Betreff
MVV Mobilitätsverbund; Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket inkl. Abwicklung 45a Mittel, Verlängerung Zweckvereinbarung zur Abrechnung des Deutschlandtickets
Vorlage
2023/1109
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV Ausschuss am 26.04.2023

Kreistag am 15.05.2023

ULV Ausschuss am 26.09.2023

 

Im Rahmen der Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 erließ der Landkreis Ebersberg eine Allgemeinverfügung, um die Busunternehmen zur Anerkennung des Deutschlandtickets zu verpflichten. Weiter wurde geregelt, die vom Bund und dem Freistaat Bayern für den Defizitausgleich zugewiesenen Gelder, an die Busunternehmen weiterreichen zu können. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 5 RegG ist der maßgebliche Ausgleich finanzieller Nachteile entsprechend den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 von den Ländern beziehungsweise den zuständigen Behörden abzuwickeln. Die zuständige Behörde für den Regionalbusverkehr ist hier als Aufgabenträger des ÖPNV der Landkreis Ebersberg.

Die Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket läuft mit dem 31.12.2023 aus und soll bis mindestens 30.04.2024 verlängert werden.

Neben dem Verfahren zum Ausgleich der Defizite durch das Deutschlandticket, soll in der zum 01.01.2024 zu veröffentlichen Allgemeinverfügung auch der Abrechnungsmodus, die durch Gesetzesänderung beschlossene neue Verteilungspraxis der 45a Mittel zum Ausgleich von rabattierten Schülertickets geregelt werden. Die Neuregelung der Verteilung der Ausgleiche im Bereich der vergünstigten Schülertickets besagt, dass nicht wie aktuell die Busunternehmen den Ausgleich bei der Regierung von Oberbayern beantragen, sondern die Aufgabenträger einen Pauschalbetrag (ohne Antrag) über die geflossenen Ausgleichsmittel im Jahr 2019 als Referenzjahr erhalten und diese dann auf Antrag der Busunternehmen weiterreichen. Eine Neuregelung wurde notwendig, da das aktuelle Verfahren als zu kompliziert und nur schwer nachvollziehbar betrachtet wurde.

Zum Zwecke der vereinfachten Abrechnung der Defizite, welche durch das Deutschlandticket bei den Busunternehmen auftreten, schloss der Landkreis Ebersberg mit dem Landkreis Mühldorf und dem Landkreis Rosenheim eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung. Die Zweckvereinbarung begann mit dem 01.05.2023 und endet am 31.12.2023.

 

Der Inhalt der Zweckvereinbarung besagt, dass Defizite von Buslinien jeweils von einem Landkreis für den gesamten Linienweg im DTBY-Portal (Deutschlandticket für Bayern-Portal) bearbeitet werden. Die einzelnen Zuständigkeiten je Linie werden in der Zweckvereinbarung unmissverständlich geregelt.

Da die Zweckvereinbarung, wie auch die Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket ausläuft, soll diese bis mindestens zum 30.04.2024 fortgeführt werden.

 

Mit Unterschrift der Zweckvereinbarung ging eine Übertragung eines Teilbereichs der Aufgabenträgerschaft einher. Somit ist ein Beschluss des Kreistags notwendig. Eine Zweckvereinbarung zur Abrechnung der 45a Mittel ist nicht vorgesehen, da die Praxis der Verteilung der zugeteilten Gelder den Aufgabenträgern zusteht.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen

Dem Kreis und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Landrat wird ermächtigt, die Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket vom 01.05.2023, inklusive der Erweiterungen zum Ausgleich der 45a Mittel, zum 01.01.2024 mit der Wirkungsdauer bis 30.04.2024 zu erlassen.

2.    Der Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung vom 01.05.2023 mit den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim zur Abrechnung Deutschlandticket vom 01.05.2023 zum 01.01.2024 mit der Wirkungsdauer bis 30.04.2024 zu erlassen.

3.    Der Landrat wird ermächtigt, sollte das Deutschlandticket nicht über den 30.04.2024 fortbestehen, eine alleinstehende Allgemeinverfügung zur Abrechnung der 45a Mittel, im Sinne der jetzigen Formulierungen zum 01.05.2024 zu erlassen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine