Betreff
Klimaschutzmanagement; Gemeinsame Neudefinition des Klimaziels mit den Gemeinden, Städten und Märkten,
a) Das Stromnetz als Baustein der Energiewende; Status quo und Ausblick
b) Meilensteinplanung und Klimaziel
Vorlage
2023/1045
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 19.07.2023, TOP 6ö

 

1.    Stromnetze im Landkreis, Kapazität und Ausbau

 

Als limitierender Faktor beim Ausbau der erneuerbaren Energien wurde im ULV-Ausschuss am 19.07.2023 die begrenzte Kapazität des Stromnetzes genannt. KR Martin Lechner bat um einen Vortrag seitens des EBERwerk hierzu. In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 29.11.2023 wird Herr Dr. Henle vom EBERwerk einen Vortrag zu diesem Thema halten und über den aktuellen Zustand des Stromnetzes sowie die weiteren Vorhaben und Hemmnisse und deren Bedeutung für die Energiewendeziele im Landkreis berichten. Im Vortrag werden zudem regulatorische und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen erklärt.

 

2.    Meilensteinplanung und Klimaziel

 

Im ULV am 19.07.2023 stellte die Klimaschutzmanagerin die Idee vor, das Klimaziel gemeinsam mit den Städten, Märkten und Gemeinen neu zu definieren. Hierbei sollte Treibhausgasneutralität bis 2030 nach wie vor angestrebt werden. Auch aus den Reihen der Ausschussmitglieder wurde in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 19.07.23 gefordert, am Ziel 2030 grundsätzlich festzuhalten.

 

Jedoch ist bereits absehbar, dass dieses Ziel verfehlt wird. Es soll daher zusammen mit den Gemeinden dargestellt werden, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien im Jahr 2030 an Strom, Wärme und Verkehr tatsächlich in den Gemeinden sein kann und wann, nach aktuellem Stand, tatsächlich 100% Treibhausgasneutralität erreicht werden kann. Idealerweise ändert sich der Stand mit der Zeit und der Zeitpunkt der Treibhausgasneutralität rückt näher an 2030 heran.

 

Nach dem bayerischen Klimaschutzgesetz soll Bayern bis spätestens zum Jahr 2040 klimaneutral sein (Artikel 2 Abs. 2 BayKlimaG). Dies sollte somit auch für alle bayerischen Kommunen das allerspäteste Jahr der Erreichung der Treibhausgasneutralität sein.

 

Das Klimaschutzmanagement des Landkreises und die Energieagentur haben die Gemeinden seit der Sitzung des ULV-Ausschusses im Juli hierbei unterstützt. Es fanden Termine mit 16 Gemeinden statt (5 wünschten keine Unterstützung), in denen mit Hilfe des Meilensteinplan-Tools und des Energienutzungsplans Szenarien für die Jahre 2030 und/oder 2040 bzw. 2035 definiert wurde. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich, so wie auch die Voraussetzungen in den Gemeinden sehr unterschiedlich sind.

 

Es ist sinnvoll, dass sich jede Gemeinde ein konkretes Klimaziel setzt und dieses, mit dem Ziel der stetigen Verbesserung, alle 4 Jahre aktualisiert. Die Aktualisierung soll durch das Klimaschutzmanagement mit Unterstützung der Gemeinden durchgeführt werden.

 

Das Klimaschutzmanagement wird auf Basis der bereits vorhandenen, mit den Gemeinden gemeinsam definierten Angaben die fehlenden Werte ermitteln (z.B. das jeweilige Jahr, in dem Treibhausgasneutralität erreicht wird) und diese dann mit den Gemeinden abstimmen.  Dieser Prozess soll geplant bis zum 31.03.2024 abgeschlossen sein.

 

Es war angedacht, im Anschluss im Frühling 2024 das aktualisierte Klimaziel auf einer Klimakonferenz im großen Rahmen, ähnlich der Klimakonferenz des Landkreises München, welche in diesem Jahr stattfand, vorzustellen. Eine öffentlichkeitswirksame Kommunikation wird nach wie vor angestrebt, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als in München.

 

Der ULV-Ausschuss hat die Beschlussfassung zu diesem TOP am 19.07.23 vertagt, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, um über die Formulierung des Klimaziels nachzudenken.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte in der Sitzung folgenden Vorschlag zur Anpassung des Beschlussvorschlags des Klimaschutzmanagements vor:

 

1.    Der Landkreis will weiter Vorreiter bei der Energiewende sein und strebt sein Klimaziel „100 Prozent erneuerbare Energien bis 2030“ weiterhin an.

  1. Zur Erreichung dieses Ziels beabsichtigt der Landkreis gemeinsam mit allen Gemeinden Zielwerte für ihre Energienutzung im Jahr 2030 und einen Meilensteinplan je Gemeinde für den Weg dorthin zu erarbeiten.
  2. Das Klimaschutzmanagement wird mit der Unterstützung der Gemeinden bei dieser Aufgabe beauftragt.
  3. Bis zum 31.12.2023 sollen folgende Ziele ermittelt werden:

·         Anteil erneuerbar Energien am Gesamt-Energieverbrauch im Jahr 2030

·         Anteil erneuerbarer Energien aufgeschlüsselt nach den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr im Jahr 2030

·         Jährlicher CO2-Ausstoß pro Einwohner im Jahr 2030

  1. Die individuellen Klimaziele und Meilensteinpläne bis 2030 der Gemeinden werden 2024 im Rahmen einer Klimakonferenz des Landkreises vorgestellt.
  2. Die Meilensteinpläne der Gemeinden sollen alle zwei Jahre aktualisiert werden. Der aktuelle Stand auf dem Weg zum Erreichen des Klimaziels soll alle zwei Jahre öffentlich kommuniziert werden.“

 

In der Sitzung am 29.11.2023 wird über das weitere Vorgehen diskutiert.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       (siehe Prüfung in den Unterlagen

                                                                       für ULV 19.07.2023)

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Landkreis strebt sein Klimaziel „Klimaneutral 2030“ weiterhin an.

 

  1. Das Klimaschutzmanagement soll mit Unterstützung der Gemeinden darstellen, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien im Jahr 2030 an Strom, Wärme und Verkehr in den Gemeinden tatsächlich sein kann und wann, nach aktuellem Stand, tatsächlich 100% Treibhausgasneutralität erreicht werden kann. Das Klimaschutzmanagement wird hierfür mit den Daten aus den Gemeinden bis zum 31.03.2024 folgende Angaben zur Veröffentlichung ermitteln:

·         Anteil erneuerbare Energien am Strombedarf, Wärmebedarf, Energiebedarf (Strom & Wärme) und komplett (Strom & Wärme & Verkehr) in den Jahren 2030 und 2040

·         Jährlicher CO2-Ausstoß pro Einwohner in 2030

·         Jahr, in dem energetische Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme)

·         Jahr, in dem komplette Treibhausgasneutralität erreicht wird (Strom & Wärme & Verkehr)

 

3.    Der aktuelle Stand wird 2024 veröffentlicht.

 

4.    Die Meilensteinpläne der Gemeinden sollen alle vier Jahre aktualisiert werden. Den Gemeinden wird angeboten, dass das Klimaschutzmanagement des Landkreises diese Aktualisierung mit Unterstützung der Gemeinden durchführt. Der aktuelle Stand auf dem Weg zum Erreichen des Klimaziels soll alle 4 Jahre öffentlich kommuniziert werden.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine