Unter dem Datum des 18. Februar 2024 beantragten die CSU/FDP-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die Fraktion FW/Bayernpartei, sowie die Ausschussgemeinschaft ÖDP/Die LINKE für die Kreistagssitzung am 13. Mai 2024 und den vorberatenden Kreis- und Strategieausschuss am 4. März 2024 die
Resolution Kreistag Ebersberg: Demokratie verteidigen (Anlage 1).
Der Inhalt des Resolutionstextes lautet:
Der Kreistag
Ebersberg solidarisiert sich mit den Demonstrationen zur Wahrung der
Demokratie und
Menschenrechte, sowie gegen rechtsradikale Bestrebungen, die seit
Wochen auch im
Landkreis Ebersberg unter großer Beteiligung der Zivilgesellschaft
stattfinden.
Er begrüßt und
unterstützt die Einführung einer jährlichen Gedenkveranstaltung zum
„Zentralen
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im Landkreis Ebersberg“.
Der Kreistag
Ebersberg bekennt sich zur demokratischen Grundordnung des Freistaates, zur bayerischen
Verfassung und zur Verfassung des Bundes. Die Verfassung bildet den unersetzlichen
Rahmen des eigenen Wirkens.
Dabei steht an
erster Stelle: die Würde des Menschen ist unantastbar. Das betrifft alle Menschen.
Der Kreistag
verurteilt jede Form von Hass, Rassismus und Ausgrenzung, unabhängig von welcher
extremistischen Richtung sie kommen. Der Kreistag wird verfassungsfeindlichen Bestrebungen
frühzeitig und entschieden entgegentreten.
Die
Gedenkveranstaltung am 26.01.2024 in Grafing hat eindrücklich gezeigt, wohin es
führen kann, wenn rechtsradikale Tendenzen nicht von einem breiten
gesellschaftlichen Bündnis zurückgedrängt werden. Es ist wichtig, dass führende
Politikerinnen und Politiker klare Distanzierung gegenüber antidemokratischen
Parteien zeigen, sowohl verbal als auch Inhaltlich, um die Werte der Demokratie
zu schützen und zu stärken.
Die Verwaltung des Landkreises Ebersberg ist als vollziehende Gewalt ohnehin an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) und lehnt jede Form des Extremismus ab.
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 05.12.1986 - 4 C 13/85 -, NVwZ 1987, 578 (582)) zu verschiedenen Varianten von Neutralitätsgeboten macht zudem deutlich, dass sich die Verwaltung im Grundsatz unparteilich und neutral in Bezug auf politische Themen und gegenüber politischen Parteien zu verhalten habe (vgl. auch Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung), Kurzinformation, Politische Stellungnahmen von Behörden und Neutralität).
Eine Beschlussempfehlung von Seiten der Verwaltung kann daher nicht ergehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Abstimmung über den Resolutionsantrag.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch den Antrag und den Beschluss.