Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im
ULV-Ausschuss am 14.06.2023, TOP 4a
Für den Zeitraum vom
01.04.2022 – 31.03.2025 nimmt der Landkreis Ebersberg Fördermittel gemäß der
Richtlinie zur „Förderung Regionaler Initiativen im Freistaat Bayern für
Zukunftsprojekte der Landesentwicklung“ (= FöRLa) in Anspruch.
Derzeit werden drei Projekte im Rahmen von FöRLa umgesetzt, welche auch die Themenfelder und Leitprojekte aus dem Aktionsprogramm 2030 berücksichtigen. Das Projekt „Tourismusoffensive – Landkreisweites Tourismusmarketing“ wird inzwischen vom SG 17: Mobilität und Wirtschaft (vormals Wirtschaftsförderung / Regionalmanagement) umgesetzt.
Die Projektinhalte der Tourismusoffensive sind im Wesentlichen auf drei Maßnahmen ausgerichtet:
1.
Erarbeitung
eines ganzheitlichen Freizeit- und Tourismuskonzeptes
2.
Überarbeitung
der Tourismus-Website „Ebersberger Grünes Land“
3.
Integration
eines landkreisweiten Veranstaltungskalenders
Auf Basis der durchgeführten Online-Umfrage und Workshops in 2022/ 2023 mit relevanten Akteurinnen und Akteuren wurde in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Tourismus (RTT) und B.A.U.M. Consult GmbH ein Freizeit- und Tourismuskonzept erarbeitet. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung der Tourismusdestination Ebersberger Grünes Land (s. Anlage).
Das Freizeit- und Tourismuskonzept wird in der Sitzung des ULV-Ausschusses kurz vorgestellt. Es beinhaltet insgesamt 11 Leitprojekte und Handlungsmaßnahmen, welche schwerpunktmäßig präsentiert werden. Nachfolgend ist ein Ausschnitt dieser Maßnahmen aufgeführt:
Leitprojekte
und Maßnahmen |
Priorität |
Handlungsfeld
„Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten, Freizeitangebote, sonstige touristische
Angebote und Dienstleistungen |
|
(1)
Weiterentwicklung
Wanderwegenetz |
A |
(2)
Weiterentwicklung
touristisches Radwegenetz |
B |
(3)
Zielgruppenspezifische
Ausflugsziele |
B |
mit Leitprojekt Nr. (6) |
|
B |
|
Handlungsfeld
„Information, Kommunikation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit“ |
|
A |
|
(7)
Überarbeitung
der Tourismus-Homepage als Informationsknoten |
A |
(8)
Überregionales
Informations- und Kommunikations-Netzwerk |
Daueraufgabe |
(9)
Ausweitung
von digitalen Informationen und Angeboten |
B |
(10)
Bewerbung
der Marke „Ebersberger Grünes Land“ |
Daueraufgabe |
Handlungsfeld
„Qualitäts-/ Fachkräfte-/ Finanzierungssicherung“ |
|
(11)
Fachkräftegewinnung und -qualifizierung |
Daueraufgabe |
Die anderen beiden FöRLa-Projekte
„Vermarktung – Barrierefreie Musterwohnung“ und „Digitale Weiterentwicklung für
Alle“ werden nach wie vor über die Fachbereiche „Team Demographie“ sowie
„Bildung & IT“ abgewickelt. Diese Projekte werden daher thematisch im SFB-Ausschuss
behandelt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
·
Klimaschutz
und sanfter Tourismus sind wichtiger Bestandteil des Freizeit- und Tourismuskonzeptes
·
Verstärkte
Vermarktung von Angeboten, welche gut mit ÖPNV erreichbar sind
·
Vorantreiben
der Digitalisierung (Veranstaltungskalender, Website, Angebote digital erlebbar
machen etc.)
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen.
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Das gesamte Tourismusprojekt wird im Rahmen des
Förderprogramms „Förderung Regionaler Initiativen im Freistaat Bayern für
Zukunftsprojekte der Landesentwicklung“ (= FöRLa)
abgewickelt. Für die Förderperiode vom 01.04.2022 – 31.03.2025 erhält der
Landkreis Ebersberg eine Förderung i.H. von 60 % der angefallenen förderfähigen
Kosten.
Die Erarbeitung des Freizeit- und Tourismuskonzeptes inkl. der
durchgeführten Online-Umfrage und Workshops wurden in den HH 2022 und 2023 bereits
berücksichtigt. Das Freizeit- und Tourismuskonzept wird nur in digitaler Form
erstellt.
Die Kosten für die Überarbeitung der Tourismus-Website sowie
die Integration und Etablierung des landkreisweiten Veranstaltungskalenders
sind im HH 2024 mit 19.500 € eingeplant. Davon können 11.700 € (60%) gefördert
werden. D.h. der Eigenanteil des Landkreises liegt bei max. 7.800 € (40 %).
Etwaige anfallende Kosten für die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Freizeit- und Tourismuskonzept sind in den zukünftigen Haushaltsjahren zu berücksichtigen. Diese können im Rahmen einer möglichen Anschlussförderung (FöRLa) und im Falle einer positiven Bewertung der Förderstelle gefördert werden.