Betreff
Änderung des § 1 Abs. 1 der Entschädigungssatzung ehrenamtlicher Kreisrätinnen und Kreisräte und Kreisbürgerinnen und Kreisbürger
Vorlage
2023/1083/2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

1. Aktuelle Entschädigungssatzung

 

Die aktuelle Entschädigungssatzung vom 26.10.2020 (Anlage 1) enthält in § 1 Regelungen zu Sitzungsgeldern

(1) Die Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglied des Kreistages für jeden Sitzungstag eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 50 € für die Teilnahme an 

a)   Sitzungen des Kreistages, 

b)   Sitzungen eines Ausschusses des Kreistages, soweit das Mitglied bei diesem  

        stimmberechtigt ist, 

c)    Sitzungen von weiteren Gremien, die in der Geschäftsordnung des Kreistages

         genannt sind, soweit das Mitglied bei diesen stimmberechtigt ist.

d)   bis zu 15 Sitzungen einer Fraktion im Jahr, 

e)   Besprechungen, zu denen der Landrat eingeladen hat oder in dessen Auftrag eingeladen wurde und bei denen der Landrat die Teilnahme als verpflichtend erklärt hat.

Diese Regelungen gelten rückwirkend ab dem 01.05.2020. Ab dem 01.01.2023 erhöht sich diese Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) auf 60 €. 

 

2. Anregung aus der Mitte der Kreisgremien

 

Aus der Mitte der Kreisgremien wurde angeregt, das Sitzungsgeld in Zukunft für jede Sitzung und nicht lediglich für jeden Sitzungstag auszubezahlen.

 

3. Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisrätinnen Kreisräte und Kreisbürgerinnen und Kreisbürger vom 26.10.2020 (zuletzt geändert 16.05.2022 (Anlage 1):

 

Um dem Wunsch aus der Mitte des Gremiums zu entsprechen, müsste insbesondere in § 1 Abs 1 der Entschädigungssatzung die Formulierung „für jeden Sitzungstag“ durch „für jede Sitzung“ ersetzt werden.

 

4. Empfehlung der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung und Empfehlungsbeschluss des Kreis- und Strategieausschusses

 

Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung befasste sich in der Sitzung vom 13.11.2023 mit dieser Thematik. Der Kreis- und Strategieausschuss fasste in der Sitzung vom 04.12.2023 den Beschluss mit einer Ergänzung (s. gelb) einstimmig.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

§ 1 Abs. 1 der Entschädigungssatzung wird durch folgenden neuen Absatz 1 ersetzt:

(1) Die Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglied des Kreistages für jede Sitzung1 eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 60 € für die Teilnahme an 

 

a)   Sitzungen des Kreistages, 

b)   Sitzungen eines Ausschusses des Kreistages, soweit das Mitglied bei diesem  

       stimmberechtigt ist, 

c)    Sitzungen von weiteren Gremien, die in der Geschäftsordnung des Kreistages

       genannt sind, soweit das Mitglied bei diesen stimmberechtigt ist.

d)   bis zu 15 Sitzungen einer Fraktion im Jahr (ausgenommen sind

      Sitzungsvorbesprechungen bis zu einer Stunde),

e)   Besprechungen, zu denen der Landrat eingeladen hat oder in dessen Auftrag eingeladen   

      wurde und bei denen der Landrat die Teilnahme als verpflichtend erklärt hat.

 

Diese Regelungen gelten rückwirkend ab dem 01.01.2023.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Höhere Gesamtkosten durch den erhöhten Anspruch

 

Umfang für rückwirkende Auszahlung:

Bisher ca. 2.400 Euro

Eventuell Kosten für Anpassung der Software (Jahressteuerbescheinigung)

 

Umfang Zukunft:

Bei durchschnittlich sieben Sitzungstagen im Jahr mit zwei oder mehr Sitzungen, bei durchschnittlich siebzehn betroffenen Kreisräten würde ein Mehraufwand von etwa 8.000 Euro entstehen.