a) Das Stromnetz als Baustein der Energiewende; Status quo und Ausblick
b) Meilensteinplanung und Klimaziel
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 19.07.2023, TOP 6ö
1.
Stromnetze
im Landkreis, Kapazität und Ausbau
Als limitierender Faktor beim Ausbau der erneuerbaren Energien wurde im ULV-Ausschuss am 19.07.2023 die begrenzte Kapazität des Stromnetzes genannt. KR Martin Lechner bat um einen Vortrag seitens des EBERwerk hierzu. In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 29.11.2023 wird Herr Dr. Henle vom EBERwerk einen Vortrag zu diesem Thema halten und über den aktuellen Zustand des Stromnetzes sowie die weiteren Vorhaben und Hemmnisse und deren Bedeutung für die Energiewendeziele im Landkreis berichten. Im Vortrag werden zudem regulatorische und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen erklärt.
2.
Meilensteinplanung
und Klimaziel
Im ULV am
19.07.2023 stellte die Klimaschutzmanagerin die Idee vor, das Klimaziel
gemeinsam mit den Städten, Märkten und Gemeinen neu zu definieren. Hierbei
sollte Treibhausgasneutralität bis 2030 nach wie vor angestrebt werden. Auch
aus den Reihen der Ausschussmitglieder wurde in der Sitzung des ULV-Ausschusses
am 19.07.23 gefordert, am Ziel 2030 grundsätzlich festzuhalten.
Jedoch ist bereits
absehbar, dass dieses Ziel verfehlt wird. Es soll daher zusammen mit den
Gemeinden dargestellt werden, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien im Jahr
2030 an Strom, Wärme und Verkehr tatsächlich in den Gemeinden sein kann und
wann, nach aktuellem Stand, tatsächlich 100% Treibhausgasneutralität erreicht
werden kann. Idealerweise ändert sich der Stand mit der Zeit und der Zeitpunkt
der Treibhausgasneutralität rückt näher an 2030 heran.
Nach dem
bayerischen Klimaschutzgesetz soll Bayern bis spätestens zum Jahr 2040
klimaneutral sein (Artikel 2 Abs. 2 BayKlimaG). Dies sollte somit auch für alle
bayerischen Kommunen das allerspäteste Jahr der Erreichung der
Treibhausgasneutralität sein.
Das
Klimaschutzmanagement des Landkreises und die Energieagentur haben die
Gemeinden seit der Sitzung des ULV-Ausschusses im Juli hierbei unterstützt. Es fanden
Termine mit 16 Gemeinden statt (5 wünschten keine Unterstützung), in denen mit
Hilfe des Meilensteinplan-Tools und des Energienutzungsplans Szenarien für die
Jahre 2030 und/oder 2040 bzw. 2035 definiert wurde. Die Ergebnisse sind sehr
unterschiedlich, so wie auch die Voraussetzungen in den Gemeinden sehr
unterschiedlich sind.
Es ist
sinnvoll, dass sich jede Gemeinde ein konkretes Klimaziel setzt und dieses, mit
dem Ziel der stetigen Verbesserung, alle 4 Jahre aktualisiert. Die
Aktualisierung soll durch das Klimaschutzmanagement mit Unterstützung der
Gemeinden durchgeführt werden.
Das
Klimaschutzmanagement wird auf Basis der bereits vorhandenen, mit den Gemeinden
gemeinsam definierten Angaben die fehlenden Werte ermitteln (z.B. das jeweilige
Jahr, in dem Treibhausgasneutralität erreicht wird) und diese dann mit den
Gemeinden abstimmen. Dieser Prozess soll
geplant bis zum 31.03.2024 abgeschlossen sein.
Es war
angedacht, im Anschluss im Frühling 2024 das aktualisierte Klimaziel auf einer
Klimakonferenz im großen Rahmen, ähnlich der Klimakonferenz des Landkreises
München, welche in diesem Jahr stattfand, vorzustellen. Eine
öffentlichkeitswirksame Kommunikation wird nach wie vor angestrebt, jedoch in
deutlich kleinerem Rahmen als in München.
Der ULV-Ausschuss
hat die Beschlussfassung zu diesem TOP am 19.07.23 vertagt, um den Fraktionen
Gelegenheit zu geben, um über die Formulierung des Klimaziels nachzudenken.
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte in der Sitzung folgenden Vorschlag zur
Anpassung des Beschlussvorschlags des Klimaschutzmanagements vor:
„
1.
Der
Landkreis will weiter Vorreiter bei der Energiewende sein und strebt sein
Klimaziel „100 Prozent erneuerbare Energien bis 2030“ weiterhin an.
- Zur
Erreichung dieses Ziels beabsichtigt der Landkreis gemeinsam mit allen Gemeinden
Zielwerte für ihre Energienutzung im Jahr 2030 und einen Meilensteinplan
je Gemeinde für den Weg dorthin zu erarbeiten.
- Das
Klimaschutzmanagement wird mit der Unterstützung der Gemeinden bei dieser
Aufgabe beauftragt.
- Bis
zum 31.12.2023 sollen folgende Ziele ermittelt werden:
·
Anteil erneuerbar
Energien am Gesamt-Energieverbrauch im Jahr 2030
·
Anteil
erneuerbarer Energien aufgeschlüsselt nach den Sektoren Strom, Wärme und
Verkehr im Jahr 2030
·
Jährlicher
CO2-Ausstoß pro Einwohner im Jahr 2030
- Die
individuellen Klimaziele und Meilensteinpläne bis 2030 der Gemeinden werden
2024 im Rahmen einer Klimakonferenz des Landkreises vorgestellt.
- Die
Meilensteinpläne der Gemeinden sollen alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Der aktuelle Stand auf dem Weg zum Erreichen des Klimaziels soll alle zwei
Jahre öffentlich kommuniziert werden.“
In der
Sitzung am 29.11.2023 wird über das weitere Vorgehen diskutiert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
(siehe
Prüfung in den Unterlagen
für
ULV 19.07.2023)
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Landkreis strebt sein Klimaziel „Klimaneutral 2030“ weiterhin
an.
- Das Klimaschutzmanagement soll mit Unterstützung der Gemeinden
darstellen, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien im Jahr 2030 an
Strom, Wärme und Verkehr in den Gemeinden tatsächlich sein kann und wann,
nach aktuellem Stand, tatsächlich 100% Treibhausgasneutralität erreicht
werden kann. Das
Klimaschutzmanagement wird hierfür mit den Daten aus den Gemeinden bis zum
31.03.2024 folgende Angaben zur Veröffentlichung ermitteln:
·
Anteil erneuerbare Energien am
Strombedarf, Wärmebedarf, Energiebedarf (Strom & Wärme) und komplett (Strom
& Wärme & Verkehr) in den Jahren 2030 und 2040
·
Jährlicher CO2-Ausstoß pro Einwohner in
2030
·
Jahr, in dem energetische
Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme)
·
Jahr, in dem komplette
Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme & Verkehr)
3. Der
aktuelle Stand wird 2024 veröffentlicht.
4. Die
Meilensteinpläne der Gemeinden sollen alle vier Jahre aktualisiert werden. Den
Gemeinden wird angeboten, dass das Klimaschutzmanagement
des Landkreises diese Aktualisierung mit Unterstützung der Gemeinden durchführt.
Der aktuelle Stand auf dem Weg zum Erreichen des Klimaziels soll alle 4
Jahre öffentlich kommuniziert werden.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine