 

In der Bürgermeister-Dienstbesprechung am 19.6.2023 wurde die Thematik bereits diskutiert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stimmen dem Ansatz zu, gemeinsam eine Neudefinition des Klimaziels zu erarbeiten, kritisierten aber den hohen Aufwand der vielen Datenanfragen, das Personal dafür sei in den Gemeindeverwaltungen nicht vorhanden. Vorgesehen ist, dass die Gemeinden mit Unterstützung des Klimaschutzmanagements und der Energieagentur, anhand des Meilensteinplan-Tools und des Energienutzungsplans folgende (Teil-)Ziele definieren, diese mit ihren Gremien abstimmen und bis zum 31.12.2023 an das Klimaschutzmanagement melden. Das Klimaschutzmanagement hat daraufhin bereits mit allen Gemeinden Kontakt aufgenommen und erste Termine wurden vereinbart.

 

Durch die Gemeinden zu definierende Angaben:

1.    Anteil erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030

2.    Anteil erneuerbare Energien am Wärmebedarf in 2030

3.    Anteil erneuerbare Energien am Energiebedarf (Strom & Wärme) in 2030

4.    Anteil erneuerbar Energien komplett (Strom & Wärme & Verkehr) in 2030

5.    Jährlicher CO2e Ausstoß pro Einwohner in 2030

6.    Jahr, in dem energetische Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme)

7.    Jahr, in dem komplette Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme & Verkehr)

 

Diese Ziele und Werte sollen dann auf einer Klimakonferenz des Landkreises im April / Mai 2024 kommuniziert und gefeiert werden. Alle zwei Jahre sollen die Werte aktualisiert werden. Dabei muss das Ziel sein, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2030 immer höher und die Jahreszahl der kompletten Treibhausgasneutralität stets niedriger wird. 

 

Fazit:

 

Der Landkreis sollte das Klimaziel „klimaneutral 2030“ weiterhin anstreben. Zusätzlich sollten die Gemeinden, Städte und Märkte ihren Anteil an erneuerbaren Energien an ihrem Energiebedarf im Jahr 2030 ermitteln und feststellen, bis wann sie komplette Treibhausgasneutralität erreichen. Diese Werte sollen im Rahmen einer Klimakonferenz des Landkreises veröffentlicht werden und alle 2 Jahre aktualisiert werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Landkreis strebt sein Klimaziel „klimaneutral 2030“ weiterhin an.

 

  1. Das Klimaschutzmanagement wird mit Unterstützung der Gemeinden, bis zum 31.12.2023 folgende Angaben ermitteln:

·         Anteil erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030

·         Anteil erneuerbare Energien am Wärmebedarf in 2030

·         Anteil erneuerbare Energien am Energiebedarf (Strom & Wärme) in 2030

·         Anteil erneuerbar Energien komplett (Strom & Wärme & Verkehr) in 2030

·         Jährlicher CO2-Ausstoß pro Einwohner in 2030

·         Jahr, in dem energetische Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme)

·         Jahr, in dem komplette Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme & Verkehr)

 

3.    Der aktuelle Stand wird 2024 im Rahmen einer Klimakonferenz des Landkreises veröffentlicht.

 

4.    Die Meilensteinpläne der Gemeinden sollen alle 2 Jahre aktualisiert werden. Der aktuelle Stand auf dem Weg zum Erreichen des Klimaziels soll alle 2 Jahre öffentlich kommuniziert werden.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben Unterstützung bei der Definition ihrer Werte durch das Klimaschutzmanagement und die Energieagentur gewünscht. Eine Beratung hierbei ist durchaus sinnvoll und auch die Anwesenheit des Energieberaters von der Energieagentur schafft hierbei einen Mehrwert.

 

Es ist angedacht, dass jeder Gemeinde zunächst 1 Stunde Beratung durch Energieagentur und Klimaschutzmanagement angeboten wird. Die Gemeinden wurden gebeten, sich bereits im Vorfeld mit dem Meilensteinplantool und ihrer Planung zu beschäftigen. Sollte weiterer Beratungsbedarf bestehen, erfolgen weitere Beratungen nur durch das Klimaschutzmanagement, wobei angestrebt wird, die Planung in der einstündigen Beratung abzuschließen.

 

Im Landkreis München hat der Landkreis seine Gemeinden ebenfalls beraten, allerdings ohne Unterstützung der Energieagentur, da das Klimaschutzmanagement des Landkreises München personell deutlich besser aufgestellt ist. Da die Beratung der Gemeinden bei der Neudefinition des Klimaziels eine Leistung ist, die nur der Landkreis Ebersberg in Anspruch nimmt, nicht aber der Landkreis München, muss der Landkreis Ebersberg nach der Kostenregelung mit der Energieagentur auch die Kosten hierfür übernehmen. Diese belaufen sich auf maximal 1.520 € brutto (gesamt) für die Beratungsleistung eines Energieberaters der Energieagentur (1 h pro Gemeinde). Diese Kosten sind im Haushalt 2023 in der KST 097 vorhanden.

 

Für die Klimakonferenz entstehen im Jahr 2024 voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 25.000 € insgesamt für Raummiete, Catering, Dienstleistung (z.B. Moderation), Referenten, Bewerbung.

 

Es handelt sich um freiwillige Leistungen.