Betreff
MVV Mobilitätsverbund; Änderung der Allgemeinverfügung 365 Euro Ticket
Vorlage
2023/1096/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 29.11.2023, TOP 7

 

Die aktuelle Version der Allgemeinen Vorschrift zum 365-€-Ticket trägt nicht dem Umstand Rechnung, dass zwischenzeitlich in Bayern das Ermäßigungsticket für Studierende und Auszubildende eingeführt wurde. Die Ermittlung der Mindererlöse ist auf Basis der bestehenden Regelung nicht möglich. Ohne eine neue Regelung müssten von den Verkehrsunternehmen im Rahmen einer Überkompensationsprüfung zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden. Ein Prozess, der in der Praxis nur schwerlich umzusetzen ist.

 

Deshalb ist es notwendig, mit Wirkung zum 01.01.2024 eine neue Allgemeine Vorschrift (Anlage 1) zu erlassen, welche die bisherige Allgemeine Vorschrift ablöst. Hierzu sind Beschlüsse in den Kreisgremien erforderlich.

 

Die Einführung des Ermäßigungstickets für Studierende und Auszubildende und die damit verbundene Neuberechnung der Ausgleichszahlungen wirkt sich auf den Kreishaushalt positiv aus. Es ist mit Einsparungen von etwa 85.000 € zu rechnen.

 

Die Allgemeine Vorschrift wurde von der Verwaltung geprüft es kann eine uneingeschränkte Empfehlung zur Unterzeichnung gegeben werden.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Zum Zeitpunkt der Ladung hat die Sitzung des ULV-Ausschusses noch nicht stattgefunden. Die Beratungsergebnisse werden in dem Kreis- und Strategieausschuss vorgetragen.

Dem Kreis und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Neufassung der Allgemeinen Vorschrift 365-€-Ticket mit Wirkung zum 01.01.2024 zu erlassen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch die Neufassung der Allgemeinen Vorschrift zum 365-€-Ticket ist mit einer Entlastung des Haushalts von ca. 85.000 € zu rechnen.